Hausverwaltung stellt sich stur ... und Mieter hat die Arschkarte. Was tun?

Hallo zusammen,

hier noch einmal kurz meine Ausgangssituation:

  • meiner Hausverwaltung ist bei der Erstellung meiner Betriebskostenabrechnung aufgefallen, dass ich einen auffallend geringen Heizverbrauch hatte und vermutete entweder einen Defekt oder eine Manipulation an meinem Wärmemengenzähler
  • anschließend wendete sich meine Hausverwaltung an den zuständigen Energiedienstleister und bat diesen, das Gerät zu überprüfen
  • der Energiedienstleister teilte meiner Hausverwaltung nach durchgeführter Überprüfung mit, dass es sich nicht um einen Defekt sondern stattdessen um eine unkorrekte Montage des Geräts handelt (für die Montage war damals ein Techniker des Energiedienstleisters verantwortlich)
  • da man die Messdaten aufgrund dieser misslungenen Montage für zu ungenau hielt, bat der Energiedienstleister meiner Hausverwaltung an, die Betriebsabrechnung(en) nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle bzw. nach Wohn-Quadratmetern zu schätzen
  • diese auf reinen Schätzungen basierende Betriebskostenabrechnung wurde mir nach Fertigstellung vorgelegt, welche ich jedoch offiziell ABGELEHNT habe. Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. ich habe aufgrund der geringen Wärmeabgabe meine Heizungen in der Wohnung kaum (besser gesagt, fast nie) in Betrieb gehabt. Stattdessen habe ich mit alternativen Heizmitteln, z. B. einer Wärmewellenheizung, geheizt (weil meiner Rechnung nach kostengünstiger). Zudem kommt, dass ich was Energieverbrauch angeht, sowieso sehr sparsam bin. Dazu kommt, dass diesen Schaden nicht ich sondern ein eigens dafür zuständiger Fachtechniker des Energiedienstleisters verursacht hat.

Somit kam es, dass ich mich sowohl telefonisch als auch per E-Mail beim Energiedienstleister gemeldet hab, um ihn höflich zur Kulanz (eher aber zur Haftung) zu bewegen. Dieser wehrte jedoch ab, mit der Begründung, dass ich als Mieter keine vertragliche Bindung zu ihm hätte. Stattdessen verwies er mich an meine Hausverwaltung, da in diesem Fall nur diese sein direkter Auftraggeber und Vertragspartner sei. Daraufhin bat ich die Hausverwaltung, den Energiedienstleister aufgrund seines bei mir verursachten Schadens zur Haftung zu ziehen. Diese weigert sich jedoch und will von all dem nichts wissen.

Meine Frage ist nun:

Darf sie das überhaupt? Hat meine Hausverwaltung nicht die Aufgabe bzw. Pflicht, die Interessen ihrer Eigentümer und Mieter zu vertreten?

Und was kann ich als Mieter in dieser verfahrenen Situation tun? Immerhin bin ich hier der Geschädigte, der (sofern die Hausverwaltung nichts unternimmt) die Kosten für Fehler anderer Leute tragen soll. Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist: Aber wenn ich bei meiner Arbeit Mist baue, dann muss meine Firma (und schließlich auch ich) dafür geradestehen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es da bei Technikern von Energiedienstleistern anders sein soll.

Außerdem würde mich interessieren, in welchen Abständen ein Wärmemengenzähler (nach gesetzl. Vorgaben) ausgetauscht werden muss?

Viele Grüße Sympahtic

Montage, Mieter, Recht, Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Haftung, Hausverwaltung, schätzung, Techniker, Wärmemengenzähler
Wer kennt sich mit gesetzlicher Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf aus?

Hallo zusammen,

ich habe mir vor noch nicht mal 1 Monat einen Gebrauchtwagen gekauft (Automatik und mit eingebauter LPG-Anlage). Vor ein paar Tagen fing er an, während der Fahrt und während ich beschleunigen wollte heftig zu ruckeln. Da er nicht mehr aufhörte damit, fuhr ich rechts ran und bemerkte dabei ein gelb leuchtendes Symbol am Amaturenbrett, das vorher definitiv noch nicht zu sehen war. Ein Blick in die Betriebsanleitung meines Fahrzeuges sagte mir, dass es sich hierbei um das Zeichen für "Abgas" handelte. Anschließend setzte ich mich mit meinem Autohändler in Verbindung und informierte ihn über den aktuellen Stand der Dinge. Mit ihm gemeinsam einigte ich erstmal darauf, mit dem Fahrzeug in eine umliegende Werkstatt zu fahren und das Auto dort auslesen zu lassen, um dabei herauszufinden, um welchen Fehler es sich genau handelt. Also fuhr ich zu einer Werkstatt und erfuhr, dass es sich bei dem Fehler um einen Verbrennungsaussetzer des Zyl. 3 handelte (sprich: eine defekte Zündkerze bzw. einen Defekt in der Zündspule). Ich ließ mir daraufhin gleich vom Mechaniker ein paar Kostenvoranschläge machen und rief daran anschließend wieder meinen Händler an, um gemeinsam mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Dieser jedoch stellte sich stur und verwies mich auf die Tatsache, dass es sich bei Zündkerzen bzw. Zündspulen um Verschleißteile handelt und er als Verkäufer nicht dafür zuständig wäre, mir diese zu ersetzen. Soweit auch ganz logisch (sogar für mich als Laien).

Zündkerzen bzw. Zündspulen sind tatsächlich Verschleißteile. Nun habe ich jedoch von jemandem (der es wissen muss) gehört, dass es speziell in meinem Fall (sprich: Käufer, der das Fahrzeug weniger als 1 Monat besitzt und dabei bloß ca. 250 km gefahren ist) eine Ausnahme dieser Regelung geben soll. Laut ihm kann man bei einer solch kurzen Zeitspanne und so wenigen gefahrenen Kilometern nicht direkt von rechtmäßigem Verschleiß ausgehen. Dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Gebraucht-, statt um einen Neuwagen handelt ist seiner Meinung dabei unrelevant.

Laut Service-Heft wurden die Zündkerzen zuletzt vor 2 Jahren und etwa 30.000 km gewechselt.

Was haltet ihr davon? Habt ihr schon einmal etwas davon gehört, dass in meinem speziellen Fall der Verkäufer des Fahrzeuges die Verschleißteile auf eigene Kosten wechseln muss? Wenn ja würde mich auch interessieren, wo man hier im Internet die gesetzlichen Richtlinien bzw. Urteile dafür findet. Wisst ihr wie zuverlässig so ein Auslese-Test in einer Werkstatt ist?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Gebrauchtwagen, Kosten, Gewährleistung, ausnahmen, Verschleissteile
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.