Nach Kauf eines Gebrauchtwagen beim Händler mit Gewährleistung oder Garantie stellt der TÜV/HU Mängel fest, haftet der Verkäufer?
5 Antworten
Kommt auf die Mängel an. Wenn die Mängel für Fahrzeuge mit dem Alter und der Laufleistung üblich sind (z.B. abgefahrene Reifen, abgenutzte Bremsen), dann ist es kein Gewährleistungsfall. Ausnahme: der Verkäufer hat vertraglich einen anderen Zustand zugesichert.
Händler haftet regelmäßig nur, wenn er mittels eines aktuellen TÜV- Berichts nachweisen möchte, dass das Fahrzeug mängelfrei ist.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto
Besser hinschauen beim Kauf und Fachmann mitnehmen und nie nach dem Gefühl kaufen . Auto so gekauft wie es da steht mit den Mängeln .
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto
Mängel können auch Verschleiss sein, die sind nicht abgedeckt.
Kommt drauf an, worauf sich die Gewährleistung bezieht.