Angebotene Wohnung kaufen oder nicht?

Ich suche seit letztem Jahr eine Wohnung und habe nun endlich eine schöne gefunden. Ich habe mich sehr wohl dort gefühlt. Die Lage ist auch absolut perfekt.

Der größte Nachteil ist dass es keinen Aufzug gibt. Deshalb wird sie auch verkauft. Aber ich bin jung und habe keinen echten Problem damit. Und erwarte in den nächsten 20+ Jahren auch keinen solchen.

Den Preis finde ich etwas zu hoch, geschätzter Wert ist um die 5% drunter. Und die Wohnung hat ein Zimmer mehr als ich derzeit brauche, was sie für mich etwas unnötig teuer macht. Aber Hausgeld ist total niedrig und wenn ich eines Tages Familie habe, wäre die Größe auch perfekt. Die Wohnung ist in einem top Zustand und man muss wirklich nur einziehen, die Leute würden sogar Einrichtung und Möbel (größtenteils) da lassen.

Ich kann mir die Wohnung leisten, auch wenn der Preis absolut an der Obergrenze liegt und ich eigentlich 10-20% weniger Geld für das Eigentum geben möchte. Aber die kleineren, die ich mir bisher angeschaut habe und um die 20% weniger gekostet haben, haben alle nicht gepasst und dazu noch sehr viel Geld und Stress für Renovierung benötigt.

Eltern sind leider teils für die Wohnung und teils total dagegen (sie wäre zu teuer für meine Bedürfnisse).

Würdet ihr die Wohnung kaufen oder lieber weiter suchen/warten in der Hoffnung, dass etwas noch besser passendes zu bezahlbarem Preis angeboten wird?

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Wohnung, Eigentumswohnung, kaufentscheidung
Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

Recht, Anwalt, Immobilien, Bauträger, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, TÜV, Zivilrecht, Wasserschaden Wohnung
Eigentumswohnung verkaufen nach 2 Jahren / 3 Jahren? Sehr unglücklich?

Hallo mein Mann und ich haben eine Wohnung gekauft. Wir wohnen seit Ende Januar 2024 hier.

Uns wurde damals aufgrund Eigenbedarf in unserer Mietwohnung gekündigt. Wir hatten 5 Monate Zeit etwas zu finden. Mein Mann wollte schon immer etwas kaufen und auf dem ersten Blick hatte die Wohnung viel was wir wollten. Jedoch habe ich von Anfang an etwas gegrübelt wegen der Lage und Anderem.

Ja nach nur dieser kurzen Zeit, bereuen wir es doch hier her gezogen zu sein. Wegen der Lage, es ist viel lauter als bei uns damals, bisher hatten wir mit den Nachbarn einen ja fast nur negativen Kontakt, da es hier in den Haus einen Streit wegen der Größe der Garten gibt und das spüren wir jetzt.

Wir haben eine kleine Tochter und ich bin noch in Elternzeit und somit viel zu Hause.

Ich fühle mich so unwohl hier und bin manchmal auch richtig traurig hier zu sein. Bin oft dann schlecht gelaunt und traurig. Ich fühle mich trotz unser Möbel etc überhaupt nicht wohl. Mein Mann fühlt sich auch nicht wohl aber es ist nicht ganz so stark ausgeprägt wie bei mir.

Wir haben davor in einer Kleinstadt gewohnt und nun in einem Dorf, bzw nicht direkt im Dorf, sondern in einer etwas abgelegenen Siedlung. Die Siedlung ist getrennt von einer Unterführung (Bahn)

Nun wollen wir die Wohnung nach der Spekulationsfrist wieder verkaufen da wir uns hier langfristig nicht sehen. Wir ärgern uns schon sehr. Mein Mann sieht es jedoch so, dass wir jetzt 2 Jahre bzw bis wir die Wohnung verkauft haben nicht Miete zahlen müssen. Die Spekulationsfrist beträgt laut Internet 3 Jahre wenn man die Wohnung selbst bewohnt hat bzw man muss in den vorherigen beiden Jahren in der Wohnung gewohnt haben und darf sie dann im Verkaufsjahr verkaufen.

Ist es dann richtig, dass man die Wohnung ab Mitte Februar 2026 verkaufen kann? Sind dann ja zwei Jahre und ein neues angefangenes Jahr. Also wir wohnen 2024 hier, 2025 und dann wäre ja das dritte Jahr 2026. Vlt kennst sich ja jemand aus da er mit Immobilien arbeitet?

Kann mir jemand vlt noch Tipps geben wie ich mich wohlfühlen kann? Ging es jemand ähnlich? Es ist so ein unschönes Gefühl sich überhaupt nicht zu Hause zu fühlen.

Wir sind selber Schuld, aber darum geht es in meiner Frage nicht.

Danke

Immobilien, Eigentumswohnung, Spekulationsfrist
Baumfällung verhindern trotz Mehrheitsbeschluss? (etwas kompliziert)?

Hallo zusammen,

in der WEG in der wir leben steht eine große Kiefer die nun gefällt werden soll.

Obwohl sich das direkt betroffene Haus dagegen ausgesprochen hat.

Es gibt allerdings viele Alte Leute denen eh alles egal ist und dann noch so extrem rechthaberische Menschen die sich nur aus Schadenfreude daran ergötzen das der Baum gefällt wird.

Denen ist die Pflege des Hausflurs und wo die Schuhe stehen wichtiger als ein riesiger Baum der Schatten spendet und vielen Tieren ein zu Hause gibt.

Das Problem ist das der erste Wiederspruch wohl nicht fristgerecht gemacht wurde und der Beschluss wohl rechtskräftig ist allerdings hat die Hausverwaltung es trotzdem wieder zur Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt.

Als der TO Punkt zur Sprache kam regten sich die rechthaberischen fiesen Eigentümer auf Beschluss sei Beschluss man könne ja nicht immer über alles 3 mal Abstimmen. Dem Stimme ich nur zu wenn es um unwichtige Dinge wie eine Rasenkante geht aber hier geht es um einen Riesen großen Baum der eben auch wichtig ist und auch ein Kaufgrund für die Wohnung war da man uns das Park ähnliche Ambiente mit angepriesen hat. Ich finde das sehr wichtig einen solchen Baum zu erhalten zumal es die anderen Eigentümer nicht direkt betrifft denn Sie haben weder Arbeit noch Schaden durch den Baum im Gegenteil jeder muss für das Fällen zahlen und nur als Grund Gemeinschaftseigentum ist einfach nur Dumm da kommen dann Argumente wie der Baum ist nicht schön der Baum erfüllt keinen Zweck und weiteres so Geistreiches an Kommentaren.

Vielleicht kann mir jemand helfen jemanden zu finden der sich mit solchen Situationen auskennt oder Personen die eventuell beurteilen können ob der Baum eventuell geschützt werden kann zwecks Tiere Insekten die darin wohnen und oder leben.

Sollte der Baum natürlich irgendwie geschädigt sein und eh sterben dann sieht es anders aus aber das kann ich und meine Hausbewohner nicht beurteilen .

Ein Gutachter macht denke ich keinen Sinn so lange keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Vielleicht gibt es einfach jemanden der sich mit der Thematik befasst und auskennt der eventuell mit seiner Expertise helfen könnte.

ich bin für Hilfe Anregungen und Tipps dankbar.

Baum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Naturschutz
Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

Haus, Kündigung, Wohnung, Miete, Strom, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Vertrag, Mietvertrag, Eigentumswohnung, Mietrecht Kündigung
Bösartiger Hausverwalter?

Nicht nur auf die ganze Welt bezogen auch im Kleinen gibt es viele Tyrannen. Wir haben zum Beispiel einen Hausverwalter der sich in der Wohn und Grünanlage wie ein Diktator aufführt und Leute schikaniert. Besonders gegen mich wurde er als Kind sogar handgreiflich und beleidigend weil er wusste dass nur meine alte Oma dort wohnt und mich niemand unmittelbar schützt. Bin bis heute wegen ihm traumatisiert. Wegen ein paar kleiner Jugendsünden hat er mir damals sogar für immer Verbot für den Hof erteilt in dem ich als Kind aufgewachsen bin. Als wir Kinder waren hat er uns auch verboten auf dem Rasen zu laufen oder Fussball zu spielen, hat aber dann immer demonstrativ mit seinem Sohn vor unseren Augen auf der Wiese Fussball gespielt um uns zu zeigen dass er als Hausverwalter alles darf. Fast jeder weiss was für ein arroganter bösartiger Mensch er ist aber er kommt immer wieder damit durch und keiner tut was gegen ihn. Ich denke nach so vielen Jahren kann ich der Polizei auch nicht mehr erzählen was er mir als Kind angetan hat bzw man kann ihn dafür nicht mehr belangen. Mein Onkel hat in diesem Hof aber eine Eigentumswohnung die mir später mal gehören wird da er keine Kinder hat und ich könnte die Wohnung auch zu seinen Lebzeiten auf meinen Namen übertragen obwohl er noch in der Wohnung lebt. Dann wäre ich Eigentümer und kann zumindest wieder in den Hof und ihm zeigen dass er nicht immer alles erreicht was er will. Was meint ihr dazu und wie soll man generell gegen solche Menschen vorgehen?

Wohnung, Miete, Polizei, Gewalt, Anzeige, Eigentumswohnung, Hof, schikane, Verwaltung
Mit Partner bald zusammen ziehen (Finanzielles etc)...?
Ich bin 24 und er 30 und wollte bald zu meinem Freund ziehen.
Er wohnt noch zuhause, hat aber eine eigene wohnung wie z.b eine Einliegerwohnung.
Ganz oben wohnen seine Eltern, in der Mitte die anderen Mieter wo die Mutter von meinem Freund geld bekommt, monatlich. (Es ist auch ihr Haus bze. das Haus läuft über ihren namen) ja und mein Freund ganz unten.
Ich hatte mich schon öfters mal mit meinem Freund über finanzielles unterhalten aber noch nicht so richtig da ich noch zu dem zeitpunkt noch nicht einziehen wollte und etwas zeit gebraucht habe.
Mein Freund ,,meint bzw. erzählt" es wäre seine Wohnung ( EIGENTUM ).
Zahlt aber 100€ im Monat an seine Mama. (Was ich jetzt noch nie gefragt habe, für was die 100€ wären)
Nebenkosten zahlt er sprich Strom und wasser, da er kein Gas hat und mit Kamin heizt, hat er (so sagte er mir das) alles mit oder über strom bezahlt Wasser usw.
Er sagte mir, als wir uns mal drüber unterhalten haben, das ich auch dann so bald ich einziehe 100€ an seine Mama monatlich bezahlen soll,ich sage nur mal so, ich komme ja mit seiner Mama gut klar, sie sagte das Haus ist abbezahlt.
Mit seiner Mama habe ich mich noch nicht drüber unterhalten weil es ja noch nicht so weit war mit dem einziehen.
Nebenkosten etc. würden wir dann unter uns regeln.
Dann verstehe ich nur nicht, warum er 100€ bezahlt wenn er sagt das es sein Eigentum wäre.
Hätte er gesagt es ist zur Miete dann wäre alles okay aber warum zahlt man an seiner Mama Geld wenn die wohnung ja angeblich ihm dann gehört.
Ich bin ja noch nicht seine Frau, nur seine Freundin aber diese sachen gehen mir nicht aus dem Kopf und da ich auch noch bei meinen Eltern wohne, läuft das ja auch etwas anders da gebe ich kostgeld ab was auch normal ist.
Ich habe auch noch kein papierkram von ihm gesehen (was ich auch jetzt noch nicht wissen muss bzw. ging mich das bis jetzt auch nichts an vlt. hat ja seine mama mit ihm ja ein mietvertrag gemacht. Was er mir aber nie gesagt hat weil er sagte immer das es seins wäre.
Mir ist nur komisch warum er 100€ an seine Mama bezahlt und ich es so bald ich einziehe es auch an ihr bezahlen soll(sagte er) obwohl das Haus von denen abbezahlt ist. Nebenkosten usw. ist ja klar das man sich das teilt.
Sollte ich ihn vlt. mal vorsichtig fragen wofür das ist?
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"Zuhause ist es am schönsten!"....Hast du schon mal in einer Wohnung/einem Haus gelebt, wo du dich einfach nicht wie Zuhause gefühlt hast?

Gemeint ist jetzt nicht unbedingt, als du aus dem Elternhaus in deine erste Wohnung eingezogen bist, sondern ob du mal umgezogen bist, du dann in deiner neuen Wohnung gemerkt hast, du fühlst dich nicht wohl.

Die Freundin meiner älteren Schwester ist vor kurzem umgezogen. Wir waren sie besuchen. Die Wohnung ist schön und sauber, aber sie meinte, obwohl sie jetzt schon paar Wochen drinnen lebt, dass sie sich einfach nicht Zuhause fühlt, sie kann auch nicht einschätzen, woran genau das liegt, vermutet eventuell an der Raumausstattung (die kleine Wohnung ist eher länglich), hofft aber, dass sie sich mit der Zeit an die neue Wohnung nicht nur gewöhnt, sondern sich auch wohl fühlt. Sie meinte, sie habe mal vor Jahren in einer Wohnung gelebt, dort hat sie sich pudelwohl gefühlt, sie hat ihr Zuhause geliebt.

Bist du auch schon mal in eine Wohnung/in ein Haus eingezogen, wo du nach einigen Zeit gemerkt hast, das Gefühl von Zuhause stellt sich nicht ein? Oder vielleicht bist du gerade sogar in so einer Situation?

Woran liegt es, dass das Gefühl von "ich bin Zuhause!" nicht einstellt?

Kann das vermieden werden? Zb bei Besichtigungstermine, oder stellt sich das erst nach dem Einzug heraus?

Die, die das erlebt haben: hat sich das geändert, also war es nur eine Sache der Gewohnheit? Wie lange hat es gedauert? Oder hat sich das Gefühl nie eingestellt und du bist sogar allein deshalb wieder aus bzw umgezogen?

Ja, habe ich erlebt 75%
Nein, noch nie erlebt 19%
..... 6%
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Ehemann verlangt Miete von mir - Beziehungsstreit?

Hallo! Mein Mann (27) und ich (27) haben vor einem halben Jahr geheiratet und haben bis jetzt in einer Mietwohnung gewohnt, deren Miete wir dem Einkommen entsprechend geteilt haben. Da wir ein Kind erwarten, hat uns sein Vater eine Wohnung von ihm (er hat drei) angeboten. Da er bereits die Hälfte des Preises abbezahlt hat, müssten wir einen für diese Wohnung nicht allzu großen Kredit aufnehmen (monatlich ca. 1300€).

Nun wollte ich bei der Zahlung vom Kredit mithelfen und 40 % (das wäre unseren Einkommen entsprechend) zahlen. Mein Mann hingegen hätte gerne, dass ich ihm Miete bezahle (ca. 500 €), weil er mir das Geld, welches ich in den Kredit investiert habe, im Fall einer Trennung zurückgeben müsste (was zu viel ist). Seitdem ist bei uns ein Streit entfacht, da ich mein Leben lang nicht Miete bezahlen will, und im Fall einer Trennung hätte er eine ganze Wohnung und ich hätte rein gar nichts. Ich finde das ungerecht, weil es mich lebenslang in eine schlechtere Position bringt. Ich wollte mir immer Eigentum kaufen und wäre ich alleine, würde ich mir eine kleine Wohnung kaufen. Muss ich aber 500€ Miete an meinen Mann bezahlen, kann ich mir keinen weiteren Kredit leisten. Ich verliere also richtig viel Geld dadurch.

Wie seht ihr das? Wie würdet ihr sowas regeln und sind meine Zweifel gerechtfertigt?

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Wieso schickt meine WEG Immobilienverwaltung so etwas?

Ich habe eine Mail mit diesem Inhalt von der Immobilienverwaltung bekommen:

„Die Stadtwerke empfehlen:

Wir machen´s einfach

Für ein angenehmes und behagliches Raumklima, werden Wohnungen in der Übergangszeit und im Winter beheizt. Mehr als 49% der gesamten im privaten Haushalt und Verkehr benötigten Energie entfallen auf die Heizung. In diesem Bereich bietet sich daher das größte Potential, um Erdgas – zu sparen.

Mit einem verantwortungsvollen Energieverbrauch schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch noch ganz nebenbei Ihren Geldbeutel. Wir verraten Ihnen, wie Sie unsere Tipps einfach umsetzen:

Energiefresser entdecken

Gehen Sie in Ihrem Haushalt auf die Suche und entdecken heimliche Energiefresser

Energieeffizienz schaffen

Versuchen Sie, das gleiche Ergebnis mit weniger Energieverbrauch zu erreichen

Bewusster Energieverbrauch

Hinterfragen Sie Ihren Energieverbrauch und setzen kleine Änderungen um

Wie viel kann ich sparen?

Wussten Sie schon, dass mit jedem Grad niedrigerer Raumtemperatur der Energieverbrauch um sechs Prozent sinkt? Prüfen Sie doch einmal Zuhause, wie hoch Ihr Verbrauch ist und vergleichen Sie in der Tabelle, wie viele Kosten Sie durch die Reduzierung von Energie Sie tatsächlich sparen können.

Unsere Erdgas Spartipps

Mit einigen einfachen Regeln, können Sie Ihre Heizkosten deutlich reduzieren. Wir geben Ihnen unsere Spartipps mit an die Hand. Wir machen’s einfach – machen Sie mit!

Richtig Heizen und Lüften

Alle Zimmer in der Wohnung voll einzuheizen, ist meist Verschwendung. Ein kleiner Dreh am Heizkörperventil spart viel Geld. Für Wohn-, Kinder- und Arbeitszimmer reichen 20 bis 21 Grad Celsius, in Küche, Schlafzimmer und Diele können es zwei Grad weniger, im Bad zwei Grad mehr sein. In ungenutzten Räumen reichen 12 Grad Celsius in der Regel aus.

Denken Sie in den kalten Monaten daran, die Fenster grundsätzlich zu schließen – denn sobald die Heizung läuft, verschleudern dauerhaft gekippte Fenster gutes Geld. Für frische Luft in den Räumen mehrmals täglich 5 -10 Minuten Stoßlüften dann Fenster wieder schließen. In der Küche gleich nach dem Kochen durchlüften, im Bad nach dem Baden oder Duschen, um die Luftfeuchtigkeit zu verringern.“

Die können mir doch nicht vorschreiben wie ich zu leben habe? Ich habe doch noch eine Freiheit!

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Wie kann ich Schimmel an der Badezimmerdecke selber entfernen?

Hallo!

Bei meinem Onkel hat sich im Badezimmer an der Decke Schimmel angesammelt (es ist eine Eigentumswohnung, falls das wichtig ist). Er meinte, die Decke hätte vor etwa einem Jahr angefangen leicht zu schimmeln (kleine, runde, schwarze/dunkelbraune Fleckchen). Leider hat er das, aus mir unbekannten Gründen, nicht behandeln lassen, weshalb es jetzt zu einem deutlich größeren Maß angewachsen ist. Es ist ungefähr 125cm in der Länge und ungefähr 30cm in der Breite und befindet sich über der Dusche an der Decke (siehe Bild).

Nun zu meiner Frage: WIE kann ich den Schimmel in seinem Badezimmer selber entfernen? Welche Ausrüstung und Mittel brauche ich? Worauf muss ich achten?

Und falls es wirklich überhaupt nicht möglich ist es selber zu machen: Wie viel würde es ungefähr kosten das professionell behandeln, bzw. entfernen zu lassen? Könnt ihr da eine Firma (in München) empfehlen?

Ich möchte NICHT wissen, wie man Schimmel vorbeugt. Abgesehen davon, dass ich das bereits weiß, ist es offensichtlich schon zu spät.

Ich weiß, dass es eigentlich nicht mein Problem ist, aber ich würde meinem Onkel gerne helfen.

!!! Bitte nur antworten, wenn man auch wirklich Ahnung oder Erfahrung hat !!!

Ich bedanke mich im Voraus.

Erklärung zum Bild: Ich habe die ungefähren Maße des Schimmelbefalls notiert und rechts im Bild mit einer Pipette die Farben des Schimmels entnommen. Der Schimmel besteht also aus mehreren brauntönen, ich weiß nicht, ob das dann noch als schwarzer Schimmel gilt.

Bild zu Frage
Badezimmer, Wohnung, Schimmel, Eigentumswohnung, Feuchtigkeit, Schimmelbefall, Schimmelpilz, Feuchtigkeitsschaden
Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?

Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.

Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.

Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.

Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)

Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.

Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)

Bild zu Frage
Recht, Eigentumswohnung, Dachgeschosswohnung, Hausflur, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz
Nachbarn wollen unseren Hund los werden?

Wir sind Eigentümer einer Eigentumswohnung und haben einen Labrador. Ihn haben wir bereits seit Welpenalter und inzwischen ist er 7.

Jetzt sind im Haus neue Mieter eingezogen und die haben etwas gegen unseren Hund sowie den Katzen unseren anderen Nachbarn.

Die Katzen sind reine Wohnungskatzen und man sieht sie nur mal auf den Balkon. Unser Hund läuft natürlich die Treppen ohne Leine hoch und runter, aber auf der Anlage ist er angeleint obwohl er aufs Wort hört.

Auch ist er öfters bei den Eltern von meinem Freund oder bei meine Eltern wenn wir beruflich zu sehr eingespannt sind und wir ihn nicht mitnehmen können.

Die anderen Nachbarn verstehen alle nicht was in den neuen Nachbarn vor sich geht. Man bekommt weder die Katzen noch unseren Hund mit.

Gestern kam es dann im Treppenhaus fast zu Eskalation. Die neue Nachbarn gingen auf mich erst verbal los als ich von der Arbeit nachhause gekommen bin mit Sprüchen wie "Eure Köter werdet ihr bald los sein und diese andere Drecksviecher auch.". Wollte sie stehen lassen und vorbeigehen. Plötzlich schubste mich der Sohn von denen (ca.16) in eine Ecke und erhebte die Hand gegen mich.

Ein anderer Nachbar hörte das Geschreie und kam mir zu Hilfe. Polizei war auch da, aber groß können sie da erstmal nichts machen.

Was würdet ihr machen? Den Eigentümer über seine Mieter informieren?

Im übrigen war unser Hund gestern und der Tag davor garnicht bei uns zuhause.

Bin immer noch fassungslos

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