Ist die Übermittlung der Heizungsverbrauchsdaten gemäß EED auch Pflicht bei Eigennutzung der Eigentumswohnung?
Unsere Hausverwaltung meint dass dies nicht nur für Vermieter sondern auch bei Eigennutzung Pflicht wäre, jedoch finde ich dazu keinerlei Informationen die das besagen.
3 Antworten
In der Heizkostenverordnung, § 6a, wie auch im Rest, heißt es Nutzer.
Ob der Nutzer der Eigentümer der ETW ist oder Mieter ist irrelevant.
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html
Hallo,
Ja , die Verwaltung muss ja entprechend im Haus allen Parteien die Heizkosten passend in Rechnung stellen.
Das ist ja auch erst neu. das ist klar, dass das noch nirgendwo schriftlich feststeht. Aber du bist ja von der Hausverwaltung darauf aufmerksam gemacht worden.
Die Daten werden aber an mich übermittelt, ich muss also monatlich dafür zahlen dass ich ein Schreiben oder eine Email mit den Verbrauchsinformationen bekomme, die ich eigentlich gar nicht benötige. Die Kosten für das Ablesen bzw Übersenden der Daten per Funk bezahle ich schon seit Jahren separat.
Nicht ganz, im Schreiben steht nur dass es Pflicht für Vermieter wäre. Von Eigennutzung steht da nichts, da ich nicht vermiete wollte ich die für mich übertrieben hoch erscheinenden Kosten dieser Übermittlung umgehen. Jetzt heißt es plötzlich dass es auch für Eigennutzung Pflicht wäre, im Schreiben fehlt davon jedoch jegliche Spur. Auch wenn es neu ist muss es ja irgendeine Quelle geben, kann ja nicht sein dass man das einfach ohne ausführliche Erklärung hinnehmen muss...