HILFE! Mobbender Nachbar/Eigentumswohnung bzw. Gemeinschaft

Hi,

meine Mutter wohnt in einem Haus mit 6 Parteien, alles Eigentumswohnungen. Sie selbst wohnt unten im Erdgeschoss mit Gartenanteil. Letztes Jahr zog über Ihr Herr A. ein und terrorisiert sie seit dem. Hier einige Bespiele:

  • er kehrt seinen Balkon, natürlich alles schön in den Garten meiner Mutter, in dem der Wäscheständer mit sauberer Wäsche steht.
  • Er parkt so nah an ihrem Auto (die Parkplätze sind alle nebeneinander) dass meine Mutter teilweise gar nicht auf den Parkplatz fahren kann (auf der anderen Seite ist eine Wand) bzw. sie könnte dann nicht mehr aussteigen....usw.

Der Knüller war, als er ein Gerüst vor Ihrem Fenster aufgebaut hat und als sie gefragt hat was das soll, sagte er er dürfe das, er müsse was an seinem Fenster/Fassade richten. Meine Mutter hat dann die Verwalterin eingeschaltet, welche sich dann mit ihm in Verbindung gesetzt hat, dass sowas natürlich nicht geht. Aber die Aktionen von dem Typen hören nicht auf, und meine Mama will keinen Ärger und sagt schon gar nichts mehr.

Heute hatte sie Ihren Schirm vor der Tür (der Schirm hat die Fußmatte kaum überragt) und es war noch genug Platz dort vorbei zu gehen. Dann klingelten Nachbarn bei Ihr, weil ihr Schirm auf einmal vor der Tür (Hauseingang) gefunden wurde.

Sie ist total unglücklich, und mit dem Typen kann man null reden, sie hatte es bei den Aktionen vorher schon versucht. Der ist unmöglich! Es kann doch nicht sein, dass der sie so terrorisiert und man kann da gar nichts machen...?!

Anzeigen kann man den ja nicht weil das ja keine "dramatischen" vergehen sind, oder doch?

Was würdet ihr tun? ich will meiner Mutter da unbedingt helfen weil sie ja nur ihre Ruhe will und keinen Ärger, sie aber so traurig darüber ist dass der sie nicht in Ruhe lässt und dauernd was Neues kommt.... :((

Danke & GRuß KK

Mobbing, Eigentumswohnung, Nachbarn
Falschparker auf Privatgrundstück

Hallo,

ich besitze eine Eigentumswohnung in einem 8 Parteienhaus. Zu dem Haus gehört ein schmaler Garagenhof mit 8 Garagen. Wovon ich ebenfalls eine gekauft habe. Vor meiner Garage ist eine Parkverbotzone durch Schilder und Linien auf dem Boden gekennzeichnet. Da der Hof schmal ist und ich eine 90 Grad Kurve mit einem grossen S500 fahren muss, ist dieser Zufahrtsbereich auch notwendig, um vernünftig in die Garage einfahren zu können.

Der Besitzer des Nachbarhauses, parkt ständig genau auf dieser Parkverbotfläche, er steht also auf einem fremden Grundstück im Parkverbotbereich und blockiert meinen Zufahrtsbereich zur Garage. Ich komme zwar noch rein, aber dadurch, dass ich keine Kurve fahren kann, ist es dann mit erheblicher Kurbelei verbunden.

Ich habe den Mann aus dem Nachbarhaus darauf hingewiesen, dass er nicht weiter auf unserem Privatgrundstück zu parken hat, da mich dies massiv behindern würde. Seine Antworten: GEBEN SIE DEN FÜHRERSCHEIN AB, SIE KÖNNEN NICHT FAHREN. IHNEN GEHÖRT DAS GRUNDSTÜCK NUR ZUM TEIL, SIE HABEN MIR NICHTS ZU SAGEN.

Dabei hat er gar keine Rechte am Grundstück, hat aber wie im Wilden Westen ein Schild auf unserer Grundstück in den Boden geschlagen, worauf seine Hausnummer steht. Das Hausveralterpaar kümmert das nicht, da sie selbst im Parkverbotbereich parken und mit dem Mann aus dem Nachbarhaus befreundet sind, er darf sich hier alles erlauben.

Was kann ich tun, wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen, Marco

Eigentumswohnung, Falschparken, Privatgrundstück
Eigentumswohnung überschreiben/Verkaufen an Sohn bei Bezug von SGB XII & SGB II

Hallo liebe Damen und Herren,

Ich habe ein großes Problem mit der Eigentumswohnung von meinen Eltern was kein Dauerzustand mehr ist!!
Meine Eltern Wohnen zurzeit in ihrer Eigentumswohnung und möchten auch in der Wohnung bleiben. Sie würden gerne die Wohnung mir überschreiben es sind auch noch ca. 48000,-€ Schulden offen, die ich selbstverständlich auch bei einer übernahme übernehmen würde. Ich Arbeite und habe einen sicheres Einkommen und einen Unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Wohnung hat ein hören Wert als der Kredit, was auch das Problem mit der Überschreibung verursacht. Mein Vater bekommt Leistungen von der SGB XII und meine Mutter bekommt Leistungen von SGB II Die Sachbearbeiterin sagt das eine einfaches Überschreiben nicht möglich ist weil die ETW ein hören Wert hat, deswegen sollten meine Eltern die Eigentumswohnung verkaufen und von dem Geld die Schulden bezahlen und von dem Rest erstmals leben. Der genaue Immobilienwert soll durch einen Wertgutachten zustande kommen was wir in Auftrag geben sollen und was zusätzlich 500-1500 Euro kosten wird. Die meine Eltern nicht haben und nicht bezahlen können.

z.B Wertgutachten: 70.000€ Schulden: 48.000€ RESTBETRAG: 22.000€ Von 22.000 Euro steht jeweils die Hälfte für meine Mutter und die Hälfte für mein Vater zu. Da sie unterschiedliche Leistungen bekommen ( Gemischte Bedarfsgemeinschaft) haben sie auch wieder unterschiedliche Freibeträge. In welcher Höhe weiß ich allerdings nicht. Ich hab meine Eltern Jahrelang unterstützt damit der Kredit bezahlt werden kann und damit sie leben können, weil es von 209,40-€ nicht möglich ist. Deswegen möchte wir die ETW nicht Verkaufen. Weil viel Persönliche und Finanzielle Kraft hinter steckt.

Ich suche eine Lösung, dass ich den Kredit übernehmen kann, meine Eltern als Mieter behalte, das die Miete bezahlt wird und das der Lebensunterhalt von meinen Eltern gesichert ist. Mein Vater ist Krank und er kann nicht mehr Arbeiten.

Ich wäre über jede Lösung dankbar die mir und meinen Eltern weiterhilft. Es ist kein Dauerzustand für meine Eltern und dadurch auch nicht mehr für mich mit so wenig Geld zu leben. Ich bin verheiratet und habe meine eigenen finanziellen Sorgen. Ich bedanke mich für schnelle und hilfreiche Antworten im Voraus.

Einkommen: -Mein Vater (58 Jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB XII Unterkunftskosten : 48,26€ Nebenkosten : 113,94€ Heizkosten : 47,77€ Gesamt: 245,33€. Und zusätzlich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 317,64€.

-Meine Mutter ( 54 jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB II für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und Bedarf für Unterkunft und Heizung insgesamt 480,43€.

-Gesamteinkommen von 1043,40€

Ausgaben:

Kredietbetrag Gesamt: 500,-€ (davon sind im November 91,80,-€ Zinsen) Telefon: 35,-€ Nebenkosten: 220,-€ Strom: 79,-€ Gesamt Ausgaben: 834,-€

Was übrig bleibt ist nicht mal 209,40-€

Immobilien, ALG II, Eigentumswohnung, SGB II, SGB XII
Eigentumswohnung, zu wenig Licht durch Baum vor dem Fenster

Guten Tag, liebes Forum! Ich habe eine Eigentumswohnung in einer Anlage mit 24 Wohneinheiten. Haupteigentümer besitzt 20 Wohnungen und die Abstimmung erfolgt nach Wohneigentumsanteilen. Insofern haben die vier anderen Eigentümer (einschließlich meiner Wenigkeit) nie eine Chance, etwas gegen die Meinung des Haupteigentümers durchzusetzen. Die Hausverwalterin ist eine unfreundliche und unfähige Neurotikerin, die nur tut, was der Haupteigentümer ihr befiehlt. Dieser ist ein Makler, der alle Klischees des Maklers erfüllt. D.h. er kauft auf, vermietet, aber lässt nichts reparieren, nichts in Stand setzen, verkauft, wenn das Objekt sich nicht mehr rechnet. Ich schicke dies voraus, damit mir bitte niemand antwortet, ich solle mein Anliegen einfach der Hausverwaltung vortragen und die würde sich dann der Sache annehmen. Nun meine Frage: Vor meinem Arbeits-, Schlafzimmer steht ein Lebensbaum, dessen Äste mir Sonnenlicht und Lichteinfall nehmen und zwar zu einem mittlerweile nicht unerheblichen Umfang. Man kann die Äste einfach zurückschneiden, das könnte auch unser Hausmeister, doch -wie gesagt - diese Bitte an die Hausverwaltung zu stellen, hat keinen Sinn. Ich müsste mit Hilfe eines Anwaltes mein Anliegen durchsetzen. Daher möchte ich von euch wissen, ob ich einfach selbst den Rückschnitt vornehmen (lassen) kann oder wie meine Aussichten sind, wenn ich tatsächlich einen Anwalt beauftragen muss, der mein Anliegen gegen die Hausverwaltung durchsetzt?

Eigentumswohnung, Weg
Eigentümergemeinschaft: Sat-Schüssel an Baugerüst, Architekt hat etwas dagegen

Hallo ihr Lieben! Vorab: Wir (Eigentümer einer Wohnung in Mehrfamilienhaus) empfangen Fernsehen über Satellit. Dies ist hier auch neben DVB-T die einzige Möglichkeit Fernsehen zu empfangen, da es kein Gemeinschaftskabelnetz gibt und die Verlegung von Kabel nachträglich praktisch unmöglich ist. Nun zur Situation: Seit kurzem findet auf der Südseite des Hauses eine Teilsanierung der Fassade statt, die auch den Balkonteil betrifft (dort war die Schüssel bisher installiert). Der Balkon ist nun weg und natürlich kann man die Schüssel während Sanierung der Fassade nicht an die Hauswand anbringen. Also haben wir in Absprache mit den "Malern", die hier seit Wochen am Vorbereiten der Baustelle sind, und auch in Absprache mit den Gerüstbauern/Inhabern die "Schüssel" am Gerüst angebracht. Die Koaxialkabel sind zwischen den Holzbohlen verlegt, sodass niemand darüber stolpern kann. Die Schüssel selbst ist mit einem zusätzlichen Gerüstwinkel so angebracht, dass sie circa einen halben Meter weit rausragend über dem Boden "schwebt". Sprich: Sie ist nicht im Weg und es kann sich niemand daran verletzen. Die verantwortlichen Maler und Gerüstbauer haben mehrmals versichert, dass das alles so in Ordnung ist. Folgendes passierte heute: Gegen 19 Uhr klingelte es und es stand der Architekt vor der Tür, mit der Behauptung, die Schüssel müsse ab, da sie ja stört. Er sagte uns leider nicht, wen sie stören sollte. Als wir ihm mitgeteilt haben, dass uns seitens Maler und Gerüstbauer mehrmals ein "OK" gegeben wurde, sagte er doch glatt, dass das nicht stimmen würde und wir ja nie mit den Verantwortlichen gesprochen hätten. Ich wusste wirklich nicht was ich darauf groß sagen sollte. Immerhin haben wir ja auch telefonische Aufzeichnungen, dass das mehrere Telefonate(mit Gerüstbauer) stattgefunden haben und die Maler werden sich sicherlich auch nicht hinstellen und sagen "Nö, darüber haben wir nie gesprochen" Ganz nebenbei hat besagter Architekt auch gleich die Behauptung aufgestellt, dass wir den Balkongriff ja nicht wie vorgeschrieben abmontiert hätten. Das haben wir aber. Sogar schon seit Freitag obwohl es hieß wir sollten ihn erst gestern, sprich Montag, abmontieren. Ich bin mehr als schockiert darüber, dass jemand mit dieser Berufsbezeichnung die Dreistigkeit besitzt und 1. Lügen zu unterstellen und 2. direkt noch ins Gesicht zu lügen. Bevor das Gespräch dann mit unangenehmen Beigeschmack endete, teilte er uns noch mit, er würde eine Firma beauftragen, die uns den Zutritt zum Gerüst "verbauen" soll. Auf die Frage hin, wie wir die Schüssel dann entfernen sollen sagte er: "Da werde ich eine Firma auf ihre Kosten beauftragen, die das dann macht". Noch eine kleine Randinfo: Der Architekt wurde ohne Abstimmung oder Befragung der Gemeinschaft von Verwalter und Beirat bestimmt. So, eigentlich wollte ich von euch wissen, was ihr davon haltet oder ihr schon ähnliche Situationen "durchmachen musstet". Erhoffe mir hier Ratschläge und/oder Tipps.

Architekt, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Gerüstbau, Satellit, Baugerüst, Satellitenschüssel
Anspruch des Hausverwalters auf Sondervergütung?

Hier mal eine juristische Frage:

Meine Eltern sind Eigentümer eine Eigentumswohnung in einer größeren Wohnanlage aus den 60iger-Jahren, die sie auch selbst bewohnen. Nun müssen die Fassaden neu gedämmt werden, weil die alten Dämmungen schadhaft sind, außerdem müssen auch die Flachdächer saniert werden. Der langjährige Hausverwalter teilt dazu im Rahmen des Agenda zur Hauseigentümerversammlung mit: "Sofern die oben beschriebenen Sanierungsarbeiten beschlossen werden, entstehen uns als Verwalterin umfangreiche Mehraufwendungen in Form von Unterstützungsarbeiten und Verwaltungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung dieser großen, technisch schwierigen und aufwändigen Sanierungs- und Baubetreuungsmaßnahmen. Daher bitten wir Sie, unsere Zusatzleistungen in Höhe von 2,7 % netto der Bausanierungskosten entsprechend zu vergüten. Die Grundlage hierfür besteht in der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (zweite Berechnungsverordnung - II. BV), § 8 Baunebenksoten, Ziffer 3. Der Verwaltungsbeirat akzeptiert dieses Ansinnen der Verwalterin. Lediglich über die Höhe der Zusatzvergütung soll ebenfalls die Eigentümergemeinschaft eine Entscheidung herbeiführen. ...."

Meines Erachtens gehören diese Arbeiten zu den Grundpflichten des WEG-Verwalters. Sie lösen keinen Anspruch auf Sondervergütung aus. Die zitierte Paragraf geht ohnehin fehl, weil der WEG-Verwalter keine Ingenieur- oder Architektenleistungen erbringt. Meines Erachtens bestätigen Urteile wie die des LG München, AZ 36 T 26007/11 oder des OLG Düsseldorf 3. Zivilsenat, AZ 3 Wx 107/98, meine Rechtsauffassung.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

Kann der Verwaltungsbeirat bereits rechtswirksam sein Ja-Wort geben und die Eigentümerversammlung darf nur noch über die Höhe der Sondervergütung entscheiden?

Darf eine Eigentümerversammlung mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit freiwillige Leistungen für den WEG-Verwalter rechtswirksam beschließen und die Minderheit überstimmen?

Wohnung, Sanierung, eigentuemerversammlung, Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Rechtsfrage
Lästiges Thema - Notarkosten für Verwalterzustimmung bei Kauf ETW

Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Notar, Teilungserklärung, Wohnungskauf, Notarkosten

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