Ehemann verlangt Miete von mir - Beziehungsstreit?

nasavo  27.09.2022, 09:47

Was spricht für ihn dagegen, dass du einfach 40 % vom Kredit abbezahlst? Wie argumentiert er dagegen?

Irinaolivia 
Beitragsersteller
 27.09.2022, 10:05

Er sagt, dass er bei einer Trennung sehr viel Geld an mich auszahlen müsste, und das will/kann er nicht, und er will die Wohnung nicht verlieren, weil sie der Familie gehört

MindGuru  27.09.2022, 10:00

14 Antworten und niemand stellt die alles entscheidende Frage: Habt ihr einen Ehevertrag? (Wie seid ihr steuerlich veranlagt?)

Irinaolivia 
Beitragsersteller
 27.09.2022, 10:05

Wir haben Gütertrennung.

26 Antworten

 "und im Fall einer Trennung hätte er eine ganze Wohnung und ich hätte rein garnichts. Ich finde das ungerecht, weil es mich lebenslang in eine schlechtere Position bringt"

Und damit hast du absolut Recht. Es geht nicht, dass die Wohnung ihm gehört, du aber genauso abzahlst und im Falle einer Trennung mit nichts dastehst. Das würde ich auch nicht mit mir machen lassen. Wenn man eine Ehe eingeht, dann tut man das, weil man davon überzeugt ist, sein Leben miteinander zu verbringen und damit auch Rechte genauso wie Pflichten dem Partner gegenüber eingeht.

Glaub mir, es gibt genug Fälle wie deinen, in denen die Frauen mit ihrem Einkommen einen wesentlichen Anteil vom Haushaltseinkommen in der Familie beitragen, ohne deren Beteiligung eine Abzahlung des Hauskredits gar nicht möglich wäre, aber das Eigentum auf Namen des Mannes läuft und die sind am A*sch, wenn die Ehe in die Brüche geht.

Also nein, lass das nicht mit dir machen. Und versuche, ihm deinen Standpunkt ruhig und klar zu erklären. Er muss versuchen, sich in deine Lage hineinzuversetzen und zu verstehen, warum du das nicht willst. Vielleicht hilft es, ihn zu fragen, wie er sich fühlen würde, wenn es umgedreht wäre und ob er das so wollen würde.


Elli113  27.09.2022, 13:44
die sind am A*sch, wenn die Ehe in die Brüche geht.

Nur, wenn wie hier Gütertrennung vereinbart wurde. Bei einer Zugewinngemeinschaft spielt es keine Rolle, wem genau das Haus gehört, wenn es in der Ehe erworben wurde.

Katze446  27.09.2022, 15:03
@Elli113

Das ist klar. Aber nicht jedes Haus wird in der Ehe erworben, mein Mann hat seines auch lange vor unserer Ehe als junger Mensch erworben. Er allein steht im Grundbuch.

Elli113  28.09.2022, 10:07
@Katze446

Hier wird die Wohnung aber in der Ehe erworben und es wurde vorher bereits Gütertrennung vereinbart.

Und das Haus, welches einem Ehepartner schon vor der Heirat gehörte, bleibt auch seines, sogar in einer Zugewinngemeinschaft. Nur bei Gütergemeinschaft wäre das anders.

Hui....Dein Mann ist ja clever....er lässt sich SEIN Eigentum von Dir finanzieren, ohne irgendwelche Sicherheiten für Dich....

an Deiner Stelle würde ich grundsetzlich mal die Basis eurer Ehe hinterfragen....

besonders stabil scheint das Fundament ja nicht zu sein.

Also entweder ist man ein Ehepaar und investiert gemeinsam und ist auch gleichermaßen abgesichert.....oder gar nicht.


Katze446  27.09.2022, 10:06

Das sehe ich auch so. Das ist ja die Ehe: Gemeinsame Rechte und gemeinsame Pflichten. Sonst braucht man auch nicht heiraten.

Anmerkung  27.09.2022, 10:59

Steht er alleine im Grundbuch ? Da ihr Gütertrennung vereinbart habt , stehst Du dumm da . Ich würde auch in einer Ehe nicht die Miete zahlen , verdient der Ehemann .
Im übrigen ist das Kind geboren , bist Du in der Elternzeit , ich würde keinen Cent zahlen .
Gütertrennung hätte ich nicht unterschrieben .
Du finanzierst sein Erbe .

April1995  27.09.2022, 11:01
@Anmerkung

Das solltest Du als Antwort dem FS schreiben 😉 nicht als Kommentar.

Anmerkung  27.09.2022, 11:03
@April1995

Ach so , sorry , war gerade so erbost , einer schwangeren Geld abzuknöpfen , anstatt sie auf Händen zu tragen . Sachen gibt es tse tse tse

Anmerkung  27.09.2022, 11:09
@April1995

Bestätigt wieder meine Lebensweisheit;) Ziehe nie zu den Schwiegereltern und koche Deine eigene Suppe ;))

"Wie würdet ihr sowas regeln und sind meine Zweifel gerchtfertigt?"

Entweder Ihr mietet die Wohnung und teilt euch die Miete.

Oder Ihr kauft sie gemeinsam und zahlt gemeinsam den Kredit ab.

Eine Ehe ist ja eigentlich das Versprechen, gemeinsam alt zu werden und entsprechend auch gemeinsam was aufzubauen.

Ich würde auf jeden Fall auf Halbe-Halbe bestehen.


MARLIES890  02.05.2023, 17:10

Wenn ihr Gütertrennung habt und steuerlich evtl. auch getrennt veranlagt seid, müsste dein Mann dann die Mieteinnahme nicht als Einkommen versteuern? Dadurch hätte er monatlich aber deutlich weniger. Warum habt ihr überhaupt Gütertrennung? In einer Ehe steht doch jeder für den anderen ein und würde doch den Ehepartner mit versorgen, wäre dieser arbeitslos. Wie hat sich dein Mann denn die Versorgung des gemeinsamen Kindes vorgestellt? Das Kind erbt doch später, zumindest einen Teil des Hauses.

Interesierter  27.09.2022, 10:08

Halbe Halbe würde hier bedeuten, dass sie den Kredit alleine abzahlt.

Die bereits bezahlte Hälfte ist das Erbe bzw eine Schenkung, die alleine dem Sohn zusteht.

Nun wollte ich bei der Zahlung vom Kredit mithelfen und 40% (das wäre unseren Einkommen entsprechend) zahlen. Mein Mann hingegen hätte gerne, dass ich ihm Miete bezahle (ca. 500€), weil er mir das Geld, welches ich in den Kredit investiert habe, im Fall einer Trennung zurückgeben müsste (was zu viel ist).

Müsste er nicht, nur wenn eine Rückzahlungsvereinbarung besteht. Die würde ich euch aber GANZ dringend anraten, wenn es jetzt schon solche Schwierigkeiten gibt.

Noch besser: GEMEINSAME Eintragung im Grundbuch. Das sind Dinge, auf die man bestehen sollte, wenn man GEMEINSAM eine Wohnung kauft. Es muss keine hälftige Eintragung sein, aber zumindest eine über die dein Investment in die Immobilie gesichert ist, falls es zur Trennung kommen sollte.

Sonst stehst du nämlich am Ende da, ggf. noch mit Kind, ggf. ohne Wohnung und vor allem ohne eine Möglichkeit das viele Geld, das du da reingesteckt hast jemals wiederzusehen.


Katze446  27.09.2022, 10:10

Absolut! Das ist eine top Antwort von dir, die meiner Meinung nach für beide Seiten gerecht und annehmbar ist.

Interesierter  27.09.2022, 10:20
@Katze446

🤦 Gerecht und annehmbar auf gar keinen Fall.

Gerecht und annehmbar wäre eine gemeinsame Eintragung ins Grundbuch nur dann, wenn sie die Kreditrate zu 100% übernimmt und er auch nicht für einen eventuellen Kreditausfall gerade stehen muss.

Katze446  27.09.2022, 10:26
@Interesierter

Nein, ich meine nicht die hälftige Eintragung, sondern so wie BeviBaby es beschrieben hat: Die Hälfte ist eine Schenkung an den Sohn, da hat die Ehefrau keine Rechte daran. Die andere Hälfte gehört zu gleichen Teilen Ehefrau und Ehemann oder anteilig zu den Zahlungen (also 60% Ehemann und 40% Ehefrau). Damit hätte die Ehefrau ein maximales Anteilsrecht von 25%, dem Ehemann würde immer noch 75% im Falle einer Scheidung gehören

Katze446  27.09.2022, 10:28
@Interesierter

Und warum sollte sie 100% der Kreditrate übernehmen und dies nicht mit ihrem Mann teilen, die Hälfte der Wohnung ist doch eh eine Schenkung vom Vater, für die der Ehemann nichts zahlen muss und die ihm gehört. Und warum sollte nur sie für einen Kreditausfall haften, wenn diese Wohnung schon teilweise dem Ehemann gehört? Das macht doch gar keinen Sinn.

Interesierter  27.09.2022, 10:38
@Katze446

Im Kommentar davor hast du deine Frage schon selbst beantwortet.

Die bereits bezahlte Hälfte ist eine Schenkung vom Vater an den Sohn. Sie ist da aussenvor.

Sie nutzt die Wohnung zur Hälfte. Damit hat sie auch die Kosten für "ihre Hälfte" die noch nicht abbezahlt ist, zu tragen.

Offenbar übersiehst du, dass sie die Wohnung von Tag 1 an genauso nutzt wie er.

Katze446  27.09.2022, 10:41
@Interesierter

Nein, da sie schwanger ist und ein Kind von ihm erwartet. Wenn du die Nutzung nach Personen aufteilen willst, musst du auch das Kind berücksichtigen. Dann nutzt jeder die Wohnung zu einem Drittel: Die Frau, der Mann, das Kind. Und das Kind ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern auch vom Mann gezeugt worden.

Interesierter  27.09.2022, 10:50
@Katze446

Ich gehe davon aus, dass das ein gemeinsames Kind ist. Demzufolge haben auch für die Wohnkosten des Kindes die Eltern hälftig aufzukommen.

Damit bleibt die Nutzung auch mit Kind bei 50:50.

Katze446  27.09.2022, 10:53
@Interesierter

Gut. Nur ich würde mich niemals darauf einlassen, was der Ehemann fordert. Meine Eltern besitzen beide mehrere Immobilien, das wäre so, als würde ich zu meinem Ehemann sagen: Komm, wir ziehen in eine Wohnung meiner Mutter, für die du alleine das Kreditrisiko trägst und ich zahle nix und gehe keinerlei Risiko ein.

Glaubst du ernsthaft, der würde das machen? Würdest du das machen?

Interesierter  27.09.2022, 11:57
@Katze446

Die Situation ist nunmal so, dass er eine halb abbezahlte Wohnung einbringt und sie nichts.

Daraus dann aus ihrer Position Kapital schlagen zu wollen, halte ich für falsch.

Katze446  27.09.2022, 12:04
@Interesierter

Ich glaube in diesem Fall wirklich nicht an Gier, sondern an ihre Angst, im Falle einer Scheidung mit nichts dazustehen. Diese Angst ist auch berechtigt und nachvollziehbar, wenn man sich in ihre Situation hineinversetzt.

In diesem Fall, wo beide Ängste haben, die sich auf die Existenz beziehen, wäre es vielleicht besser, das Angebot des Vaters mit der halb bezahlten Wohnung nicht anzunehmen und stattdessen gemeinsam eine andere Wohnung abzuzahlen. So kann sich keiner benachteiligt oder über den Tisch gezogen fühlen.

Es kommt halt drauf an, was wichtiger für die Beiden ist: Die Ehe zu retten und Vertrauen aufzubauen oder halt der finanzielle Vorteil der halb bezahlten Wohnung.

Aber das müssen die zwei untereinander klären.

Interesierter  27.09.2022, 12:16
@Katze446

Nun, ich kann durchaus verstehen, dass sie im Falle einer Trennung nicht mittellos sein will.

Ich kann aber genauso verstehen, dass er das Erbe seines Vaters nicht zum Streitobjekt in einer möglichen Trennungsauseinandersetzung machen will.

Deswegen denke ich es wäre das Beste, wenn das Eigentum der Wohnung komplett bei ihm bleibt und er auch den Kredit alleine bedient

Sie gibt einen monatlichen Betrag für die Nutzung und spart vom Rest ein eigenes Vermögen an. Das wäre eine Lösung, mit der die Interessen beider gewahrt blieben.

Meine Lebensgefährtin zum Beispiel hat bei mir im Haus eine eigene Wohnung für die ich nichts verlange. Nur eine Eintragung ins Grundbuch wird es nicht geben.

Katze446  27.09.2022, 12:19
@Interesierter

Ja, das wäre auch eine Lösung. Es geht hier ja auch um deren Ehe und die Beiden erwarten ein Kind.

Interesierter  27.09.2022, 12:24
@Katze446

Da stimme ich dir zu. Ob das am Ende 500€ sind oder nur 200, dürfte nicht die große Rolle spielen.

Es müsste eben so sein, dass sie nebenbei jeden Monat eine angemessene Summe zur Seite legen kann.

Ich habe das Thema einer Scheidung mit gemeinsamer Immobilie durch und kann davon nur jedem dringend abraten.

Katze446  27.09.2022, 12:27
@Interesierter

So ein Zoff ist wirklich nicht schön, kenne die Streitigkeiten aus der Scheidung meiner Eltern.

Mir graust es schon davor, wenn es um das Erben geht, ich hab noch 2 Geschwister. Hoffentlich haben meine Eltern das gut über Testamente geklärt, ich habe keine Lust auf einen jahrelangen Krieg wegen dem Erbe, sollte einer meiner Eltern sterben.

Interesierter  27.09.2022, 10:05
Noch besser: GEMEINSAME Eintragung im Grundbuch.

Natürlich, sie bekommt einen Eigentumseintrag für eine Wohnung, an der sie bisher keinen Euro und bei vollständiger Abzahlung maximal 20% abbezahlt hat und in der sie bis dahin aber kostenfrei wohnen kann.

Sorry, fair ist das jedenfalls nicht.

Deine Position ist verständlich und du solltest da auch nicht abweichen davon.

Ein Vorschlag wäre, dass ihr die Wohnung schätzen lasst, denn dein Mann hat Sonderkonditionen. Die Abweichung vom Marktpreis könnt ihr als Eigenkapital, deines Mannes schriftlich festhalten. Denn es ist eine Art Erb Vorbezug.

Was aber in der Zeit, wo ihr da gemeinsam lebt, eine Hypothek gemeinsam aufnehmt und sicher auch im Laufe der Zeit dies oder jenes investiert, das ist gemeinsame Errungenschaft.

Im Falle einer Scheidung, würdest du dann die Hälfe der gemeinsamen Errungenschaft bekommen, während dein Mann sein Eigenkapital vorher rausziehen kann.

Beispiel: Die Wohnung hat einen heutigen Marktpreis von 500 000.-- , ihr bekommt sie aber für 250 000.-- . Dann wären 250 000.-- Eigenkapital von deinem Mann, ihm gut zu schreiben. Je nach dem ist zum Zeitpunkt der Scheidung die Wohnung 750 000.-- wert. Dann hättest du 250 000.-- zu Gute, während dein Mann 500 000.-- bekäme.

Das wäre dann auf beide Seiten fair und ziemlich sicher, könnte er dich dann auch auszahlen und die Wohnung behalten, wovor er offenbar Angst hat.

Ich hoffe, ihr könnt euch so reell einigen. Denn natürlich hättest du auch etwas zu Gute, wenn du Jahrelang mit investiert hast.


Anmerkung  27.09.2022, 11:32

Sie haben Gütertrennung vereinbart , kein Zugewinnausgleich