Meinung des Tages: Ist die Kritik an der BAföG-Reform berechtigt?

BaFöG ist ein Begriff, den viele in ihrem Leben schon einmal gehört haben. Aber wer darf das eigentlich beziehen? Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Das Alter, das private Einkommen und Vermögen, die Eignung für die gewünschte Ausbildung und die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status sind von Relevanz. Eine Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat gezeigt: 84% der Studierenden können oder wollen die staatlichen Unterstützungsangebote nicht nutzen – die Konsequenz: Eine Reform scheint nötig.

Die geplante Reformierung

Geplant ist, dass Studierenden künftig ein „Flexibilitätssemester“ zugesprochen wird. Das heißt, Studierende könnten über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden. Außerdem sollen die Freibeträge von Studierenden und deren Eltern angehoben werden. Dadurch könnten womöglich mehr junge Menschen BaFöG beziehen. Zusätzlich geplant ist eine sogenannte „Starthilfe“. Damit soll angehenden Studierenden geholfen werden, die aus ärmeren Haushalten kommen. Für diejenigen, auf die das zutrifft, soll es 1.000 Euro geben.

Geplant sind außerdem „strukturelle Verbesserungen“, sodass etwa die Wartezeit verkürzt oder die Einbringung der relevanten Nachweise vereinfacht wird.

Keine Anpassung der Beiträge

Die Inflation ist deutlich zu spüren. Vielerorts sind die Mieten gestiegen, ebenso sind Preise für Lebensmittel höher angesetzt und auch andere im Alltag benötigte Gegenstände, wie etwa Kleidung, werden zusehends teurer.

Viele staatliche Leistungen werden an die Inflation angepasst – beim BAföG ist das jedoch nicht geplant.

Der Bundestag hatte 150 Millionen Euro für das BAföG zur Verfügung gestellt, um einen Spielraum für etwaige Erhöhungen zu gewährleisten. Das Bildungsministerium plant allerdings nur 62 Millionen Euro davon ein.

Aktuelle Beiträge

Im Wintersemester 2022/23 wurde das BAföG um 5,75 Prozent erhöht. Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, konnten damit monatlich 511 Euro erhalten. Dies setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (452 Euro) und 59 Euro für’s Wohnen. Diejenigen, die auswärts leben, konnten den Grundbedarf und 360 Euro für die Unterkunft bekommen.

Allerdings werden Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Ehepartner immer angerechnet – die Höhe ist also von Fall zu Fall individuell.

Mehr Druck bei der Rückzahlung

Seit 1990 gilt: Die Hälfte vom BAföG ist „geschenkt“, die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Ungefähr fünf Jahre nach dem Ende des Studiums wird die Rückzahlung dann fällig – dauern darf sie maximal 20 Jahre.

Geplant ist nun, dass künftig die Raten steigen werden. Statt 130 Euro monatlich sollen nun also 150 Euro pro Monat getilgt werden. Dies sei geplant aufgrund der aktuellen „Einkommens- und Preisentwicklung“, so die Begründung im Gesetzentwurf.

Kritik zur Reform

Mitunter am meisten kritisiert wird, dass das BAföG nicht entsprechend der Inflation angepasst werden soll. Auch, dass das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausgeschöpft wird, um jeden eine „Starthilfe“ zu ermöglichen, oder eben allgemein die Beiträge anzuheben, stört einige der Studierenden.

Auch Wissenschaftler sehen in der Reform nicht nur positive Vorsätze. So bliebe diese Reform „hinter ihren Möglichkeiten“, wie Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung es bezeichnet. Auch sie plädiert für eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Sätze.

Außerdem sei es nötig, mehr Transparenz zu schaffen. Junge Studieninteressierte können oft nicht einfach erkennen, was ihnen zustehen würde und dadurch steigt die Unsicherheit, wie das Studium finanziell gestemmt werden könnte. Der Studienbeginn sei also „ein Sprung ins Ungewisse“, so die Bildungsforscherin.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die BAföG-Situation? Seht Ihr die geplanten Reformpunkte als positive Entwicklung? Findet Ihr die theoretisch erreichbaren Beiträge ausreichend? Wäre eine regelmäßige Anpassung der Beiträge sinnvoll? Habt Ihr vielleicht sogar selbst Erfahrungen, die Ihr teilen möchtet, besonders, wenn es um Bürokratie und die Nachweise geht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bafoeg-bundesrat-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/studierende-staatliche-foerderung-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bafoeg-reform-108.html

Bild zu Frage
Kredit, Inflation, Studium, Zukunft, Geld, Schulden, Deutschland, Master, Eltern, Einkommen, Bachelor, BAföG, Bürokratie, Perspektive, Wohngeld, Inflationsrate, Starthilfe, Studentenjob, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, inflationsausgleich, Mietpreis, Regelstudienzeit, staatsangehörigkeiten, Studiumwechsel, Meinung des Tages
Auto Rückgabe nach kurzer Finanzierungszeit?

Hallo zusammen,

ich hatte mein Auto Ende Januar abgeholt und lasse es aktuell über eine Finanzierung laufen.

Nun ist es allerdings so, dass ich in Kürze einen Firmenwagen erhalte und somit mein Fahrzeug nicht mehr benötige. Ich vereinbarte heute also einen Termin und am Mittwoch wird das Auto wohl geprüft und mir dann ein Angebot unterbreitet, da ich es gerne wieder abgeben möchte.

Das Auto ist ein junger Stern von Mercedes und wie bereits erwähnt; 2 Monate gefahren und knapp 1.500 KM mehr auf der Uhr als beim Kauf. Aktuelle Kilometerlaufleistung sind ca. 34750 und es ist eine C-Klasse C180 AMG-Line in Hightechsilber. Ohne Schäden/Mängel o.ä.

Gerne würde ich euch über meine Gedanken informieren und bitte um eure Erfahrungswerte und ggf. Richtigstellung bei falscher Sichtweise.

Das Auto hatte einen Preis von 39.000,00€. Zusätzlich bestellte ich noch Neue Winterkompletträder für 1.500,00€ und die MB Garantie 100 für 5 Jahre. Also sagen wir mal 40.500,00€, da die Garantie ein Produkt von Mercedes ist.

Ich dachte erst, dass das Autohaus mir die Nutzung in Höhe der 1.500 gefahrenen Kilometer + die Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellt. Aber ganz so einfach wird es sicherlich nicht, oder?

Ich habe das Auto spaßeshalber mal bei WirkaufendeinAuto angeboten und die möchten mir noch 35.000,00€ geben. Ihr habt alle wie ich keine Glaskugel, aber evtl. habt ihr auch Erfahrungsberichte - wird das Autohaus, wo ich das Auto kürzlich erworben hatte, unter den 35.000,00€ liegen? Denn Mängel können die mir ja wohl nicht ankreiden, denn dann kann ich ja schön um Nachbesserung bitten, da der Händler ja mindestens mal 12 Monate in der Beweislastpflicht ist.

Ich könnte das Auto natürlich auch noch auf Kleinanzeigen anbieten, allerdings liegt der Brief bei der Bank - der Käufer müsste also die Geduld aufbringen, dass das Darlehen erst abgelöst wird und dann übergeben wird. Kann man so eine Aktion auch mit einem "Mittelmann" durchführen, sodass der Käufer Sicherheit hat? Denn privat würde ich sicherlich nur einen minimalen Verlust machen, oder?

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß

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Riesige Anzahlung nicht nur für die Katz, sondern ich soll sogar draufzahlen?

Hey Leute. Corona hat leider mein Geschäft komplett außer Gefecht gesetzt. Davor lief es super. Sogar so gut, dass ich mir ein kleinen Traum erfüllen konnte. Ein Leasing Wagen, den ich nach 4 Jahren übernommen habe. Restzahlung waren 80.000 plus Zinsen und alles drum und dran.

Ich habe 30.000 angezahlt und konnte noch sehr lange monatlich 900 Euro zahlen, bis ich finanziell kollabiert bin, da sich das Geschäft seit corona nicht mehr erholt hat.

Jetzt haben die mir den Vertrag gekündigt. Eigentlich hat der Wagen aber mit Sicherheit keine 30-40.000 Euro an wertverlust gehabt in der Zeit. Ich kriege aber stark das gefühl, dass die nicht nur von der riesigen Anzahlung die ich geleistet habe nichts mehr wissen wollen, sondern dass eventuell mängel an der Karre aufgeschrieben und ich in meinem Zustand noch den ganzen Mist bezahlen soll?. Sagt mal geht es noch?. Ich gebe den wagen hab, die stecken sich die 40-50k ein die ich bisher bei denen liegen lassen habe und dann soll ich auch noch für eventuelle schäden an den Felgen und sowas aufkommen? Ich gebe denen ein Wagen ab der noch gut was wert ist und ich eigentlich, wenn man fair abrechnet, sogar noch was von der Anzahlung zurück bekommen sollte!. Sagt mir bitte, dass da irgendwie noch eine faire Abrechnung stattfinden wird? Wenn ich die saftige Anzahlung damals niedriger gesetzt hätte, wäre das heute immer noch kein Problem die blöde karre zu bezahlen. Am besten in Zukunft gar nichts mehr anzahlen.

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Wie wirkt sich die Bilanzierung von Vermögensgegenständen auf den Gewinn aus?

Die Theorie ist ja relativ simpel: In einer Bilanz stehen links auf der Aktiv-Seite die Vermögensgegenstände eines Unternehmens, Rechts das Eigenkapital und die Schulden, also steht quasi links wo das Geld momentan ist, und rechts wo es herkommt.

Wenn ein Unternehmen sein Vermögen nun also höher bilanziert, zur Wertobergrenze, steigt das Vermögen eines Unternehmens. Da das Eigenkapital aus der Differenz zwischen Vermögen und Schulden berechnet wird, steigt das Eigenkapital bei steigendem Vermögen auch.
Ich blick bei der Sache aber noch nicht wirklich durch, wie kann sich mein gewinn erhöhen? Mein Gewinn ist doch die Differenz zwischen Erlös und Kosten? Also sollte doch der einzige Weg, meinen Gewinn zu erhöhen, über diese Beiden Parameter sein? Entweder ich erhöhe meinen Erlös, oder senke meine Kosten. Mir kommt das ganze irgendwie komisch vor. Hat jemand dazu vielleicht ein passendes Beispiel?

chatgpt erklärt das so, finde das relativ unverständlich und beantwortet meine Frage auch nicht wirklich.

Das Eigenkapital ist ein Bestandteil des Gewinns, da es den Anteil der Eigentümer am Unternehmen darstellt. Wenn das Eigenkapital steigt, steigt auch der Gewinn des Unternehmens. Dies liegt daran, dass ein höheres Eigenkapital bedeutet, dass das Unternehmen einen größeren Anteil an Gewinnen für seine Eigentümer erwirtschaftet hat

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Darlehensvertrag für Auto von SEAT Bank vorzeitig beenden?

Guten Abend,

die Frage ist recht simple und doch etwas komplizierter.

Ich habe nun seit 2 Jahren einen SEAT, den ich auch Finanzierung über einen Darlehensvertrag von der SEAT Bank gekauft habe. Dieser Vertrag würde noch 2 Jahre andauern. In den Unterlagen steht etwas von Verbrieftes Rückgaberecht, was bedeutet, dass die SEAT Bank das Auto, nach Ablauf des Zeitraums zu der Schlussrate zurückkaufen wird, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.

Mein Problem ist jetzt aber, dass ich seit Anfang an mit dem Auto Probleme hatte. Das ist eine sehr lange Geschichte, aber ich probiere es kurz zu fassen.

Ich hatte ca. 15 Werkstattbesuche innerhalb von 1,5 Jahren nur, um SEAT Connect zum laufen zu bekommen, also, dass ich mein User anmelden kann. Diese Besuche waren manchmal Routine zum anschauen des problems und manchmal sachen wie, dass man das Steuergerät ausgetauscht hat oder einmal, dass man einen Code, der von SEAT selbst weitergegeben wurde aufspielt. Dieser hat dann sogar das Steuergerät mal kaputt gemacht und ich musste mehrere Wochen ohne relativ viele Funktionen meines Autos und Fehlermeldungen auskommen. Auch hatte ich eine weile lange das Problem, dass mein Infotainment sich nicht gestartet hatte und der Bildschirm schwarz geblieben ist (wurde aber mit einem Steuergerät austausch auch behoben).

Dann war es mal noch so, dass die Batterie einfach aufgegeben hat und es sich nichtmehr gestartet hat. Ich muss erwähnen, das Auto ist BJ 2021 und hat jetzt irgendetwas um die 45.000 km.

Der letzte Werkstattbesuch war vor Dezember und vor ein bis zwei Wochen hat das Anmelden plötzlich funktioniert. Wie dem auch sei, ist es trotzdem noch so, dass ich immer den S-PIN eingeben muss, bei dem start des Autos, auch wenn ich das "S-PIN merken" anhake, werde ich beim nächsten Start wieder abgefragt, was auch nervt.

Man kann also erkennen, dass ich echt schon viele "Erlebnisse" und Probleme mit dem Auto habe, zudem kommt noch, dass ich allgemein einfach nicht mehr zufrieden mit dem Auto bin (Größe des Kofferraums und andere Sachen).

Das war jetzt ein langer Weg, aber das sind die Gründe, weshalb ich das Auto gerne zurückgeben würde. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist aber die einzige Möglichkeit, dass ich das Darlehen vorzeitig abbezahle und das Auto besitze. Ich frage mich aber, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, da die SEAT Bank ja wie am Anfang erwähnt mit dem Rückgaberecht eh zurückkaufen wird, wieso dann nicht jetzt schon?

Gibt es andere Möglichkeiten oder ist das zurückzahlen die einzige?

Wenn ja, wie könnte man das am schlausten anstellen?

-> Eine Idee wäre natürlich es einfach schon zu verkaufen und damit dann das Darlehen zurückzahlen und es dann dem neuen Käufer aushändigen

Vielen Dank fürs lesen und jede Antwort

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