Ich beabsichtige in 2023 meine Eigentumswohnung zu verkaufen. Ich bin dort seit 2021 gemeldet und eingezogen und lebe da auch bis 2023. Nun habe ich ukrainische Flüchtlinge aufgenommen und bei den Behörden auch unter dieser Adresse gemeldet. Die Beiden bewohnen je ein Zimmer und nutzen Küche und Bad mit. Miete nehme ich nicht. Verwirke ich damit meine Steuerfreiheit eines möglichen Gewinns beim Verkauf ? Im Netz habe ich dazu nur gefunden , dass auch die Überlassung an Dritte (außer mein Unterhaltspflichtiges Kind) die Steuerfreiheit verwirkt. 

Danke für Ihre/Eure Hinweise!