Nachbar wegen Tierquälerei anzeigen?

Hi!

Ich kümmere mich seit 2008 um ein Streunerchen namens Julchen. Sie wurde vom Tierschutz kastriert und galt als nicht vermittelbar weil viel zu scheu. Da sie sich drinnen gar nicht wohl fühlt und auch nicht sauber ist, habe ich ihr vor Jahren draußen eine kleine isolierte Hütte am Ende unseres Grundstücks (Eigentümer, nicht Mieter) hingestellt. Vor einigen Jahren war ich da noch Mieterin, habe die Wohnung dann aber gekauft. Nun ist es so, dass es eine Partei (altes Ehepaar) in diesem Haus gibt, die die Katze (und mich und meine zwei Wohnungskatzen) unglaublich hasst. Sie hat im Winter Schnee in die Kiste gepackt (kann ich nicht beweisen, weiß ich aber). Sie bewirft die Katze mit Steinen, ging mit einer Eisenstange zum Häuschen und eine Nachbarin hat auch beobachtet, wie sie mit einem Besen hinter ihr her war. Julchen hat wahnsinnige Angst vor dieser Frau. Leider würden die anderen Nachbarn das nicht bezeugen, da sie selbst keinen Ärger mit dieser Person möchten. UND vergesst es, reden ist da nicht! In der Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung steht jetzt der Tagesordnungspunkt "Entfernung des Katzenhäuschens". Die Situation ist mittlerweile so, dass Julchen regelrecht aus dem Häuschen gemobbt wurde. Ich weiß nicht, ob sie nachts manchmal noch rein geht. Aber ich würde ihr trotzdem gerne die Möglichkeit bieten, so lange sie noch da ist. Ansonsten gibt es leider keine geschützen Plätze um unser Haus bzw. in der Nähe. Was meint Ihr denn? Kennt sich einer von Euch aus? Ich habe übrigens auch eine Rechtsschutzversicherung, in der ich gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft angehen könnte. Aber ich finde es ist eigentlich so ein Kinderkram. Nur traurig für die Kleine. Sie hat sonst echt keine Lobby und die anderen Nachbarn sind alle nicht so Katzen- bzw. Tierlieb. Aber sie haben kein Problem mit ihr. Ich frage mich auch, ob ich sie wegen Tierquälerei anzeigen könnte, habe aber leider nur diese "inaktiven" Zeugen...

Katze, Recht, Tierquälerei, Eigentumswohnung
Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar
Eigentumswohnung bei Trennung (unverheiratetes Paar)?

Hallo liebe Forumskollegen,

ich habe eine Frage zum gemeinsamen Eigentumswohnungskauf bei einem unverheirateten Paar.

Zunächst einige Vorabinformationen zu uns beiden:

Ich (28 Jahre), 60.000 Euro Eigenkapital (angelegt, soll großteils angelegt bleiben), ca. 3.500€ Netto Monatseinkommen.

Sie (26 Jahre), 5.000 Euro Eigenkapital, 1.500 Euro netto Monatseinkommen

Wir wohnen seit knapp 1,5 Jahren in einer gemeinsamen Mietswohnung und würden uns gerne eine Eigentumswohnung kaufen, um nicht noch weitere Jahre ca. 10.000 Euro im Jahr an Miete zu bezahlen. Ich habe ein gutes Einkommen und einige Rücklagen gebildet, sie hat ein geringeres Einkommen und kaum Rücklagen gebildet.

Wir möchten uns nichtsdestotrotz gemeinsam eine Eigentumswohnung bis maximal 200.000 Euro kaufen. Aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsgefüge möchten wir die Kosten unter uns beiden anteilig aufteilen.

Ich: 70-80% Sie: 20-30%

Dies würden wir dann auch im Notarvertrag aufnehmen.

Unsere ursprüngliche Idee war es, dass wir zwei getrennte Kreditverträge machen, Sie dann ca. 50.000 Euro und ich ca. 150.000 Euro und dann jeder seinen Kredit abbezahlt. Nach Rücksprache mit unserem Finanzberater ist das so nicht möglich, da die Bank nur einen kredit auf eine Immobilie ausstellt. Wir müssten das dann "unter uns separat" vertraglich regeln.

Nun zu meiner Frage:

Wie könnte eine solche Regelung aussehen? Sie kann letzlich kaum Eigenkapital einbringen und würde eine monatliche Rate zur Kredittilgung einbringen (z.B. 400€).

Wie würde man das im Falle einer Trennung regeln? Trotz unserer glüclklichen und guten Beziehung möchte ich im Falle einer Trennung soweit wie möglich alles bereits vorab geklärt haben: Nehmen wir mal den Fall an, Sie bezahlt 400€ pro Monat an Rate für die Rückzahlung des Kredites und hat dann pro Jahr 4.800€ abbezahlt (Zinsen aussen vor gelassen). Das wären in 5 Jahren 24.000 Euro). Im Falle einer Trennung müsste ich wohl die restlichen Anteile übernehmen. Aus meiner Sicht würde ich Ihr die 24.000 Euro an gezahlten Kredittilgungen allerdings nicht (gänzlich) zurückzahlen, da Sie sich die Mietkosten in diesem Zeitraum ja gespart hat. Somit würde ich eine Vergleichsmiete abziehen. Regelt man auch solche Dinge bereits vorab im Detail oder gibt es dort bereits gesetzlich auch Festlegungen diesbezüglich? Gibt es dort einen Begriff, unter dem ich weiter suchen kann?

Eine weitere Frage wäre, wie man das im Grundbuch aufsetzt, wenn ein Partner zwar Wohnungsanteile bekommen soll, aber kein Eigenkapital einbringt sondern lediglich einen Teil der monatlichen Kreditrate bezahlt?

Ich danke euch vielmals!

Viele Grüße, Sebastian

Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Notar, Partner, Partnerschaft, Vertragsrecht
Überbelegung in Eigentumswohnung?

Handelt es sich um Überbelegung?

Wie schon mal gefragt (https://www.gutefrage.net/frage/mit-wievielen-personen-darf-man-eine-wohnung-bewohnen-und-darf-man-in-einer-eigentumswohnung-einen-grossen-hund-halten?foundIn=user-profile-question-listing) wohnen in der EIGENTUMSWOHNUNG (mit ca. 77qm) über uns: 3-4 Erwachsene mindestens 2 Kinder im Alter von etwa 10 Jahren 1 Baby und ein ziemlich großer Hund.

Alles, was im Internet zum Thema Überbelegung zu finden ist, bezieht sich auf MIETWOHNUNGEN. Es handelt sich hier aber um eine EIGENTUMSWOHNUNG. (Ja, ich weiß was Eigentum bedeutet.)

Die Informationen/Kriterien zur Überbelegung einer MIETWOHNUNG werden erfüllt bzw nicht erfüllt, je nach Standpunkt: pro Person 9-10 qm: passt, da 77qm für 7 Leute maximal 2 Personen pro Raum: passt auch, da 4-Raum-Wohnung

Aber wenn von Arge/Jobcenter/Arbeitsamt eine 80qm-Wohnung für 3 Personen reichen soll, wie können die dann mit 6-7 Personen plus Baby und Hund auf 77qm leben/hausen?

Dazu kommt, dass es von Seiten der Verwaltung hieß: Da zieht ein älteres Ehepaar ein. Jetzt ist es aber so, dass hier 6-7 Personen plus Baby und Hund wohnen.

Das schlimmste ist aber: Die Kinder rennen und rummsen durch die Wohnung. Ja, man muss Kinderlärm ertragen. Aber warum gehen die nicht raus? Rasenfläche direkt am Haus, Spielplatz und Fussballplatz in 5 Minuten Entfernung. Diese Kinder spielen NIE draußen. An Spielkameraden kann es nicht liegen, fast täglich spielen Kinder gleichen Alters auf der Rasenfläche.

Und mit 10 Jahren sind die auch alt genug, zu verstehen, dass man Rücksicht auf die anderen Wohnungseigentümer nehmen muss.

Vor allem die Zeit des Lärms ist komisch: bis etwa 18 Uhr ist es fast immer ruhig, aber ab 18 Uhr geht es dann los mit Rummsen. Früher bis 22 Uhr, in letzter Zeit(seit einem Monat) bis 23 Uhr oder länger. Also Zeiten, wo die Kinder ins Bett gehören. Vielleicht staut sich der Bewegungsdrang den ganzen Tag auf und abends muss er dann ausgelebt werden. Vorher gehen die nicht zu Bett.

Auch wenn es sich um Eigentum handelt, muss man dorch etwas gegen die Überbelegung und den daraus resultierenden Lärm machen können?

Eigentumswohnung, Nachbarstreit
Kiffende Nachbarn?

Hallo, ich bin Eigentümer von einer Wohnung in einem kleinerem Hochhaus mit 7 Etagen von jeweils 3 Parteien. Ich bewohne eine Wohnumg in der 4. Etage.

Leider wohnen Mieter auf der zweiten Etage, die ständig auf dem Balkon kiffen. In der dritten Etage wohnt ein Ehepaar, welches fast täglich die Enkelkinder zu Besuch hat.

Wir beide haben die kiffende Familie angesprochen, nur hält es nicht lange an.

Ich rief vor 2 Tagen freundlich herunter, ob man drinnen kiffen könnte, denn die ganze Wohnung würde stinken. Mit meinem Nachbarn unter mir habe ich geredet und er meinte, dass er sie mehrfach angesprochen hätte.

Nun ging es wieder los, nur dieses mal war ich nicht mehr freundlich und habe mit der Taschenlampe runter geleuchtet und "Scheix Kiffer" gebrüllt.

Wie beim ersten mal sind die Leute sofort rein gegangen.

Ich habe jedoch keine Lust, die Leute jedes Mal verbal durchzurütteln, zumal es eh nicht lange anhält, aber ich möchte meine Balkontüre offen lassen, ohne das meine Wohnung wie eine Kifferhöhle stinkt.

Ich spielte mit dem Gedanken, deren Wohnungstüre mit einem Plakat aus ein paar DIN A4 Blättern zu zu pflastern, aber ich denke, dass dies rufschädigend und ein Eigentor sein könnte.

Drogen zu konsumieren ist ja leider auch keine Straftat.

Oder sollte ich wegen Drogenbesitz, denn wer Drogen konsumiert, wird diese auch besitzen, Strafanzeige erstatten? Könnte es Wirkung zeigen, wenn ich zeitgleich wegen der minderjährigen Kinder im Haus das Jugendamt einschalte?

Der Geruch macht mich wahnsinnig, mir wirds davon übel.

Miete, Mieter, Gesetz, Immobilien, Drogen, Betäubungsmittel, Drogenmissbrauch, Eigentümergemeinschaft, Eigentum, Eigentumswohnung, Nachbarn, Strafanzeige, Straftat
Nachbar total verwahrlost und hat bereits Betreuung.. Reicht anscheinend nicht aus.. An wen kann man sich wenden?

Hallo zusammen!

Vor einem Jahr bin ich Eigentümerin einer Wohnung in einem 6-Familienhaus geworden. Bis auf 2 Wohnungen sind alle von den Eigentümern bewohnt. In der einen vermieteten Wohnung lebt ein alleinstehender, CA 55 Jahre alter, Mann. Er ist bieralkoholiker und starker Raucher, außerdem lebt er in einem absoluten Chaos. Nun ja, das ist ja auch immerhin seine Privatsphäre. Allerdings zieht der Geruch seiner Wohnung durchs ganze Treppenhaus. Seine Haustür ist auch richtig vergilbt und hinterlässt einen schäbigen Eindruck. Ich habe auch oftmals gesehen, dass er rauchend durch den Hausflur läuft und auf die Treppen "ausversehen" ascht. Mittlerweile ist es mir auch sehr unangenehm Besuch zu empfangen, da es beim betreten des Flures nach Kneipe riecht, Soweit ich weiß hat dieser Mann auch einmal die Woche eine Betreuung, die nach dem rechten sieht. Hin und wieder hört der gute auch sehr gerne laut Musik oder schaut sich Filmchen an die für Jugendliche nicht gemacht sind.. Man aber nicht drum herumkommt sie mitzuhören. Letze Woche Montag ging es einem anderen Nachbarn zu weit. Der besagte Herr hörte wieder zu laut Musik. Daraufhin schellte der andere Nachbar an der Wohnungstür, aber vergeblich. Die Polizei wurde dann verständigt. Als diese eintraf, war er tierisch besoffen und ging auf die Beamten los. In seiner Wohnung fanden sie auch selbstgebaute Waffen, u.a. Lanzen etc. Er wurde dann zur Ausnüchterung mit auf die Wache genommen. Am Donnerstag klingelte er 3 x an meiner Tür um sich zu entschuldigen.. Und um mir zu sagen wie toll er mich als Frau findet. Ich habe mich diesbezüglich auch an die Hausverwaltung gewandt..dort wurde mir gesagt, dass man sich darum kümmern möchte. Aber was kann man da tun? Meiner Meinung nach sollte der Mann in einem betreuten Wohnheim unterkommen. Ich fühle mich jetzt auch recht unsicher. Hinzu kommt auch noch, das die Wohnungstür aus Glas ist und man so sämtliches mitbekommt. Der hier geschilderte Vorfall war jetzt der letzte. Briefe wurden mir zb schon aus dem Briefkasten entwendet und noch ein paar andere Sachen sind auch vorgefallen. Würde mich freuen wenn mir jemand Tipps geben kann!

Liebe Grüße

Haus, Mietrecht, Eigentumswohnung, Nachbarschaft
Muss ein Eigentümer die Reinigung eines Kaminschachtes über die Reinigungsklappe in seiner Wohnung dulden?

Hallo. Ich habe gerade massive Probleme mit dem Schornsteinfeger / Hausverwaltung.

Ich bin Wohnungseigentümer und habe mir vor mehreren Jahren einen Kamin Ofen für Holz und Kohle abnehmen lassen. Bis vor kurzem gab es keine Probleme. Jetzt hat aber der Schornsteinfeger Streit mit der Hausverwaltung bekommen und plötzlich soll sich in meinem Kamin Glanzruss befinden. Bis jetzt wurde der Kamin immer ohne Probleme von unten aus dem Keller gereinigt. Wegen dem angeblichen Glanzrußes soll das jetzt aber nicht mehr möglich sein und der gute Mann will jetzt von Oben reinigen. Dafür soll eine Leiter bzw. Stufen auf dem Dach installiert werden weil auf dem Speicher angeblich keine Öffnung im Schacht ist. Das geht aber nur mit Einverständnis der Hausverwaltung. Die hat mich jetzt aber so lange hingehalten bis die Frist abgelaufen ist. Das soll nun auf einer Eigentümerversammlung geklärt werden. Ich weiss aber 100%ig dass im (ausgebauten) Speicher eine solche Öffnung vorhanden ist da bei der Abnahme des Kamins eben jene Öffnung benutzt wurde um den Schacht zu überprüfen.

Zu den Fragen: Muss der Eigentümer des Speichers eine Reinigung durch diese Klappe dulden?

Kann ich einen anderen Feger beauftragen die Reinigung von unten zu übernehmen? (aktuell der Bezirksfeger)

Kann ich Beweise für den angeführten Mangel fordern?

Ich habe kein Bock der Depp vom Dienst zu sein weil Feger und Hausverwaltung sich in den Haaren haben. Ich verbrenne nicht anders als in den letzten Jahren und in den letzten beiden sogar deutlich weniger weil ich berufsbedingt monatelang ausser Haus war.

Achja eine Frage noch: Ich überlege den Kaminofen rauszuwerfen wegen dem ganzen Theater. Muss ich das Loch dann wirklich zu Mauern lassen oder kann ich den Kamin Schacht als Abluft für meine Klimaanlage nutzen?

Danke schonmal

Eigentumswohnung, Schornsteinfeger
Hausverwaltung kommt Reperaturen nicht nach,was kann ich als Eigentümer tun?

Also ich bin gerade ziemlich ratlos und im www finde ich auch nicht wiklich was konkretes. Und zwar habe ich folgende Situation: Ich (und mein Mann) bin Eigentümerlin einer vermieteten ETW in einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft. Seit Dezember gibts eine neue Hausverwaltung, da die alte Mist gemacht hat. Ende Februar hat mich meine Mieterin darüber informiert das ein Loch in einer Dachrinne oberhalb ihrer Terrrasse ist und sich dadurch Wasser schwallartig auf ihr darunter gelagertes Kaminholz ergießt. Außerdem habe sie seit der Reaperatur eines Wasserohrbruches im Haus (aber in einer anderen Wohnung) kein Warmwasser mehr in ihrer Küche. Da ich so oder mit der Hausverwaltung was klären musste habe ich kurz nachdem ich diese Informationen erhalten habe einer Mitarbeiterin der Verwaltung in einem Telefonat über diese Mängel bzw. Reparaturen in Kenntnis gesetzt. Diese hat sie zur Kenntnis genommen und sich zwecks einer Terminvereinbarung die Telefonnummer meiner Mieterin aufgeschrieben und meinte das sich darum gekümmert wird. Allerdings ist seit dem im grunde noch kaum was passiert. Denn mitte April hat mir meine Mieterin eine ziemlich aufgebrachte Mail zukommen lassen in der sie schreibt, das sich immer noch nichts getan hat. Es war wohl nur mal unangekündigt (!) die Hausmeisterfirma da um sich das Loch in der Dachrinne anzuschauen. Diese meinte allerdings das sie dafür nicht zuständig sei. Wegen dem Warmwasser war noch niemand da. Sie setzt eine Frist, das sich bis ende April was getan haben soll. Am gleichen Tag habe ich der Hausverwaltung eine Mail geschriebe, mit hoher Priorität und Lesebestätung, in der ich die Situation geschildert habe, auch das ich schon ende Februar mit einer Mitarbeiterin telefoniert haben und sie über die Reparaturen in Kenntnis gesetzt haben und das sich wohl noch nichts getan hat und wie und was nun. Die Mail meiner Mieterin habe ich anhägig mitgeschickt. Bis heute kam allerdings von der Hausverwaltung keine Antwort, auch keine Lesebestätung, nichts. Was kann ich nun nur tun? Dafür hat man doch eine Hausverwaltung, das wenn Reparaturen aufkommen, sich diese darum kümmert. Die haben doch Verträge mit jeweiligen Firmen und ich zahle ja auch, und das nicht gerade wenig, Wohngeld. Auch hat die Mitarbeiterin nicht gesagt das ich als Eigentümer mich selber darum kümmern sollte und müsste. Wie gesagt, dafür hat man ja auch eine Hausverwaltung????Oder???? Muss ich denn nun als Eigentümer eigenständig und aus eigener Tasche Firmen beauftragen, diese Sachen reparieren zu lassen, die noch nicht einmal durch meine Mieterin und von meiner ETW verursacht wurden????? Sollte mir meine Mieterin mit Mietkürzung drohen, kann ich diese Kürzung mir dann von Hausverwaltung wieder zurückholen??? Ich bin echt sehr ratlos und weiß nun nicht was ich machen soll und wie ich weiter reagieren kann. Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und bedanke mich schon mal dafür. Lg Samtpfote

Reparatur, Eigentumswohnung
Gutachtenfotos für Bank bei Wohnungsverkauf?

Auch wenn ich davon ausgehe, dass hier überwiegend die Meinung vertreten wird, dass in einer Mietwohnung nicht einmal bei nachvollziehbarem Grund vereinzelte Fotos angefertigt werden dürfen, so meine ich dennoch, dass bestimmte Situationen dies erfordern und stelle folgende Frage.

Es kann nahezu jeden privaten Vermieter treffen, dass er eine vermietete Wohnung beleihen oder verkaufen muss. Daher hat die Bank vor Kreditvergabe ein berechtigtes Interesse an der Taxierung der Wohnung, dazu gehört zunächst der Gesamteindruck, auch durch einige Bilder, welche die Wohnraumaufteilung und Lichtverhältnisse wiedergeben.

Ich habe heute eine 20 Jahre alte Wohnung besichtigt, die ich gerne kaufen würde, wenn die Bank mir einen Teil finanziert. Da der Vermieter bisher keine aktuellen Bilder hat und der Mieter schon über 5 Jahre drin wohnt, hat die Bank vorgeschlagen, dass ich ihr zunächst ein paar aktuelle Fotos vorlege, damit sie - bei geringer Beleihungsquote - zusätzlich zu den schriftlichen Unterlagen sich einen Eindruck verschafffen kann und damit eventuell eine Art Aktengutachten aufgrund objektiver Unterlagen und ergänzender Fotos vornehmen und auf einen Extratermin für Besichtigung durch einen Gutachter verzichten kann.

Dies würde vieles erleichtern, nicht nur mir als Käufer, sondern auch dem bisherigen Eigentümer (=Vermieter) und dem Mieter.

Der Mieter, der zus. mit Frau immerhin schon über 5 Jahre dort wohnt und offensichtlich finanziell gut gestellt ist, war sehr abweisend und arrogant und lehnte kategorisch ab, ohne einen Grund zu benennen. Der Vermieter hat ihn gebeten, selbst mit einem beliebigen handy ein paar Bilder mit vom Mieter selbst bestimmter Perspektive anzufertigen, ggf. auch nach Wegschieben von Sofa und Tisch, was leicht möglich wäre, da geräumige Wohnung.

Offensichtlich will der Mieter den Verkäufer nur ärgern und treibt alles auf die Spitze. Obwohl er über 5 Jahre dort wohnt, hat er plötzlich über angeblich ungünstige Montage von Steckdosen gelästert, die nicht erkennbar war.

Hat ein Mieter denn gar keine Mitwirkungspflicht?

Einen Gutachter muss er ja wohl akzeptieren. Weiß jedmand, ob ein Gutachter denn Fotos anfertigen darf?

Bekanntlich dienen Fotos immer zur besseren Darstellung von Texten, besonders auch bei einer Wohnung, z.B. Bad ohne Utensilien. (Es stand gar nichts herum!)

Außerdem weiß doch jeder vernünftige Mensch, dass eine Bank berechtigtes Interesse an üblichen Fotos von Wohungsaufteilung und Lichtverhältnissen hat, dass sie jedoch gleichzeitig kein Interesse an persönlichen Sachen in einer Wohnung hat, die noch dazu gar nicht fotografiert werden müssten.

Hat jemand Erfahrung mit derartigen Konstellationen?

Eigentlich wäre es für alle Beteiligten eine große Erleichterung, wenn die Bank mit einem so geringen Aufwand zufrieden wäre, anstatt auf einem zeit- und kostenintensiven Gutachten zu bestehen.

Wer hat Erfahrung mit auf die Spitze getriebener Mietrechtsasymmetrie, v.a. mit Wohnungsgutachten?

Mietrecht, Eigentumswohnung, Wohnungsbesichtigung, Eigentümerrecht, Mitwirkungspflicht, Wohnungsverkauf
Heizölanteil beim Kauf einer Eigentumswohnung. Wem gehört welcher Anteil?

Hallo,

um eines gleich vorweg zu nehmen, da die Frage bestimmt aufkommt: Eine Hausverwaltung gibt es in der Anlage aktuell noch nicht, wird sich aber bald ändern.

Es handelt sich bei der Frage um ein 3 Familienhaus, welches letztes Jahr noch komplett im Besitz von Verkäufer X war. 2 Einheiten vermietet, eine Einheit nutzt der Verkäufer selbst

Verkäufer X hat nun Ende letzten Jahres 2 vermietete Einheiten des Hauses an einen Käufer Y verkauft.

Im August letzten Jahres, also vor dem Verkauf, wurde Heizöl (3.500L) aufgefüllt. Zum Zeitpunkt des Kaufs waren noch ca. 80% dieses Heizöls vorhanden. 5 Monate nach Kauf neigt sich der Heizölbestand dem Ende zu, daher muss neues Heizöl angeschafft werden.

Die Zählerablesungen haben ergeben, dass in diesem Zeitraum ca. 70% des Verbrauchs auf die Wohnung des Verkäufers X entfallen, ca. 8% auf Wohnung 2 und die restlichen 22% auf Wohnung 3.

Verkäufer X behauptet nun, dass er - trotz unverhältnismäßig hohen Verbrauchs im Vergleich zu den anderen Wohnungen - bei der Nebenkostenabrechnung keine Zahlung an Käufer Y vornehmen muss. Die Begründung ist, dass er ja die komplette Heizöl Lieferung im August bezahlt habe und doch nicht sein eigenes Öl doppelt zahlen müsse.

Käufer Y behauptet allerdings, dass der anteilige Heizölbestand (nach EIgentumsanteilen 65% für die beiden Wohnungen) Teil des Kaufvertrages ist. Es ist jedenfalls keine Regelung im Vertrag enthalten, dass das Heizöl nicht Bestandteil ist.

Daher fordert er bei Verkäufer X nun auch eine entsprechende Ausgleichszahlung für den Mehrverbrauch (70% anstelle der 35% nach Eigentumsanteilen) ein.

Wer liegt hier nun richtig?

Eigentumswohnung, Heizöl

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