In ein anderes Bundesland ziehen trotz Eigentumswohnung?

4 Antworten

Es geht wohl um die Versteuerung eines Veräusserungsgewinns.

Der ist normalerweise erst nach 10 Jahren Steuerfrei.

Aber der Gesetzgeber ist da bei selbstgenutzem Wohneigentum grosszügiger, hat aber die 2 Jahresfrist eingebaut um Missbrauch zu verhindern.

Wenn kein Gewinn anfällt weil die Immopreise letztes Jahr nicht gestiegen sind, ist das irrelevant. Wenn man die Wohnung behält und vermietet ebenfalls.

https://www.nutzungsdauer.com/steuern-sparen-mit-immobilien/?etcc_med=SEA&etcc_par=Google&etcc_cmp=Steuern-sparen&etcc_grp=162094363377&etcc_bky=spekulationssteuer%20immobilien&etcc_mty=b&etcc_plc=&etcc_ctv=704751335643&etcc_bde=c&etcc_var=Cj0KCQjww5u2BhDeARIsALBuLnNjx_5AWDf38VxqhwnPKUUd75KTHsuTnrIvxt7I2brJRk3aBlmhlGgaAkYGEALw_wcB&gad_source=1&gclid=Cj0KCQjww5u2BhDeARIsALBuLnNjx_5AWDf38VxqhwnPKUUd75KTHsuTnrIvxt7I2brJRk3aBlmhlGgaAkYGEALw_wcB

Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf vermeiden

Beim Verkauf einer Immobilie ist Vorsicht geboten. Wird innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren gekauft und wieder verkauft, muss auf den Gewinn Spekulationssteuer gezahlt werden. Allerdings nur, wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde. Wird die Steuer, die abhängig vom persönlichen Steuersatz ist, nicht beachtet, kann sie einen ordentlichen Teil des Gewinns auffressen. Zumal der Freibetrag bei nur 600 Euro liegt.

Am einfachsten lässt sich die Spekulationssteuer vermeiden, indem mit dem Verkauf abgewartet wird, bis die Frist abgelaufen ist. Eine andere Möglichkeit ist es, die Steuer durch Eigennutzung zu umgehen. Dafür muss der Eigentümer sie mindestens in den beiden vorausgegangenen Jahren und im Jahr des Verkaufs bewohnt haben und dies nachweisen können. Das gilt auch bei Ferienhäusern. Allerdings muss dafür sehr vorausschauend gehandelt und Zeit eingeplant werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Da hab ich noch nie von gehört. Solange der Kredit bedient wird, sollte das wurscht sein.

1) Er sollte den Berater wechseln - dar kann nix!

2) Der Kauf einer Wohnung und der Wohnort haben im Kern erst einmal nichts miteinander zu tun.

3) Solange der Kredit bedient wird, ist es der Bank egal wo der Schuldner wohnt - solange der Wohnort der Bank bekannt ist.

Wenn er keine Zuschüsse für Eigennutzung erhalten hat, die es derzeit nicht gibt kann es der Bank egal sein, Hauptsache die Raten werden gezahlt.