Ich bin schwanger und befinde mich derzeit in einem Nachbarschaftsstreit! Was soll ich tun?

Hallo, und zwar wohne ich seit 3 Jahren in meiner Eigentumswohnung und erwarte im Frühjahr nächstes Jahr Nachwuchs. Meine Nachbarn sorgen schon seitdem ich drinnen wohne für regelmäßigen Lärm. Viele Nachbarn beschweren sich darüber. Mich hat es direkt nicht oft gestört weil ich meistens in der Arbeit war oder übers Wochenende gar nicht zu Hause. Derzeit wird es immer lauter und die bohren auch mal am Sonntag von 00:00 - 2:00 Uhr in mein Schlafzimmer. Wenn man nebenan klingelt macht keiner die Tür auf. Die Kinder (ich denke 3-4 Jahre alt) schreien bis um 2 nachts rum und kreischen. Als ich deren Eigentümer darauf angesprochen habe und gesagt habe dass sich das ändern soll hat er denen mit einem Rauschmiss gedroht da er selber schon seit Jahren Probleme hat. Er meinte Sie leben überbelegt da drinnen da nur 1 Kinderzimmer in der Wohnung ist und es 3 Kinder sind.

Der Mann stand kurz nachdem er mit dem Vermieter ein Gespräch führte vor meiner Tür und bedrohte mich mit mehreren ausländischen Männern. Da ich unter der Woche alleine bin da mein Freund 150km weiter weg arbeitet hatte ich sehr Angst um das Wohl von mir und meines Kindes. Er klingelte die nächsten Tage wieder sturm bei mir, aber da ich ihn durch das Türloch gesehen habe, habe ich aus Angst die Tür nicht geöffnet.

Ich habe daraufhin die Polizei alamiert damit Sie das bitte festhalten falls ich doch eine Anzeige erstatten will. Die Frau von ihm spuckt immer in meine Richtung wenn ich vorbeigehe und beschimpft mich auf türkisch. Das habe ich immer ignoriert. Nun aber spuckt Sie mir gezielt auf den Rücken.

Ich würde ja gerne die Wohnung verkaufen und mir eine andere holen aber in unserer Stadt arbeiten mehr Menschen wie wohnen und es ist ziemlich schwer überhaupt noch was zu finden, deshalb bleibt mir nichts anderes übrig als hier zu wohnen.

Ich wollte mit der Beschwerde keinen Rauschmiss der Familie veranlassen nur einen Denkzettel verpassen, dass Sie ihr Verhalten ändern müssen. Vorallem wenn mein Baby zur Welt kommt. Dann müssen sich die Ruhezeiten gehalten werden.

Was meint ihr? Wie soll ich vorgehen? Soll ich mir das weiter gefallen lassen oder Anzeige erstatten?

Ich weiß wirklich nicht was ich tun soll!

Angst, Schwangerschaft, Anzeige, Eigentumswohnung, Nachbarn, Strafe
Private Stellplätze wegen Baustelle nicht mehr nutzbar - ist das rechtens?

Guten Tag Zusammen,

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, alle Wohnungen werden von den Eigentümern bewohnt. Vor dem Haus sind die privaten Stellplätze der Bewohner. Geparkt wird mit der Front des Autos direkt an der Hauswand. Lange Autos (zB Kombi) reichen dann exakt bis zur Grundstücksgrenze.

Im Zuge eines Neubaus gegenüber wird nun die - sowieso sehr schmale - Straße bis zu Hälfte für den Bau gesperrt. Unter anderem zu Errichtung eines Krans direkt gegenüber unserer Haustür. Gesamtlänge des Neubaus über knapp 80 Meter.

Die verbleibende Strassenbreite von knapp drei Metern wird nun nicht reichen um zu rangieren. Dementsprechend werden unsere Parkplätze vor dem Haus nicht mehr nutzbar sein während des Bauvorhabens (min 6-8 Monate). Auch mehrere Vollsperrungen sind in der Zeit geplant.

Wie sieht denn hier die Rechtslage aus? Ist das so erlaubt? Muss man uns vor der Teilsperrung als Anwohner informieren? Muss man uns Anwohnern für die Zeit Alternativen zur Verfügung stellen?

Es befindet sich in dem Haus auch eine Heilpraktikerpraxis, deren Parkplätz ebenfalls wegfallen werden. Außerdem gibt es zwei gehbehinderte Nachbarn, denen man einen langen Laufweg nicht zumuten kann.

Ein weiteres Problem: Exakt entlang dieser Baustelle sind die einzigen 8 öffentlichen Parkplätze der Ca. 400 Meter langen Straße mit vier großen Mehrfamilienhäusern (insgesamt detlich über 100 Parteien) und einem Kindergarten. Diese fallen dann natürlich ebenfalls Weg. Etwa 200 Meter entfernt gibt es einen bereits ständig überfüllten Parkplatz für etwa 30 Autos, der auch von den Mitarbeitern des Altenheims benutzt wird. Alle weiteren Autos müssen dann in den umliegenden Straßen geparkt werden, welche aber auch gleichzeitig die Baustellenzufahrten für insgesamt 4 große Neubauprojekte sind. Chaios, Ärger und Parkverbote sind daher vorprogrammiert.

Hat die Stadt/Bauträger die Verpflichtung hier für einen Ausgleich oder Alternative zu sorgen? Denn nicht nur die Anwohner, sondern auch die ganzen Bauarbeiter, Handwerker etc. müssen ja irgendwo stehen.

Alle meine Recherchen haben nur ergeben dass man als Mieter eine Minderung/Schadensersatz für "Nichtnutzbarkeit" des Parkplatzes erwirken kann.wie sieht das denn als Eigentümer aus?

Denn nach nun 4 Jahren in einer Baustelle und ständigem Lärm, Dreck und Sperrungrn ist man echt etwas genervt. Sicher ein Kauf im Neubaugebiet birgt solche Risiken - das ist schon klar. Aber seinen teuer gekauften Parkplatz monatelang nicht nutzen zu können

Baurecht, Eigentumswohnung, Straßenverkehr
Was tun, wenn Hausverwaltung zu viel Geld verlangt und keine Nachweise vorstellt?

Hallo Ihr Lieben! Ich habe eine Wohnung in Berlin, die ich im Moment als Kapitalanlage nutze und plane die weiter zu vermieten. Die Kapitalanlage lohnt sich aber kaum, da ich 280 Euro (für 58 Quadratmeter) als Hausgeld pro Monat dafür zahle. In der Summe sind die Heizkosten und Wasserkosten erhaltlich. Es gibt aber kein Zähler für Wasser und Heizung, ich zahle durchschnittliche Summe, die nach der Anzahl von Quadratmeter berechnet wird. Da ich allein gewohnt habe und sehr oft monatenlang nicht zu Hause war, fand ich es bisschen unfair, da die Familie aus 3 Personen (mit mehr Gebrauch von Wasser usw) die gleiche Summe wie ich bezahlt hat. Ausserdem, wurden die Kosten (laut Hausverwaltung) dadurch verursacht, dass ein Teil der Wohnungseigentümer Hausgeld nicht bezahlt hat. Deswegen sollten die andere Eigentümer diese Kostan tragen. Im Moment sieht so aus, dass die Wohnungen verkauft sind (zumindest vermietet). Uns hat niemand die Summen, die Schuldner ausgezahlt haben, zurückgegeben. Wir zahlen immer noch die gleiche Summe. Was mir noch stört ist, dass uns die jährliche Abrechnung (was wofür bezahlt wurde) niemand seit 2011 gezeigt hat. Ich habe dass schon mehrmals gefördert, aber Mitarbeiter von HV kaum darauf reagiert haben. Was soll ich tun? Sofort zum Anwalt gehen? Oder kann ich versuchen die Frage per E-mail klären zu können. HV antwortet sehr ungerne, sie haben mir sogar nicht geschrieben, wann genau die jährliche Versammlung von Eigentümer stattfindet. Kann ich was mit Wasser/Heizungzähler tun? Sorry für superlange Frage... Danke im Voraus!

Recht, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung in meinem Wohnzimmer erhalten, niemand will bezahlen, jeder schiebt es auf den anderen (Hausverwalter, Nachbar, Nachbarhausverwalter, Haftpflichtversicherung), wer muss nun für den Schaden aufkommen ?

Ich hatte vor längerem bemerkt das die Wand hinter meinem Kunststoffregal im Wohnzimmer feucht ist und die Tapete sich löste und mich deshalb gleich an den Nachbarn (Migrationshintergrund, bewohnt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung) gewandt da ich schon öfters Duschgeräusche in der früh gehört habe.
Der sagte kann nicht sein, ich habe die Dusche vor 4 Jahren neu gemacht !
Vorher hatte ich zusätzlich meinen Hausverwalter wegen dem Wasserschaden angeschrieben, schließlich befinden sich an der Stelle in meiner Wohnung im Wohnzimmer in diesem Bereich keine Wasserleitungen oder Heizrohre.
Da dann immer noch Wasser rüberkam und er immer noch duschte habe ich einen Feuchtigkeitsmesser besorgt und dem Nachbarn angeboten in seinem Bad zu messen, er hat es abgelehnt und weiter morgens geduscht.
Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.
Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.
Die Nachbarhausverwaltung (des Nachbarn) hat mir geschrieben das der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner der Nachbarwohnung aufgefordert wurde sein Bad in Ordnung zu bringen und gesagt empfohlen dem Nachbarn (mit anderem Hausverwalter)die Rechnung zu schicken, er wäre bereit die Rechnung zu übernehmen.
Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.
Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen (da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).
Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.
Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung, die des Nachbargebäudes oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

Dusche, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausverwalter, Nachbarn, Wasserschaden, Weg, Wohnungseigentum, Wohnzimmer
Eigentumswohnung - Nachbarn haben was gegen Hundehaltung, was kann auf uns zukommen?

Hallo, Wir sind vor 3 Monaten in unsere Eigentumswohnung eingezogen. Vor dem Einzug hatten wir die Teilungserklärung bezüglich einem Verbot durchgeschaut und nichts dazu gefunden. Um sicher zu gehen, habe ich bei der Verwaltung nochmals nachgefragt und die meinten man könne doch in der EW machen was man will und es würde kein verbot bestehen. Im Nachbareingang wohnt ebenso ein Dackel. In der Hausordnung von 1960 steht ein generelles Haustierverbot, was doch eigentlich heutzutage nichtig ist?! Nun haben sich die Nachbarn, im Prinzip nur 2 Parteien, über meinen Hund beschwert ( Prager Rattler). Mit der Erklärung wir hätten ja die Erlaubnis waren sie dann bisher ruhig. Nun ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen und ich hab Ihre Boxerhündin solang aufgenommen. Jetzt wurden wir vor dem Haus abgefangen, von eben den 2 Parteien und wurden regelrecht wörtlich angegriffen wir sollten sofort die Hunde wegtun, es wäre eine Zumutung und den genauen Wortlaut " das mit den Hunden hört jetzt auf!!" Auch auf die Erklärung hin, der große Hund ist nur Übergangsweise da wurde nicht eingelenkt. Als mein Partner dann fragte wo denn das Problem sei, sie tun ja niemanden was, sagte man uns hier würden keine Hunde geduldet werden. Dann haben wir nochmal darauf hingewiesen das es doch erlaubt sei dann kam als Gegenargument der Hausflur würde nach Hund stinken. Was wirklich lächerlich ist! Wir sollten ja nicht auf die Idee kommen mit den Hunden wieder ins Haus zu gehen, die müssten weg. Meine Frage ist nun, was kann auf uns zukommen? Können die uns jetzt doch noch einen Hund verbieten? Obwohl es so kein Verbot gibt ? Können wir irgendwas tun um dem entgegenzuwirken ? Sorry, die Frage ist doch ganz schön lang geworden :D

Hund, Recht, Eigentumswohnung, Hundehaltung, Nachbarschaftsstreit
Eigentümer zahlt kein Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft - Was kann man machen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

angenommen in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien, wo alle vier Wohnungen unterschiedliche Eigentümer haben, wohnen in drei Wohnungen die Eigentümer selbst und die Vierte wird durch den Eigentümer vermietet.

Die Mieter zahlen monatlich zusammen mit der Kaltmiete die Nebenkosten, die das Haus betreffen (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung) an den Vermieter. Die Kosten für Strom, Wasser und Gas zahlen die Mieter direkt an die Stadtwerke und sind somit außen vor.

Die Eigentümer haben ein Gemeinschaftskonto, auf das jeder sein Hausgeld monatlich einzahlen muss. Der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, müsste also nur das was die Mieter ihm als Nebenkosten zahlen, auf das Konto der Eigentümergemeinschaft als Hausgeld „weiterleiten“. Dies macht er aber nicht und hat es auch in der Vergangenheit trotz mehrfacher Erinnerung nicht gemacht.

Nun zu den Fragen:

  • Könnten die Mieter irgendwas machen oder sind diese machtlos, dass der Vermieter das Geld quasi „veruntreut“?

  • Hätte es Konsequenzen, wenn die Mieter die Nebenkosten nicht an den Vermieter überweisen, sondern auf das Eigentümerkonto?

  • Was könnten die drei anderen Eigentümer machen, um nicht auf den Kosten, die eigentlich der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, zahlen muss, sitzen zu bleiben?

Falls etwas nicht verständlich ist, fragen Sie gerne nach.

Eigentumswohnung, hausgeld
Sondernutzungsrecht für Garten von Neubau: Wer trägt die Kosten?

Hallo,

Über eine Bauträgerfima haben wir, zusammen mit einer anderen Partei, ein Zweifamilienhaus bauen lassen. Wichtig ist hier, dass das Grundstück laut Kaufvertrag beiden Parteien gleichermaßen gehört. Laut diesem Vertrag ist die Wohnung im Erdgeschoss unser Sondereigentum und wir haben das Sondernutzungsrecht für 3 Parkflächen und den Garten. Die Partei im Obergeschoss hat als Sondereigentum, klar, ihre Wohnung und als Sondernutzungrecht 2 Parkflächen. Insgesamt gibt es also 5 Parkflächen und einen Garten die das Haus umgeben.

Der Garten und die Parkflächen sind noch nicht hergerichtet, sprich es sieht rundherum nach Baustelle aus. Laut Vertrag mit der Bauträgerfirma, ist diese nicht für die Herrichtung verantwortlich. Wir müssen dies also selbst organisieren und finanzieren.

Da die Familie im Obergeschoss jedoch nur Sondernutzungsrechte an 2 Parkflächen hat, weigert diese sich die Kosten für die Herrichtung aller Parkflächen, des Gartens und des Errichtens eines Zauns zu den Nachbarn mitzutragen. Sie wollen nur ihren Teil (den sie auch tatsächlich benutzen dürfen) zahlen. Wir sind jedoch der Meinung, dass beide Parteien zahlen müssen, da es sich ja um ein gemeinsames Grundstück handelt und somit um gemeinsames Eigentum. Auch wenn wir Sondernutzungrechte für mehr Fläche haben, müssen wir doch nicht die gesamten Kosten für die Herrichtung dieser übernehmen, oder?

Garten, Hausbau, Vertrag, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundstück, Kostenübernahme, Nachbarschaft, Sondernutzungsrecht
Austausch Wohnungseinganstür Eigentumswohnung- wer zahlt?

Jetzt um Rat fragen

Hier kannst Du Deine Frage nach persönlichem und hilfreichem Rat stellen. Wissensfragen, die man sich auch rasch per Google-Suche selbst beantworten kann, sind leider nicht zulässig, ebenso wie Chat- und Diskussionsfragen. Weitere Informationen findest Du auch in den gutefrage.net-Richtlinien. Deine Frage

Ähnliche Fragen Details zur Frage

Headline
Fett
Kursiv
---------------
Zitat
Codebeispiel einfügen
---------------
Nummerierte Liste
Aufzählungsliste
Trennlinie
Zeilenumbruch
---------------
Rückgaengig
Wiederherstellen
  • Textvorschau -

Hallöchen,

ich möchte gerne eine neiue Wohnungstür in meiner ETW haben, da die alte weder Schallschutz- noch Dämmungs- noch Sicherheitstechnisch gut ist. Die Tür öffnet nach Innen, "tritt" man nur kurz unten links gegen die Tür, sieht man schon einen größeren Spalt, dünn ist diese Tür auch noch. Zudem ist über der Tür so ein Brett (früher war über den Türen ja so ein Glasfensterchen, dies ist eben durch das neuere Brett ersetzt worden), da ist auch deutlich ein Spalt zu sehen - also zw. Tür und diesem Brett.

In der Teilungserklärung steht: " Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, [...] sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden." Weiter heißt es auch: "Zum Sondereigentum an den Wohnungen gehören insbedondere [...] die Innenseiten der Wohnungsabschlusstüren."

Muss ich also nun die Tür selbst zahlen, oder die Eigentümergemeinschaft?

Tut mir den Gefallen und antwortet nur, wenn ihr mit diesem gebiet vertraut seid, denn Mutmaßungen bringen mich 2nicht weiter;-)

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

Recht, Eigentumswohnung, Teilungserklärung
Hilfe bei Gängeleien/Mobbing durch Hausverwaltung und Miteigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft)

Seit 5 Jahren wird ein Problem mit einigen Nachbarn einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer deutlicher. Einzelne Anwohner (wie so oft natürlich nicht alle), die ebenso wie ich Eigentümer einer Wohnung in der betreffenden Liegenschaft sind und die zudem von der Gemeinschaft in den Verwaltungsbeirat gewählt wurden, um die Hausverwaltung zu "entlasten", spielen sich seit jeher als "Hauspolizei" auf und setzen im Grunde nur ihre eigenen Interessen durch. Leider besteht seit mehreren Jahren eine Antipatie dieses Verwaltungsbeirats meiner Person gegenüber, da wir in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Ansichten mehrfach Diskussionen hatten und diese sich aufgrund deren ausgeprägter "narzisstischer Persönlichkeit" von mir scheinbar bzgl. ihres Egos bedroht fühlen und nichts unversucht lassen, mir "eins auszuwischen". Leider ist der Ansprechpartner der Hausverwaltung zugleich ein konfliktscheuer Mensch, der, obwohl er sich in Fragen der Hausgemeinschaft neutral und beratend verhalten sollte, sich aufgrund sozialer Inkompetenz von dem Verwaltungsbeirat als ausführendes Organ der eigenen Interessen "vor den Karren spannen" lässt. Inzwischen ist es soweit gekommen, dass ein vernünftiges Gespräch, das viele Konflikte ausräumen könnte, weder mit dem Verwaltungsbeirat, noch nunmehr auch mit der Hausverwaltung möglich ist. Diese schickt mir bloß regelmäßig Aufforderungen seitens des Verwaltungsbeirates (per E-Mail), geht aber einem persönlichen Gespräch mit mir, um das ich regelmäßig bitte, konsequent aus dem Weg, lässt mir durch das Sekretariat ausrichten, dass ein Gespräch mit mir nicht gewünscht sei und ich den Weisungen folgeleisten solle. Dabei geht es um solche Dinge wie: meine im Sondernutzungseigentum Garten gepflanzten Büsche seien zu hoch und müssten entfernt werden, während andere Anwohner in ihrem Garten viel höhere Bäume mit kräftigerem Wurzelwerk und näher an der Hausfassade stehen haben; ich darf mit einem Holzkohlegrill nicht grillen, während andere dies in Sommermonaten regelmäßig tun (Holzkohle), eine Pallisade, die ich an einigen offenen Stellen am Zaun entlang lose aufgestellt (nicht fest verbaut) habe, damit mein Hund nicht über die nur 50cm hohe Umzäunung des Einzelgartens springt, wird mir als zweiter Zaun ausgelegt, der eine allstimmige Zustimmung aller Eigentümer erfordere (meinen Argumenten wird nicht im Ansatz Gehör geschenkt), regelmäßig wird über meine Gartengestaltung gewettert, während andere Gärten in meinen Augen deutlich ungepflegter aussehen, etc. Kurzum, ich fühle mich seit Langem gegängelt und kann mich scheinbar nicht wehren. Andere Eigentümer lassen sich von dem lautstarken "Poltern" der betreffenden Herren beeinflussen und erkennen so das Problem nicht, haben wohl eher zwischenzeitlich die Idee, ich sei tatsächlich "irgendwie komisch". Welche Möglichkeiten habe ich, mir Gehör zu verschaffen und mir nicht alles gefallen lassen zu müssen? Bleibt nur der Weg zum Anwalt?

Garten, Rechte, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Sondernutzungsrecht
Mietrecht in Bezug auf Rauchmelder, wer hat Kenntnisse?

Wir sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und wollten unserer Pflicht nachkommen, genügend Rauchmelder zu installieren. Jetzt hatten wir nur mit einem Mieter das Problem, dass er uns nicht in die gemietete Wohnung lässt, sodass wir die Rauchmelder installieren können. Auch den Besuch von Fachkräften, die den Melder installieren können, lehnt er strikt ab. Die Frage, die mich beschäftigt ist nun, ob er uns überhaupt verbieten darf die Wohnung zu betreten, da es ja unser Eigentum ist und wer haftet im Brandfall, wenn die Rauchmelder nicht installiert werden können? Sind dann die Eigentümer oder die Mieter in der Verantwortung? Ich vermute, dass der Mieter uns nicht reinlässt, weil die Wohnung durch ihn mittlerweile in einem katastrophalen Zustand ist. Ich habe mir letztens sagen lassen, dass er in der kompletten Wohnung raucht und alles zugemüllt hat. Wenn wir die Wohnung nun betreten hat er zwei Probleme, wir sehen den Zustand der Wohnung und durch die Rauchmelder kann er die Bude nicht mehr zuqualmen... Wer hat Tipps für ein optimales vorgehen in diesem Fall? Der Mieter kann ruhig drinbleiben, da er trotzdem pünktlich zahlt und ich keine Lust habe nach seinem Abgang alles zu renovieren. Also geht die Frage eher in Richtung rechtliche Verantwortung der Rauchmelderinstallation und dem verwähren des Einlasses in die Wohnung. Bin für jede Antwort sehr dankbar!

Mieter, Recht, Mietrecht, Eigentumswohnung, Rauchmelder
Einlauftrichter Lalousie: Gemeinschaftseigentum? Sondereigentum?

Liebe Nichtbetroffene, hoffentlich kann das hier geklärt werden:

ETW in einer 19-Parteien-Anlage wurde verkauft. Dem neuen Eigentümer wurde beim Verkauf gesagt, er könne den fehlenden Einlauftrichter einer Jalousie auf Kosten der Gemeinschaftskasse ersetzen lassen. Die Jalousie hakte immer beim Runterlassen, wenn alle Lamellen hochgezogen worden waren. Jahrelang wurden immer 1 bis 2 Lamellen draussen gelassen, dann gab es keine Probleme. Es sollte Dreck und Unrat in der bewohnten Wohnung vermieden werden.

Der neue Eigentümer hat im Verlaufe der Malerarbeiten den Vertrags-Tischler bestellt. Während der Tischlerarbeit kam dem neuen Eigentümer die Idee, bei geöffnetem Jalousienkasten auch noch den Gurt erneuern zu lassen (der zwar 30 Jahre alt war, aber überhaupt nicht verschlissen, da selten betätigt).

Er hat den Tischler gebeten, eine gesonderte Rechnung über den neuen Gurt an seine private Adresse zu senden.

Das hat die Tischlerei zunächst versäumt und den Gurt mit auf die Rechnung über Erneuerung des Einlauftrichter an die Hausverwaltung gesetzt.

Es wurden in der Wohnung vor 6 Jahren 3 ROTO-Wohndachfenster erneuert. Das ging zu Lasten der Eigentümergemeinschaft. Allein damit wäre bewiesen, dass Fenster Gemeinschaftseigentum sind.

Das Fenster im Wohnzimer ist kein ROTO-Fenster, sondern herkömmlich eingebaut, nicht in Dachschräge.

Die Jalousien-Führungsnut gehört fest zum Fensterrahmen, das Profil ist e i n nahtloses Profil.

Nun aber erklärte die Hausverwaltung die ganze Massnahme als Kosten Sondereigentum. Und es ist bisher nicht gelungen, die Hausverwaltung durch mehrmalige Erklärungen des Reparatur-Ablaufes davon abzubringen.

Die Kosten in Höhe von € 245,00 wurden schon von meinem Konto abgebucht. Und die möchte ich zurück haben.

Beiträge, die Licht in diesen Sachverhlt bringen, sind hochwillkommen.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Jalousie, rolladen, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum

Meistgelesene Beiträge zum Thema Eigentumswohnung