Wäre es möglich Wohngeld zu bekommen, obwohl eine vermietete Eigentumswohnung besteht?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der ich nirgends im Netz eine Antwort finde.
Wir sind eine 5 köpfige Familie, besitzen eine kleine Eigentumswohnung (die zahlen wir aktuell noch ab) und wohnen zur Miete in einem Reihenhaus, weil die Wohnung zu klein für uns wurde.
Die Miete, die wir für unsere Wohnung bekommen, deckt in etwa die monatlichen Kosten, die zur Abzahlung anfallen. Also das ist kein Gewinngeschäft.
Die Miete, die wir im Haus zahlen, beträgt warm 1800€.
Aufgrund langer Kurzarbeit während der Schwangerschaft ist mein Elterngeld total niedrig und wir können die Kosten für die Miete nun nicht mehr stämmen.
Können wir beim Amt einen Zuschuss beantragen? Wohngeld oder KIZ? Oder würde man uns sagen, dass wir die Wohnung erst verkaufen und von dem erzielten Geld leben müssen?
Wenn jmd helfen kann wäre ich sehr dankbar 🙏
LG
3 Antworten
Die Nettomieteinnahmen müssen natürlich angegeben und nachgewiesen werden und sind anrechenbares Einkommen.
Wenn ihr mit dem Wert der Immobilie und sonstigen Vermögen über die Freigrenze kommt, wird es keine Chance auf Wohngeld geben.
Der Antragsteller darf bis zu 60 000 Euro und jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere bis zu 30 000 Euro an Vermögen haben.
Die Mieteinnahmen der ETW werden als Einkommen berücksichtigt, Tilgungen sind nicht zu berücksichtigen, wie bei der Steuer, da kann man auch nur die Zinsen absetzen.
man könnte von Ihnen erwarten, dass Sie durch Liquidation (Verkauf) der Wohnung zunächst auf eigenes Vermögen zurückgreifen, bevor der brave Steuerzahler für Sie einspringt.