Ein Gas- bzw. Stromzähler nach nach Zusammenlegung zweier Wohnungen?

5 Antworten

Beide weiterhin getrennt zu betreiben ist ganz sicher günstiger, als alles umklemmen zu lassen.


lesterb42  05.12.2022, 08:41
Beide weiterhin getrennt zu betreiben ist ganz sicher günstiger, als alles umklemmen zu lassen.

Für den Strom fällt eine Grundgebühr an. Auf Jahre rechnet sich das Umklemmen.

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Je nach dem wo die Wohung liegt sind es aber immer noch zwei Wohneinheiten. Am besten du erkundigst dich mal bei eurem Anbieter bzw der Hausverwaltung.

Müllabfuhr zum Beispiel geht nach Person, gibt aber auch Sachen die gehen nach Wohneinheit. Und die bezahlt man auch bei einem Druchbruch doppelt. Es weitren müsste es dann als EINE Wohneinheit auch ins Grundbuch eingetragen werden. Geht eben ja nach Situation auch nicht immer


lesterb42  05.12.2022, 08:42
Es weitren müsste es dann als EINE Wohneinheit auch ins Grundbuch eingetragen werden.

Warum?

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Nordseefan  05.12.2022, 10:33
@lesterb42

Wenn du in einer WEG lebst wird Strom, Gas Wasser, Heizung oft auch nach Wohneihezhten teilweise abgerechnet. Daran ändert auch ein Druchbruch nichts.

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lesterb42  05.12.2022, 12:15
@Nordseefan

Netter Beitrag aber leider keine Antwort auf meine Frage. Warum soll "das Grundbuch" geändert werden?

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Nordseefan  05.12.2022, 14:50
@lesterb42

WEnn es darum geht nur einen Zähler haben zu wollen. Denn jede Wohnung muss ja nen Zähler haben.

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lesterb42  05.12.2022, 15:29
@Nordseefan

Das Grundbuch interessiert den Gasmann doch nicht. Außerdem brauchst du dafür die Änderung der Teilungserklärung, der alle in notarieller Form zustimmen müssen, was in einigen Fällen nahezu unmöglich ist.

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Jeder Zähler kostet extra Grundgebühr.

Hatten wir auch. zwei Wohnungen im Grundbuch, zwei Zähler. Habe an den Versorger geschrieben, daß beide Wohnungen eine Einheit bilden und vorgeschlagen, dies über einen Zähler laufen zu lassen.

Hat ohne Rückfrage kurzfristig geklappt.

mfg Jens

Ein vom Netzbetreiber zugelassenes Installationsunternehmen, welches vom Hauseigentüber zu beauftragen ist, muß das beim Netzbetreiber anzeigen und den Umbau vornehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung