Familie lässt mich nicht an mein Eigentum?
Guten Tag, meine Großeltern vermieten ein Haus mit zwei Wohnungen.
In der einen wohnt meine Schwester, in der anderen die beste Freundin meiner Schwester. Ich lebte bis vor zwei Jahren (als ich das Studium in einer anderen Stadt begann) in der Wohnung in der jetzt meine Schwester wohnt. Vieles von meinem Besitz lagere ich seit dem ich dort wohnte auf dem Speicher. Dieser ist sehr groß, außerdem wird der Platz von niemanden benötigt.
Schon seit längerem will ich an meine Sachen, da ich einiges verkaufen will, jedoch habe ich ein sehr schlechtes Verhältnis zu meiner Schwester, diese erlaubt mir nicht das Haus zu betreten. Meine Großeltern obwohl es deren Haus ist, mischen sich in den Streit nicht ein und wollen davon nichts wissen. ("Klärt das untereinander") Zu meinen Eltern haben weder meine Schwester noch ich Kontakt, die beiden können also keine Partei ergreifen.
Steht es mir zu an meine Sachen zu gelangen? Wie soll ich weiter verfahren?
5 Antworten
Hat Deine Schwester den Dachboden mit gemietet? Falls nein, kann sie Dir den Zutritt gar nicht verweigern. Dann musst Du das mit Deinen Großeltern klären.
Falls sie den Boden mit gemietet hat, wird es schwierig. Sie kann Dir dann tatsächlich den Zutritt verweigern. Andererseits kannst Du die Herausgabe der Sachen fordern. Im Ernstfall könntest Du sie auf Herausgabe der Sachen verklagen. Wenn sie wirklich nicht mit sich reden lässt, hilft nur der Rechtsweg.
Du hast selbstverständlich ein Recht auf Herausgabe deiner Sachen, wenn es dein Eigentum ist. Ins Haus lassen müssen sie dich nicht, aber dann müssen sie dir deine Sachen eben hinausbringen.
Sofern eine Möglichkeit besteht, mit der Schwester noch einigermaßen vernünftig zu kommunizieren, würde ich versuchen, hier eine friedliche Lösung zu finden. Vereinbare mit ihr einen Termin, an dem du hinfährst und sie dir alle deine Sachen vor die Tür stellt.
Falls sie sich weigert, solltest du Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung erstatten. Aber bitte nicht über die 110, es handelt sich hier nicht um einen Notfall, sondern persönlich auf der Dienststelle.
Ich empfehle dir, meine gesamte Antwort von Anfang bis Ende nochmals aufmerksam und sinnerfassend durchzulesen, nicht nur den letzten Absatz.
Ich schrieb, wenn sie den Zutritt zum Haus verwehrt, und sich auch weigert, die Sachen selber herauszugeben. Dann liegt in der Tat Unterschlagung vor. Irgendeine Möglichkeit muss sie ihm bieten, sein Eigentum wieder an sich zu nehmen, wie auch immer sie das anstellt. Dafür ist es nicht zwingend erforderlich, dass er das Haus betritt.
Wenn du dir in dem Fall Hilfe aus dem Internet erwartest, dann ist dir nicht zu helfen. Würde mit nem Wagen vorfahren und meine Sachen einladen. Wer soll etwas dagegen haben, wenn es dein persönliches Eigentum ist? Die Großeltern mischen sich nicht ein.
Sie hat in keiner Weise das Recht dier dein Eigentum vorzuenthalten.
Wenn sie es nicht begreift. Anwalt.
Du kannst an deine Sachen. Jedoch muss dir klar sein, dass du alles von dort wegräumen musst.
Wo soll hier denn Unterschlagung vorliegen? Die Schwester hat sich die Gegenstände ja nicht angeeignet, sondern verwehrt ihm nur den Zutritt zum Haus - was sie rein rechtlich durchaus kann.