Haftet ein Eigentümer, durch den sich eine Sanierung verzögert, der WEG gegenüber für u.U. gestiegene Kosten?

In unserer aus 9 Parteien bestehenden WEG gab es Ende 2020 einen Beschluss zu einer größeren Sanierung (Fassadendämmung, neue Fenster, Stand-Balkone statt gemauerten Wärmebrücken). Der Beschluss wurde nicht angefochten, ist also gültig.

Zum vereinbarten Stichtag verweigerte nun 1 Eigentümer die Zahlung der Sonderumlage. Die Hausverwaltung will die Arbeiten jedoch erst beauftragen, wenn alle Zahlungen eingegangen sind - da man bezüglich einem nun erst klagen muss, verzögert sich die Sache weiter.

Die div. Unternehmen haben - völlig zurecht - bereits mitgeteilt, dass die seit über 2 Jahren bestehenden Angebote nicht mehr gültig sind, wenn nicht diesen Sommer Baustart ist. Außerdem sind später keine Termine mehr frei. Hinzu kommen ohnehin gestiegene Preise und man wird sich u.U. andere Firmen suchen müssen, die dann noch Zeit und Lust haben, ein bezahlbares Angebot für diese WEG zu erstellen und auch noch Kapazitäten zur Ausführung haben. 2 weitere Eigentümer hätten die Maßnahme finanziell grade noch so mittragen können - wird es enorm teurer, dann nicht mehr :-(

Dass der Eigentümer zur Zahlung der Sonderumlage verpflichtet ist, sei lt. Rechtsanwalt der HV klar. Die Frage ist nur, ob der dann auch die "dank Verzögerung" höheren Kosten der Gesamtmaßnahme zahlen müsste, die ja noch nicht beziffert sind.

Ich vermute, er muss nur die Sonderumlage zahlen, weil man ja die Arbeiten hätte beauftragen können und dann nur "seinen Anteil" hätte einklagen müssen- liege ich mit dieser Vermutung richtig und es wäre sinnvoll, auch ohne seine Zahlung die Bauarbeiten zu starten?

Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und könnte mir sagen, wie das ausging?

Recht, Sanierung, Eigentümergemeinschaft
Mehrfamilienhaus WEG eigene Satellitenschüssel?

Hallo zusammen,

wir haben seit ein paar Wochen einen neuen Eigentümer in unserer WEG, der gerne eine Satellitenschüssel installieren wollte. Dazu holte er sich mutmaßlich die Erlaubnis der Verwalterin ein.

Ich hatte dem Eigentümer erklärt, dass mMn ein Beschluss auf der nächsten Eigentümerversammlung erfolgen müsste. Bislang sind alle Wohnungen durch einen Kabelanschluss versorgt. Nun hat der Neueigentümer selbst Hand angelegt und seine private Schüssel auf dem Hausdach installiert und hierzu den noch vorhandenen, alten Antennenmast genutzt. Die Kabel hat er durch einen bislang hierfür nicht verwendeten, wohl Leerschacht, des Schornsteins gelegt und Löcher eingebracht.Die Verwalterin hat mir daraufhin geschrieben, dass der Sachverhalt als TOP auf die kommende Eigentümerversammlung gelegt werde und es mir frei stehe, privatrechtlich dagegen vorzugehen.Entweder stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber ich sah meine Position als die korrekte an. Geht es hierbei nicht auch um versicherungsrechtliche Fragen, falls es zu Unwetterschäden durch Blitz, Sturm etc. kommen könnte? Ich habe keinerlei Kenntnis, wie es um die Befähigung des Eigentümers steht, derlei Anlagen zu installieren, abzusichern etc.Habe das Gefühl, dass die Verwalterin mich dort als den lästigen Nörgler abstempeln möchte. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee/ Meinung, was der richtige Weg wäre.

Recht, Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Weg
Was ist für Vermieter ein Zitat "überaus angenehmes Mietverhältnis"?

Hi,

ich wohne schon lange in meiner aktuellen Wohnung. Als ich hier eingezogen bin, wollte ich nichts mit den anderen Bewohnern zu tun haben und ich habe mich auch 3 Jahre nicht einmal über die Alkoholiker beschwert, die es hier jede nacht krachen lassen haben.

Da bekam ich jedes Jahr 4 Wochen bevor sich mein Einzugsdatum wiederholt einen Brief vom Vermieter, mit dem Satz "Wegen dem überaus angenehmen Mietverhältnis verzichten wir auf eine Mieterhöhung. (Ich habe einen Staffelmietvertrag)

Dann habe ich mich über die Alkoholiker beschwert, weil wirklich zu laut war und jede Nacht Ruhestörung.

In der selben Zeit habe ich den Nebenjob als Hausmeister angefangen hier bei meinem Vermieter.

Da habe ich öfters angerufen, wenn die Mülltonnen zu klein waren oder Luft in der Heizung oder sonst was, wo ich nicht sicher war, wie ich drauf reagieren sollte.

Dann wurden immer Mieterhöhungen durchgezogen.

Jetzt ist meine Frage: Was wollen Vermieter, dass es wieder zu einem "überaus angenehmen Mietverhältnis" wird?

Ich habe jetzt genug Erfahrung in dem Nebenjob dass ich selbst weiss, was ich machen muss und Ewas die Eigentümer gemacht haben wollen, wann es zu schmutzig ist und gereinigt werden muss.

Wollen die Vermieter, dass ich mich nicht melde, jeden Monat meine Stundenzettel schicke und sonst die Miete bezahle und eigentlich nichts hören und sehen von mir?

Jemand Vermieter hier?

Wohnung, Recht, Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Hausmeister, Hausverwaltung
Rücklagen-/Instandhaltungskonto durch Verwalter nicht ordnungsgemäß angespart, was tun?

Servus und hallo,

mal wieder bewegt mich eine Frage bzgl. unserer Eigentumswohnung/Eigentümergemeinschaft hier her.

Diesmal geht es um unseren Hausverwalter, der in meinen Augen das Rücklagen-/Instandhaltungskonto nicht korrekt anspart/bedient.

Für Reparaturen oder sonstigen Instandhaltungen haben wir in der Eigentümergemeinschaft ein extra Rücklagenkonto neben dem normalen Hausgeldkonto, von dem laufende Kosten beglichen werden.

Nun ist uns wiederholt bei der letzten Jahresabrechnung (die extrem verspätet kommt für 2018, auf die korrekte von 2017 warten wir auch noch, aber das ist eine andere Geschichte) aufgefallen, dass Geld auf dem Rücklagenkonto fehlt. Wir haben den Hausverwalter bei der letzten Versammlung in 2018 bereits darauf angesprochen und ermahnt er solle zügig alle Zahlungen ordnungsgemäß auf das Rücklagenkonto buchen. Jeden Monat zahlen wir Geld für die Rücklagen neben dem normalen Hausgeld ein.

Nun mussten wir wie gesagt wieder feststellen, dass noch mehr Geld fehlt. Mittlerweile fast 5000€. Der Hausverwalter ist jedoch der Meinung nur einmal im Jahr, meist zum Ende des Jahres die Rücklagen einzahlen zu müssen. Solange würde er angeblich das Geld auf dem Hausgeldkonto parken, damit dieses nicht bei Ausgaben ins Minus rutscht. Ob dies wirklich der Fall ist, könnten wir bislang nicht richtig prüfen.

Nun meine Frage, macht sich der Verwalter durch sein tun oder nicht tun...(Geld nicht korrekt buchen) strafbar? Wenn ja auch, wenn er das Geld nur auf dem Hausgeldkonto parkt und es nicht für sich oder zweckfremde Dinge verwendet? Im Internet habe ich bislang nicht wirklich passendes gefunden.

Wir wissen nicht ob er das Geld abbucht und für andere Dinge verwendet, das würde ich aktuell auch nicht unterstellen wollen. Ich möchte nur wissen ob er sich bereits strafbar macht, wenn er es nicht ordnungsgemäß jeden Monat auf dem entsprechenden Konto anspart, sondern angeblich erst am Ende eines Jahres auf das Rücklagenkonto schiebt, soweit das Geld denn dann da sein mag?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter, Weg

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