Kann man Verwalter wegen Nötigung und Gelder Veruntreuung anzeigen?

Ich habe im letzten Jahr meine Wohnung verkauft am 31.3.15 und jetzt in diesem Jahr bekomme ich zwei Hausgeldabrechnungen von 2014 und von 2015 (1.1. bis 31.3.15.) Jetzt ist es so, dass der neue Eigentümer über meine Belange abgestimmt hat, obwohl hier Rechnungen vom Mai 2015 und Juni 2015 und auch Dezember 2015 drin sind. Z.B. ist eine Rohrreinigung vom 21.5.15 dabei, obwohl ich kein Besitzer mehr war und seit Juli 2015 auch kein Eigentümer mehr bin und jetzt im April 2016 hat er mir die Abrechnungen erst zugesandt.. Darf der neue Eigentümer überhaupt über meine Belange und Abrechnungen abstimmen? Eine Abrechnung rührt von 2014 und die andere von Januar bis März 2015.

Über diese beiden Abrechnungen hat der neue ET abgestimmt? Beide Abrechnungen waren falsch, da er die ganzen Kosten, welche nach dem 31.3.15 angefallen sind, alle auf mich, bzw. in den zeitraum 1.1.15 bis 31.3.15 anteilig umgelegt hat. Z.B. Heizungsrechnung, Dezember 2015, Rohrreinigung 21.5.15 etc. Darüberhinaus waren alle Miteigentumsanteile falsch und nicht nach der teilungserklärung. Auch die Qudratmeterzahl war falsch. Im Protokoll steht, dass das mit der Quadratmeterzahl geringfügig ist. Ich weiß nicht, ob das geringfügig ist wenn eine Eigentümerin 11 QM mehr hat.

Dann hat er fürs letzte Jahr und vorletzte Jahr Hausgeldzahlung einbezogen, da es 5 Monate lang keinen Verwalter gab. 203 Euro mal 5, also habe ich 1015 Euro nachbezahlt. In diesem Betrag sind aber auch Verwaltervergütung enthalten. Fallen die jetzt auch an, wenn es keinen Verwalter gibt. Da von Oktober 14 bis Ende Februar 15 keinen Verwalter gab und der neue Verwalter erst ab 1.3.15 eingetreten ist.

Jedenfalls will der Verwalter jetzt aus beiden Abrechnungen Geld, obwohl die beide falsch sind. Die eine Abrechnung von 2014 die im April 2016 beschlossen wurde über 1300 Euro kann ich ja meinem Mieter gegenüber garnicht mehr abrechnen.

Jetzt droht er mir mit gerichtlichem Mahnbescheid wenn ich das nicht bis 23.5.16 bezahlt habe. Ist das nicht Nötigung?? Es hat im 7. April 16 eine EV gegeben. Der neue ET könnte ja theoretisch Klage gegen die Abrechnung eingereicht haben. Schliesslich hat er einen Monat Zeit und einen weiteren Monat Zeit die Klage zu begründen. Also bis 7. Juni 16. Ist das dann nicht Nötigung und kann ich dagegen Anzeige erstatten?

Vermieter, Drohung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Nötigung, Strafanzeige, Wohnungseigentum, hausgeld, Hausgeldabrechnung
Eigentümer zahlt kein Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft - Was kann man machen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

angenommen in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien, wo alle vier Wohnungen unterschiedliche Eigentümer haben, wohnen in drei Wohnungen die Eigentümer selbst und die Vierte wird durch den Eigentümer vermietet.

Die Mieter zahlen monatlich zusammen mit der Kaltmiete die Nebenkosten, die das Haus betreffen (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung) an den Vermieter. Die Kosten für Strom, Wasser und Gas zahlen die Mieter direkt an die Stadtwerke und sind somit außen vor.

Die Eigentümer haben ein Gemeinschaftskonto, auf das jeder sein Hausgeld monatlich einzahlen muss. Der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, müsste also nur das was die Mieter ihm als Nebenkosten zahlen, auf das Konto der Eigentümergemeinschaft als Hausgeld „weiterleiten“. Dies macht er aber nicht und hat es auch in der Vergangenheit trotz mehrfacher Erinnerung nicht gemacht.

Nun zu den Fragen:

  • Könnten die Mieter irgendwas machen oder sind diese machtlos, dass der Vermieter das Geld quasi „veruntreut“?

  • Hätte es Konsequenzen, wenn die Mieter die Nebenkosten nicht an den Vermieter überweisen, sondern auf das Eigentümerkonto?

  • Was könnten die drei anderen Eigentümer machen, um nicht auf den Kosten, die eigentlich der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, zahlen muss, sitzen zu bleiben?

Falls etwas nicht verständlich ist, fragen Sie gerne nach.

Eigentumswohnung, hausgeld
Hausverwaltung zieht 3mal Hausgeld auf einmal ein.

Hallo Liebe Leute, Seit Anfang Januar haben wir eine neue Hausverwaltung bei unserer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehend aus 12 Parteien, welches wir alle auch im Januar mitgeteilt bekommen haben. An der Mitteilung hing eine Einzugsermächtigung für das Hausgeld (in Höhe von 245 Euro monatlich), welches ich auch unverzüglich erteilte.

Jetzt ist es Ende Februar und zufällig stellte ich fest das die Hausverwaltung es versäumt hat das Hausgeld im Januar und Februar einzuziehen. Auf telefonische Anfrage hieß es die Bank habe da Probleme gemacht aber das Geld würde im März 3 nun mal eingezogen. Ich habe dem schriftlich widersprochenen. Ich kann nicht 3 Raten für das Hausgeld in einem Monat zahlen. Anfang März haben die trotzdem 3 mal das Hausgeld von meinem Konto abgebucht. Das waren dann 3x245Euro = 735 Euro.

Ich habe 2 von diesen Raten erstmal per Onlinebanking von der Bank zurückholen lassen.

Jetzt die Frage wie kann man da vorgehen. Ich habe der Verwaltung schriftlich angeboten die "versäumten" Zahlungen in Raten anzutragen. Aber alles auf einen Schlag zu bezahlen kann ich einfach nicht. Die Verwaltung hat hierzu noch gar nicht reagiert sonder einfach gemacht. Dürfen die eine so hohe Summe auf einmal einziehen?Das ist ja nicht mein Problem das die das Geld nicht am Anfang des Monats sofort einziehen konnten. Ferner hätten die uns wenigstens schriftlich informieren können uns auf eine derart hohe Zahlung einzustellen oder wie seht ihr das? Bräuchte dringend hierzu mal Rat von Euch. Ich danke vielmals.

Hausverwaltung, hausgeld
Fälligkeit von Hausgeldzahlungen? (Deutsches WEG-Recht)

Die Frage bezieht sich auf die Regelung der Fälligkeit - und bei Zahlungsverzug - der Vorfälligkeit von Hausgeldzahlungen bei einer Eigentumswohnung.

Altes Recht bis 2007

Eine Eigentümergemeinschaft konnte bis 2007 nur für einen konkreten Wirtschaftsplan die Vorfälligkeit durch einfache Mehrheit regeln. Dazu wurde - und da finde ich reichlich Beispiele - zunächst der Betrag für das gesamte Wirtschaftsjahr fällig gestellt. Dann wurde den Eigentümern die Ratenzahlung in gleichen Monatsbeträgen gestattet. Für den Fall von Zahlungsrückstand mit mindestens 2 Monatsbeiträgen wurde dann der verbleibende Betrag für den gesamten Rest des Wirtschaftsjahres in einer Summe sofort fällig gestellt.

Neues Recht seit 2007

Seit der WEG-Reform kann die WEG das nicht nur für einen konkreten Wirtschaftsplan beschließen, sondern als allgemein geltende Regelung. Dazu fehlte der Versammlung laut BGH (Urteil/Leitsätze von 2003) früher die Beschlusskompetenz.

Die Falle, die man sich stellt

Bei Zwangsverwaltung oder Eigentümerwechsel muss der Zwangsverwalter oder der neue Eigentümer keine "alten" Forderungen begleichen (die schon vor Beginn der Zwangsverwaltung bzw. vor dem Verkauf fällig geworden sind).

Meine Frage:

Wie muss ein Beschluss zur Regelung der Vorfälligkeit gefasst werden, damit man eben nicht in diese Falle tappt?

Ist es besser, einfach nur zu beschließen, dass im Fall des Zahlungsverzuges der gesamte Hausgeldbetrag für den Rest des Wirtschaftsjahres sofort in einer Summe fällig wird? Also nicht zuerst fällig stellen, dann stunden, und bei Zahlungsrückstand die Stundung aufheben?

Oder sollte sich die WEG nur vorbehalten, den Betrag in einer Summe fällig stellen zu können - ohne dass da irgend eine Automatik eingebaut ist?

Hat jemand eine Idee, wie ein solcher Beschluss lauten sollte? Prof. Dr. Dr. Google hat dazu bei mir bisher leider nur Müll ausgespuckt.

Eigentumswohnung, Weg, faehigkeit, hausgeld, Beschluss
Hausverwaltung weigert sich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu korrigieren.

Hallo, ich war bis zum 31.07.2011 Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Dann wurde die Wohnung verkauft. Bis zum 30.04.2011 war die Wohnung vermietet. Vom 01.05.2011 bis 31.07.2011 stand die Wohnung leer. Nun (also am 12.10.2012 und eine Korrektur wegen Fehler am 24.10.2012) bekam ich von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung für 2011. Darin wurden 2 Personen bis zum 31.07.2011 berechnet, obwohl die -wohnung ab dem 01.05.2011 leer stand. Ich schrieb die Hausverwaltung an und bat um eine neue Abrechnung. Die Hausverwaltung weigert sich aber, da die Eigentümerversammlung am 30.10.2012 diese Abrechnung beschlossen hat. Ich als ehemaliger Eigentümer war zu dieser Versammlung natürlich nicht eingeladen und konnte somit auch dort keine Einwände vorbringen. Die Hausverwaltung fordert nun Geld von mir, obwohl ich eigentlich Geld zu bekommen hätte. Was kann ich als ehemaliger Eigentümer tun, wenn die Abrechnung (wahrscheinlich auch von dem neuen Eigentümer) beschlossen wurde? Die Hausverwaltung wirft mir vor, dass ich die Personenzahl damals nicht bekanntgegeben habe. Das stimmt nicht, denn ich habe damals der -Hausverwaltung den Auszug meiner Mieter mitgeteilt. Wer muß denn nun für die Hausgelder aufkommen. Kann ich die Hausverwaltung in Regress nehmen oder muß die WEG für den Fehler der Hausverwaltung aufkommen, da diese ja den Beschluss gefasst hat?

Immobilien, Hausverwaltung, Nebenkostenabrechnung, hausgeld
Miteigentümer zahlt nicht bzw. nur sporadisch / WEG RECHT was tun?

Hallo zusammen!

Mal wieder eine Frage zu der ich im Netz keine passenden Antworten finden konnte.

Sachlage: In unserer Haus Eigentümergemeinschaft gibt es 7 Eigentümer. Bis auf einen Eigentümer zahlen auch alle ihr Hausgeld bzw. Umlagen wegen Sanierungsarbeiten.

1 Eigentümer, den ich hier namentlich nicht erwähne, gerät immer wieder in Verzug und zahlt zum Teil sein Hausgeld nicht und vorallem nicht die Sonderumlagen. Aus diesem Grund mussten wir vor 1 Jahr für den genannten Eigentümer ca. 1000€ auslegen, weil er keine Zahlungen geleiset hat. Das Geld haben wir bis heute nicht wiederbekommen, weil sich der Eigentümer wie gesagt immer wieder im Rückstand befindet.

Unsere Hausverwaltung erreicht bisher immer den Titel zur Mietpfändung und erhält dann auch für einige Monate das Geld von den Mietern. Leider aber immer nur für die Summe, die vom Hausverwalter angegeben wurde. Das bedeutet, dass wir uns quasi in einem Teufelskreis befinden, denn gerade wenn die alte Forderung beglichen ist, sind wieder neue Forderungen offen.

Soweit ich weiß haftet eine WEG für die anderen Eigentümer, aber kann das ein Dauerzustand sein ? Ich frage vorallem, weil das Dach bei uns dran ist und dieses soll gesamt ca. 40.000-50.000€ kosten. WEnn ich jetzt daran denke, dass der Eigentümer wieder nicht zahlt wird mir Angst und Bange, weil wir es wieder auslegen müssten und dann wahrscheinlich darauf sitzen bleiben.

Deshalb meine Frage:

  1. Was kann man außer gerichtlichen Mietpfändungen noch unternehmen ?

  2. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten oder wird man vor Gericht verlieren, weil die WEG gemeinschaftlich haftet ?

  3. Würde eine Zwangsverwaltung Abhilfe schaffen ?

Würde mich total freuen, wenn ihr mir helft :)

Gruß aus Bremen

Bremer1982

Eigentumswohnung, Hausverwalter, Weg, Zwangsverwaltung, hausgeld, miteigentümer

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