Wasserschaden-wie verhalten und wer zahlt?

Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem und wissen nicht mehr weiter: Unser Nachbar, der unter uns wohnt, kam Anfang September auf uns zu und fragt, ob wir Wasser versehentlich ausgekippt haben. Er habe Wasser in der Wohnung gehabt. Wir haben dies verneint und hörten erst einmal nichts mehr. Mitte Sep.waren wir im Urlaub. Nach unserer Rückkehr klingelte es bei uns (wir waren gerade ein paar Stunden zurück). Der Hausmeister teilte mit, dass beim Nachbarn wieder Wasser lief. Es käme aus dem Lüftungsschacht. Ich war baden und natürlich haben wir auch die Toilette benutzt, aber nicht genau zu der Zeit. Danach hatten wir wieder Ruhe...bis letzte Woche und heute. Letzte Woche haben wir mit dem Nachbarn gesprochen. Er sagt, dass aus dem Lüftungsschacht so 1-2 Liter Wasser ausströmen. Er fängt es mit einem Behälter auf. Es passiert sehr unregelmäßig, aber immer dann abends zwischen 19h und 20.30h, Ich selbst komme immer kurz nach 19h heim, teilweise bade ich abends und nicht immer gehe ich sofort aufs WC. Heute haben wir nur kurz die Klospülung betätigt und der Nachbar stand oben, weil das Wasser wieder lief.

Wir finden es seltsam, dass es so unregelmäßig und dann immer abends passiert. Wenn man spült, dann ist das ja ein guter Wasserstoß...und wir gehen ja auch nicht nur einmal auf Toilette pro Tag. Beim Baden oder Duschen würde wesentlich mehr Wasser beim Nachbarn in die Wohnung laufen. Wir selbst haben keine nassen Stellen finden können. Wir sind Wohnungseigentümer und haben keine Ahnung, was wir nun tun sollen.

Wenn wir das untersuchen lassen, müssen wir den Gutachter und das Aufklopfen zahlen. Was ist, wenn es dann nicht von uns kommt? Wie muss man vorgehen? Den Verwalter informieren? Versicherung anrufen und welche??? Was könnte die Ursache sein? Muss der Nachbar die Ursache untersuchen lassen?

Wenn einer ne Idee hat, bitte melden. Wir sind dankbar für Ratschläge!

Wasser, Wohnung, Versicherung, Vermieter, Eigentum, Eigentumswohnung, Schaden, Wasserschaden
Abrechnungsspitze bei Eigentümerwechsel - (Deutsches WEG-Recht)

Hallo Gemeinde!

Beide Eigentümer zweifelt nach dem Wohnungsverkauf meine Kostenverteilung an (einer alleine wäre ja auch langweilig). HickHack und Gezänk aus allerlei Gründen...

Die Fakten:

  • Wirtschaftsjahr vom 01.07.11 bis zum 30.06.12.
  • Ein Wirtschaftsplan wurde in 2011 für das WJ 2011/2012 beschlossen.
  • Nutzerwechsel/Übergabe der Wohnung zum 01.02.2012.
  • Grundbuchumschreibung am 06.09.2012.
  • Der scheidende Eigentümer hat nicht alle Vorauszahlungen lt. WP geleistet.
  • Der neue Eigentümer hat ab Übergabe alle ab 01.02.2012 planmäßigen Vorauszahlungen geleistet.
  • Die INSGESAMT geleisteten Vorauszahlungen ergeben einen Rückstand gegenüber dem WP.
  • Der Zeitpunkt des Beschlusses über die Abrechnung liegt in der Zukunft.
  • Die Abrechnungsspitze - also die Differenz zwischen dem Kostenanteil laut Wirtschaftsplan und dem tatsächlichem Kostenanteil laut Abrechnung - ergibt ein Guthaben.

Meine Folgerungen daraus:

  1. Da die Grundbuchumschreibung am 06.09.2012 erfolgt ist, wird der neue Eigentümer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der tatsächliche Eigentümer sein. Damit geht ihm die Abrechnung zu.

  2. Der scheidende Eigentümer bekommt eine Aufrechnung seiner geleisteten Vorauszahlungen gegen den Gesamtbetrag lt. WP 2011/2012 (Rückstand). Allerdings keine Betriebskostenabrechnung (da ihn die als Nicht-(mehr)Eigentümer nichts angeht) und er ist auch für die Versammlung nicht teilnahmeberechtigt

  3. Dem neuen Eigentümer steht das Guthaben in Höhe der Abrechnungsspitze zu, da er im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer laut Grundbuch ist. Der Beschluss über die Abrechnung - egal ob Guthaben oder Nachzahlung - entfaltet keine Wirkung für den scheidenden Eigentümer, weil er zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits nicht mehr Mitglied der WEG ist.

  4. Die Vorauszahlungen des neuen Eigentümers erfolgten - auch wenn ihm das nicht bewusst war - für Rechnung des scheidenden Eigentümers, weil er bis zur Umschreibung im Grundbuch überhaupt nicht Eigentümer war und der Wirtschaftplan somit für ihn keine Wirkung entfaltet hatte.

  5. Alle Vorauszahlungen bis zum 30.06.2012 sind daher dem scheidenden Eigentümer zuzurechen.

  6. Der scheidende Eigentümer schuldet die Differenz aus allen von ihm und für ihn geleisteten Vorauszahlungen und dem beschlossenen Gesamtbetrag lt. WP für 2011/2012.

  7. Dass die Umschreibung im Wirtschaftsjahr 2012/2013 erfolgte, hat keine Bedeutung für die Abrechnung 2012/2013.

Sieht das jemand anders?

(Ich danke für's Lesen, Zerdröseln und Verstehen^^)

Stimmt so nicht ganz! 100%
Hä? 0%
Stimmt so! 0%
Betriebskosten, Eigentumswohnung, Wegerecht, Abstimmung, Umfrage
Kann der Mieter einer Eigentumswohnung Abrechnungsbelege fordern?

Die Situation:

  • Eine WEG-Verwaltung erstellt für den Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung eine Jahresabrechnung (Einzelabrechnung).
  • In der Abrechnung sind umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten separat aufgeführt, um dem Eigentümer die Abrechnung mit seinem Mieter zu erleichtern.
  • Die Abrechnung wird durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft genehmigt und angenommen.
  • Anschließend erstellt der Eigentümer auf Grundlage seiner eigenen Abrechnung eine Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter.

FRAGE 1: Kann nun der Mieter bei der WEG-Verwaltung Einsicht in die Rechnungen fordern?

Nach meiner Meinung NEIN, weil der WEG-Verwalter verpflichtet ist, sämtliche Angelegenheiten der WEG gegenüber Nichteigentümern vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber dem Mieterbund und gegenüber Rechtsanwälten.

FRAGE 2: Kann der Mieter bei seinem Vermieter Einsicht fordern?

Nach meiner Meinung JA - allerdings beschränkt sich das auf die Einsicht der Jahresabrechnung für den Eigentümer - nicht aber auf die Belege der Verwaltung, die zu dieser Abrechnung geführt haben. Außerdem kann er Einsicht in alle Belege zu den Positionen fordern, die sich nicht aus der Abrechnung des Eigentümers ergeben (also z.B. Grundsteuer oder Kleinreparaturen).

Mein Bauchgefühl sagt dazu folgendes: Die umlagefähigen Kosten werden für den Vermieter durch die Genehmigung und Annahme der Jahresabrechnung festgesetzt. Nur dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht des Vermieters und damit für die Entstehung der Kosten. Die Grundlagen, auf denen wiederum die Eigentümerabrechnung entstanden ist, sind hierfür nicht von Bedeutung. Selbst wenn die WEG-Abrechnung falsch wäre, aber der Beschluss über die Genehmigung nicht angefochten wurde, würde sich daran nichts ändern.

so, liebe Gemeinde :) Ein BAUCHGEFÜHL ist die eine Sache ... aber wer kennt die Wahrheit?

Mietrecht, Vermietung, Abrechnung, Betriebskosten, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Wegerecht
Übergabe Mietkaution nach Kauf vermieteter Eigentumswohnung?

Hallo, ich habe im Februar eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer sich verpflichtet "eine durch den Mieter gestellte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft) an den Erwerber zu übergeben". Das Geld habe ich bis heute nicht bekommen.

Die Mieter haben eine Einzahlungsquittung über die Kaution bei der Hausverwaltung. Diese behauptet in einem Schreiben, dass sie die Kaution bereits 1994 an den Eigentümer (ist der gleiche, der mir die Wohnung verkauft hat) ausgezahlt habe, Bankbelege existieren wohl nicht mehr). Der Verkäufer behauptet nun, dass er angeblich das Geld nie erhalten hätte und es daher nicht an mich ausreichen könne.

Mir gegenüber hat er auch behauptet, dass die Mieter die Kaution im Falle eines Auszugs nur von ihm zurückverlangen könnten, nicht aber von mir als neuem Eigentümer. Ich müsse mich um diesen Streit daher nicht kümmern. Genau das bezweifele ich aber. Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, dass bei Käufen ab 2001 der Mieter die Kaution vom neuen Eigentümer unabhängig davon verlangen kann, ob dieser das Geld vom Alteigentümer erhalten hat oder nicht.

Jetzt ist für mich die Frage:

  • muss ich bei Auszug der Mieter die Kaution zahlen?

  • muss der Verkäufer mir die Kaution aushändigen bzw. wie erreiche ich das?

  • Was könnte mich ein evtl. Rechtsstreit denn kosten (Kaufpreis der Wohnung war 75.000 EUR)?

Mietrecht, Kaution, Eigentumswohnung
Psychisch kranker Nachbar! Hilfe?!

Guten Tag, ich habe ein inzwischen ziemlich großes Problem mit meinem Nachbarn. Bis zum Anfang diesen Monats war eigentlich alles ganz okay. Er hat zwar den halben Tag Gitarre gespielt, allerdings hat man die Musik in unserer Wohnung nur gehört wenn es absolut ruhig gewesen ist.

Nun nimmt er aber inzwischen seine Medikamente nicht mehr und dreht immer mehr durch. Es begann damit das er den ganzen Tag seine Wohnungseingangstür offen stehen gelassen hat und die Musik somit noch lauter geworden ist. Dieses Problem haben wir erstmal einfach versucht zu ignorieren und gehofft das seine Eltern, die unter uns wohnen das Problem mit Ihm in den Griff bekommen.

Inzwischen gab es zum Beispiel folgende Situationen:

Er schreit Abends um 23:30 Uhr in der Woche plötzlich aus seinem Fenster. Man versteht Ihn zwar kaum, allerdings konnte man hören das er alle hassen würde etc. Da hier mehrere Mehrfamilienhäuser stehen wurden so auch andere Nachbarn aufmerksam. Die Polizei konnte allerdings nichts machen, da er als die Beamten auf den Parkplatz gefahren sind plötzlich ruhig war.

Er schmiert im Treppenhaus alle Klingeln, Schalter und Briefkästen mit Sonnenmilch ein und uriniert unter die Kellertreppe.

Er stalkt meine Freundin regelrecht, so dass sie sich nicht mehr alleine raus traut, da er Ihr selbst beim Treppenhaus reinigen auflauert und sie versucht in seine Wohnung zu locken.

Seine Eltern sind selbst absolut verzweifelt. Er ist vor über 30 Jahren wohl mal von einem LSD Trip nicht mehr herunter gekommen und solange er seine Medikamente nimmt ist er ganz ruhig. Sie haben mir empfohlen Ihn so weit es geht aus dem Weg zu gehen und zu ignorieren, da ein direktes Gespräch keinen Sinn machen würde.

Heute ist für mich allerdings das Fass übergelaufen. Mittags hörte ich plötzlich einen lauten Schlag gegen meine Haustür. Da ich nicht wusste was los ist und ob jemand vielleicht Hilfe benötigt bin ich natürlich sofort heraus. Mein Nachbar stand dort und schrie seinen Betreuer an. ich habe daher gefragt was los sei und ob der Lärm schon wieder sein müsse. Daraufhin wurde ich mit den Worten "mach die Tür zu sonst vergesse ich mich" bedroht und dem Betreuer wurde angedroht "man könne Ihn ja mal die Treppe herunter stoßen".

Nun meine Frage ist was kann ich gegen Ihn tun? Umziehen ist keine Option da wir viel Geld in die Wohnung gesteckt haben und sie unser Eigentum ist. Hat jemand vielleicht ein Idee an wen ich mich wenden kann? Die Polizei fühlt sich nicht zuständig, die Eltern können nichts machen und der Betreuer sagt er kann ebenfalls nichts tun.

Es kann doch nicht sein das ich mir jedes mal wenn ich nicht zu Hause bin Sorgen um meine Freundin machen muss!

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

Polizei, Recht, Eigentumswohnung, Nachbarn, Nachbarschaft
Hundeverbot bei Eigentumswohnung- durchsetzbar?

Hallo auf mich kommt eventuell ein großes Problem zu! Ich Habe mir 2009 eine Wohnung gekauft, die Maklerin versicherte mir nach angeblicher Nachfrage bei der Hausverwaltung das Hunde erlaubt sind. Schon kurz vor Einzug erfuhr ich das in dem Haus Hundeverbot ist ( von den Eigentümern vor vielen Jahren abgestimmt). Nachdem ich die Wohnung bereits gekauft hatte, zog ich mit meiner Hündin ein. Seit fast 3 Jahren lebe ich ohne Problem mit Hund, ettliche Nachbarn mögen sie richtig.Seit letztes Jahr hat ein junger Mann auch einen Hund,( er wohnt in Miete) habe mehrmals von Nachbarn gehört das der Hund wenn er alleine ist bellt, er lässt ihn durchs Treppenhaus ohne Leine, wenn der Hund Stöcke mit nach Hause bringt bleiben die vor dem Haus mitten auf dem Weg liegen. Hier im Haus wohnen vorwiegent ältere Leute, die vlt. auch über die Stöcke fallen könnten. Ich habe ihm schon sehr oft(komme gut mit ihm aus) gesagt er soll doch biite den Hund im Treppenhaus an die Leine mehmen, die Stöcke nicht vor dem Haus liegen lassen, aber das interressiert ihn nicht. Nun mein Problem, wir haben am 23. Mai Eigentümerversammlung und Punkt 19 der Tagesordnung ist:Durchsetzung des in der Hausordnung enthaltenen Hundehaltungsverbots. ich habe Angst das ich meine fast 12 Jährige inzwischen kranke Hündin weggeben muß. Das geht nun mal gar nicht, dann lass ich sie lieber eijnschläfern, denn wo soll sich dieser Hund noch eingewöhnen? Warscheinlich im Tierheim, nur noch traurig, traurig ohne Ende. Habe ich das Recht auf meine Hundehaltung zu bestehen?

Hund, Eigentumswohnung, Rechtslage, Hundeverbot
Miteigentümer zahlt nicht bzw. nur sporadisch / WEG RECHT was tun?

Hallo zusammen!

Mal wieder eine Frage zu der ich im Netz keine passenden Antworten finden konnte.

Sachlage: In unserer Haus Eigentümergemeinschaft gibt es 7 Eigentümer. Bis auf einen Eigentümer zahlen auch alle ihr Hausgeld bzw. Umlagen wegen Sanierungsarbeiten.

1 Eigentümer, den ich hier namentlich nicht erwähne, gerät immer wieder in Verzug und zahlt zum Teil sein Hausgeld nicht und vorallem nicht die Sonderumlagen. Aus diesem Grund mussten wir vor 1 Jahr für den genannten Eigentümer ca. 1000€ auslegen, weil er keine Zahlungen geleiset hat. Das Geld haben wir bis heute nicht wiederbekommen, weil sich der Eigentümer wie gesagt immer wieder im Rückstand befindet.

Unsere Hausverwaltung erreicht bisher immer den Titel zur Mietpfändung und erhält dann auch für einige Monate das Geld von den Mietern. Leider aber immer nur für die Summe, die vom Hausverwalter angegeben wurde. Das bedeutet, dass wir uns quasi in einem Teufelskreis befinden, denn gerade wenn die alte Forderung beglichen ist, sind wieder neue Forderungen offen.

Soweit ich weiß haftet eine WEG für die anderen Eigentümer, aber kann das ein Dauerzustand sein ? Ich frage vorallem, weil das Dach bei uns dran ist und dieses soll gesamt ca. 40.000-50.000€ kosten. WEnn ich jetzt daran denke, dass der Eigentümer wieder nicht zahlt wird mir Angst und Bange, weil wir es wieder auslegen müssten und dann wahrscheinlich darauf sitzen bleiben.

Deshalb meine Frage:

  1. Was kann man außer gerichtlichen Mietpfändungen noch unternehmen ?

  2. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten oder wird man vor Gericht verlieren, weil die WEG gemeinschaftlich haftet ?

  3. Würde eine Zwangsverwaltung Abhilfe schaffen ?

Würde mich total freuen, wenn ihr mir helft :)

Gruß aus Bremen

Bremer1982

Eigentumswohnung, Hausverwalter, Weg, Zwangsverwaltung, hausgeld, miteigentümer
Wasserschaden durch Zuleitungsschlauch im Unterputz-Spülkasten - wer zahlt?

Hallo,

ich besitze eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage die ich vermietet habe. Der Mieter bemerkte vor kurzem, dass Wasser aus einer Silikonfuge am Boden im Bad austritt. Wir haben sofort einen Installateur beauftragt die Sache zu begutachten. Der wiederum hat uns empfohlen einen Ortungsdienst für Wasserschäden zu beauftragen, der nach dem Wasseraustritt suchen soll. Dies haben wir dann auch getan. Dieser Ortungsdienst hat dann auch herausgefunden, dass der Zulaufschlauch für den Unterputz-Spülkasten (unter dem Spüldeckel in der Wand) defekt ist und dort Wasser austritt. Daraufhin wurde der kaputte Flexschlauch ausgetauscht. Die ganze Sache hat ca. 1000 Euro gekostet. Schäden an der Einrichtung der Wohnung traten nicht auf. Als Eigentümer der Wohnung habe ich mich nun an die Hausverwaltung gewendet, die ja für das Gebäude eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Die Hausverwaltung hat die Rechnungen an die entspechende Versicherung weitergeleitet. Daraufhin bekam ist folgenden negativen Bescheid von der Allianz:

Nicht zu den versicherten Rohrleitungen zählen die geltend gemachten Positionen (Anschlussschlauch des UP Spülkaten) einschließlich aller Nebenkosten. Derartige Armaturen und Einrichtungen sind lediglich im Falle von Frosteinwirkung versichert, welche jedoch nicht vorliegt.

Kann es denn sein, dass hierfür die Gebäudeversicherung nicht zuständig ist? Habe schon von anderen Fällen gehört, dass die Gebäudeversicherung gezahlt hat, wenn der Flexanschluss an ein Waschbecken kaputt gegangen ist. Müsste ich etwa als Eigentürmer der Wohnung hierfür eine separate Gebäudeversicherung oder eine entsprechend andere Versicherung abschließen? Oder zahlt nur die Allianz nicht und andere Gebäudeversicherungen doch?

Vielen Dank schon mal vorab für Euere Antworten

D.Götz

Versicherung, Eigentumswohnung, Wasserschaden
Beschluss an der Eigentümerversammlung wird von Verwalter nicht umgesetzt

Liebe User, bei unserer letzten EIgentümerversammlung im Januar 2012 wurde einstimmig beschlossen, dass unsere Hausverwaltung bevollmächtigt wird ein selbständiges Beweissicherungsverfahren einzuleiten wegen gravierender Baumängel (Abnahmemängel und Gewährleistungsmängel). Bis heute wurde aber von der Verwaltung noch kein Beweissicherungsverfahren in die Wege geleitet. Sondern die Verwaltung möchte vor einem selbständigen Beweissicherungsverfahren nochmals mit dem bauträger eine gemeinsame Begehung/Schlussabnahme durchführen. Die Begründung vom Verwalter hierfür ist, dass man diesen Schritt durchführen sollte um eine noch „offene Mängelliste“ zu erhalten, die dann gesichert, hinterlegt, als Beweissicherung eingeleitet werden könnte. Für mich ist dieser Schritt aber überflüssig und nicht zielführend, denn die Eigentümer haben ja nicht grundlos einstimmig einem Beweissicherungsverfahren zugestimmt, da der Bauträger schon mehrmals behauptet hat alle mängel seien behoben und die Schlussrate sei zu zahlen, obwohl dies nicht der Fall ist. Ist der Schritt von unserem Verwalter sinnvoll? Kann er einfach eine gemeinsame Begehung/Schlussabnahme mit dem bauträger veranlassen ohne Eigentümerbeschluss und dies einem selbständigen Beweissicherungsverfahren vorziehen und sich über den einstimmigen Beschluss hinwegsetzen? Denn wenn wir die Schlussabnahme durchgeführt haben, dann ist das Beweissicherungsverfahren ja hinfällig.

Danke für eure Hife

Baumängel, eigentuemerversammlung, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Heizkörperwechsel /-entfernung in Eigentumswohnung

Ich habe in meiner Eigentumswohnung bei der Renovierung des Badezimmers (3 m², fensterlos) den Heizkörper entfernen lassen. Der Ableser hat das Röhrchen mitgenommen und es taucht in der Jahresabrechnung noch auf. Das war kein Problem.

Bei der heutigen Renovierung aller anderer Zimmer wurden die anderen Heizkörper (waren knapp 40 Jahre alt und hatten bereits Rost angesetzt) durch meinen Bruder (Fachkraft) ausgetauscht. Und dabei wurden die Gasröhrchen abmontiert. Die müssen jetzt wieder dran.

Die Frage ist nun, ob ich das über den Verwalter in Auftrag geben muss oder die Firma selbst beauftrage und wer die Kosten hierfür trägt . Lt. meinem Bruder darf das nur eine bestimmte Firma machen, die auch die Röhrchen abliest.

In der Erklärung zum Sondereigentum steht drin: Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Hiernach gehören zum Sondereigentum insbesondere: ... 5. Anlagen und Einrichtungen innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume, soweit sie nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentumer dienen. Danach stehen im Sondereigentum Elektroherde, Wasch- und Badeeinrichtung, Kücheneinrichtungen, Wandschränke, Garderoben, Heizkörper sowie die Zu- und Ableitungen der Versorgungs-, Heiz- und Entwässerungsanlagen jeder Art von den Hauptsträngen an, soweiot diese Gegenstände nicht wesentliche Bestanteile des Grundstücks im Sinne der §§93 bis 95 des BGBs sind.

Die Frage ist nun, ob ich das über den Verwalter in Auftrag geben muss oder die Firma selbst beauftrage und wer die Kosten hierfür trägt . Lt. meinem Bruder darf das nur eine bestimmte Firma machen, die auch die Röhrchen abliest.

Eigentumswohnung, Heizkörper
rechtliche Frage: Sonderumlage bei Eigentumswohnung

Hallo erst mal!

Wir haben am 08.12.2011 eine Wohnung gekauft (Kaufvertrag unterschrieben) & nach Vertrag offiziell am 01.03.2011 diese in Besitz übernommen(Tatsächlich laut Übergabeprotokoll fand es erst am 03.03.2011 statt). Im November 2011 haben wir dann eine Zahlungsaufforderung von der Verwaltung bekommen, laut deren wir für eine Sonderumlage aufkommen müssen. Diese wurde am 10.11.2010 auf der Wo-Eig-Versammlung beschlossen und wurde zum 01.03.2011 fällig. Da unsere Verwaltung äußerst arbeitsscheu ist, wurde die Niederschrift der Beschlüsse dieser Versammlung erst lange nach Kauf der Wohnung verschickt. Wir haben sie erst vor paar Tagen bekommen. Außerdem wurde dieser Beschlüss nirgends vor Vertragsabschluss erwähnt, obwohl der Verkäufer und die Verwaltung danach gefragt wurden. Laut Vertrag " von der Übergabe an gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Käufer über. Die Ansprüche öffentlicher & privater Versorgungsunternehmen übernimmt der Käufer ebenfalls ab Übergabe. Sämtliche Erschließungs- &sonstige Anliegerbeiträge werden unabhängig vom bautechnischen Beginn der Maßnahmen ab sofort vom Käufer bezahlt, soweit diese von der Gemeinde beim Verkäufer noch nicht angefordert sind. Der Verkäufer versichert, dass Zahlungsrückstände aus rechtskräftigen Beitragsbescheiden nicht bestehen." Außerdem laut Verwalterin (im September 2011 in der letzten Versammlung): "die Sanierungsarbeiten können nicht ausgeführt werden, solange alle Eigentümer diese Sonderumlage nicht bezahlt haben." Die entsprechenden Arbeiten wurden aber schon im August 2011 durchgeführt. Wer muss in diesem Fall rechtlich gesehen zahlen? Darf die Verwaltung mit Zahlungsaufforderungen so lange warten? Wer kann helfen?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus.

P.S.: Übrigens die Niederschrift der Beschlüsse der letzten Versammlung, diese fand Anfang September statt, haben wir immer noch nicht bekommen. Ist es normal? Entschuldigung für so viel Text.

Recht, Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Frist, Rechtliche Frage
Eigentümerversammlung mehrmals verschoben, Verwaltung erfüllt Pflichten nicht

Ich brauche eure Hilfe. Ich bin Eigentümer einer Neubauwohnung mit 18 Einheiten. Wir haben große Probleme mit unserer Hausverwaltung. Unsere letzte Eigentümerversammlung war im Sept 2010. Die Versammlung in diesem Jahr wurde auf mehrmaliges Nachfrage auf einen bestimmten Zeitpunkt angedacht, wurde aber immer wieder verschoben. Gründe lagen in fehlerhaften Abrechnungen und Unstimmigkeiten bei den Verteilerschlüsseln. Unsere Verwaltungsbeiräte haben bereits alle Unterlagen zur Rechnungsprüfung erhalten und mussten die Ordner bereits zweimal wieder zurückgeben, da Fehler zu finden waren. Die ordentliche Versammlung ist jetzt im Januar 2012 angedacht. Eine Einladung habe ich jedoch noch nicht erhalten. Außerem bin ich mit der Verwaltung nicht zufrieden, da man auf schriftliche Anfragen oft keine oder sehr spät eine Antwort bekommt. SIe kommt nicht ihren Pflichten nach und kümmert sich nicht um Baumängel (Überwachung des baulichen Zustands, Überwachung von Arbeiten und Abnahme von Arbeiten).

Was kann ich/Eigentümergemeinschaft tun? ISt die Verwaltung verpflichtit einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung zu machen? Es gäbe nämlich hier wichtige Fragen zu klären, wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum? Muss ich mein Hausgeld noch überweisen? Kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden?

Vielen Dank für die Hilfe Daniel

eigentuemerversammlung, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen

Hallo zusammen, ein Mehrfamilienmietshaus mit 4 Mietswohnungen (bisher 1 alleiniger Eigentümer) soll in 4 ETWs aufgeteilt werden. 2 ETWs werden verkauft, 2 ETWs behält der derzeitige Eigentümer.

Soweit ich weiß benötige ich folgendes: -Aufteilungsplan (Woher bekomme ich den? Kann ich den auch anhand der Bauzeichnungen selbst erstellen und vom Architekt unterzeichnen lassen?) -Abgeschlossenheitserklärung (Wer stellt mir diese aus?) -Notar für Teilungserklärung

  1. Wie würdet Ihr vorgehen bei einem solchen Vorhaben? 1.1. Wie wäre der Ablauf einer solchen Aufteilung? 1.2. Wohin geht man zuerst?

  2. Benötigt man dafür eine Baugenehmigung?

  3. Kann man die Teilungserklärung und den Kaufvertrag an zu einem Termin beim Notar abschließen oder benötigt man dafür 2 Termine?

  4. Die zukünftigen Rechte der Eigentümer richten sich ja nach den m². Zählt dazu auch der Kellerraum der entsprechenden Wohnung? 4.1. Und zählt dazu auch ein Raum im Souterrain, der im Mietvertrag als zusätzlicher Wohnraum deklariert wurde, obwohl keine anderen Wohnräume im Souterrain sind?

  5. Wie lange dauert ca. ein solches Teilungsverfahren?

  6. Mit welchen Kosten (Raum Stuttgart) müsste man ca. für die Teilung rechnen?

  7. Sollte man mgl. ein Mehrheitsanteil am Haus anstreben? 7.1. Warum? 7.2. Letztendlich benötigt man ja doch die Zustimmung des anderen Eigentümers, egal wieviel Anteil man am Haus hat - oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe vorab.

Eigentumswohnung, Teilungserklärung

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