Balkon Solarkraftwerk bei Mietwohnung?
Wenn der Mieter einer Eigentumswohnung auf dem Balkon 2 Solarmodule incl. Wechselrichter aufstellen will, benötigt er dann die Zustimmung aller Eigentümer oder reicht es, wenn der Vermieter zustimmt ?
Balkone sind als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen.
Die Hausverwaltung konnte mir da nicht weiterhelfen.
Vielleicht kennt sich jemand aus - oder hatte so einen Fall schonmal ?
Das heißt also, das Theoretisch Jeder Hausbewohner/Eigentümer dann auf deinen Balkon dürfte, bei Gemeinschaftseigentum?
Oder wie ist das zu Sehen?
Nein - Nutzungsrecht hat in diesem Fall der Mieter allein.
Wenn es um Reparaturen geht (Bodenbelag erneuern o.ä. Geländer streichen etc ). zahlt die Eigentümergemeinschaft anteilig
2 Antworten
Meistens geht/ging es früher um die Hausoptik einer WEG, ( Wäscheleinen, Satspiegel ect. im sichtbarem bereich des Balkons ) alles was unterhalb der Balkonbrüstung im Innenbereich steht zählt nicht dazu ( Hausordnung der WEG ), dein Vermieter müsste ergo einen Antrag zur nächsten WEGversammlung stellen um Balkon Solaranlagen an die Front des Balkons zu hängen ! Mfg.
Denke wenn es der Gemeinschaft also mehreren Mietern ausgewiesen ist, ist eine Zustimmung aller Eigentümer erforderlich!
Mfg
So ungefähr, Balkone gehören ja zum Bauwerk ( Haus/ Gemeinschaftseigentum ), ebenso wie Haustüren, Wohnungstüren, Heizung, Wasser, Strom ect. Anlagen, sollten daran veränderungen vorgenommen werden, ( auch Optisch ) bedarf es der genehmiegung der WEG oder des Verwalters !
Ich glaube das Problem ist, das der Betreffende Balkon als Gemeinschaftseigentum Ausgewiesen ist, obwohl nur durch seiner Wohnung Zugänglich.