Tausch Heizungsanlage einfacher Mehrheitsbeschluß ausreichend?

1 Antwort

Wenn die EHT gemäß TE im Sondereigentum stehen, hat die WEG mMn hier überhaupt nichts mitzureden. Anders sähe es nur dann aus, wenn auf eine Zentralheizung umgestellt werden soll. Und dann wäre ggfs. eine Änderung der TE erforderlich, die nur einstimmig möglich ist.