Vermieter A hat einen Mieter in seiner Eigentumswohnung wohnen.
Vermieter B wohnt selbst in seiner Eigentumswohnung.
Vermieter A möchte mit Vermieter B die Parkplätze tauschen, die sich beide auf dem Grundstück befinden.
Vermieter A und sein Mieter haben im Mietvertrag festgehalten, dass Parkplatz A ohne Aufpreis Teil des Mietverhältnisses ist.
Frage: Benötigt Vermieter A für sein Vorhaben die Zustimmung seines Mieters oder muss er ihn lediglich in Kenntnis setzen?