Parksituation bei einer Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe heute eine Frage, bei der ich einfach gerne mal hören würde, wie andere an unserer Stelle handeln würden.

Wir (mein Mann, 35 und ich, 32) haben im August 2012 eine Eigentumswohnung erworben, zu der ein Parkplatz vor dem Haus gehört. Es handelt sich um ein Haus mit 16 Parteien und direkt vor dem Haus sind 5 Parkplätze von denen uns der mittlere gehört. Da wir in einer Sackgasse wohnen, kann man nebenbei bemerkt auch im naheliegenden Wendehammer recht gut parken.

In den letzten Wochen und Monaten kam es vermehrt vor, dass der Parkplatz belegt war, wenn mein Mann abends später nach Hause kam. Besonders nervig fanden wir das, wenn man z.B. noch Getränkekisten im Auto hat o.ä. Ab und zu war noch ein anderer Platz der fünf frei, oft aber auch einfach gar keiner. Da dies nun nach unserem Geschmack ein paar Mal zu oft vorkam und wir den Parkplatz ja schließlich mit Kauf erworben haben, haben wir vor ein paar Wochen einen Aushang für die Nachbarn gemacht (und in nettem Tonfall darauf hingewiesen, dass wir gerne den Parkplatz nutzen würden; der Aushang war mit dem im Haus lebenden Hauswart abgesprochen) und diesen an einem Donnerstagabend ausgehängt. Freitagmittag hing der Aushang schon nicht mehr. Die Nachfrage beim Hauswart ergab, dass es eine andere Partei im Haus gäbe, die nicht akzeptieren will, dass wir Ansprüche auf den bestimmten Parkplatz anmelden ("es wäre ja 30 Jahre ohne gegangen..."). Er weiß, wer das ist, will es uns aber nicht sagen, um die Ruhe im Haus nicht zu stören. Nun gut, es ist jetzt knapp drei Wochen mehr oder weniger gut gegangen, bis gestern dann eine Mieterin (im Haus wohnen Mieter als auch ET) den Parkplatz nutzte, die nur selten da ist und den Aushang wohl nicht gesehen hatte. Und heute stand dann einer der anderen ET auf dem Parkplatz, den wir eigentlich verdächtigen, dass er den Aushang abgenommen hat. Ich bin inzwischen genervt, weil wir vorher in einer Mietwohnung mit einem echt komplizierten Vermieter gewohnt haben und es ärgert mich einfach, dass wir augenscheinlich nun schon wieder in eine komische Hausgemeinschaft gekommen sind und das nicht mal zur Miete. Ich würde am liebsten an dem Parkplatz ein Schild anbringen mit "reserviert", aber das scheint wohl nicht zu gehen wegen Gemeinschaftseigentum. Mein Mann will nun den Aushang nochmal machen mit der Ergänzung, dass der Zettel bitte hängen bleiben soll, bis wir ihn selbst abnehmen. Ich habe ohnehin schon das Gefühl, dass wir als Korinthenkacker wahrgenommen werden, wenn uns selbst der Hauswart mit seinen Ü70 sagt, dass er das übertrieben findet, auf den Platz zu pochen, aber ich denke mir, es ist schließlich unser gutes Recht und wir haben in der Vergangenheit in verschiedenen Zusammenhängen immer so oft anderen zähneknirschend den Vortritt gelassen, dass ich jetzt mal nicht klein beigeben möchte.

Was würdet ihr tun? Mit welcher Aktion könnte man die Situation klären ohne dass sich jemand anderes auf den Schlips getreten fühlt?

Eigentumswohnung, parken, Wohnungskauf
Erbengemeinschaft in Eigentümergemeinschaft umwandeln oder lieber nicht?

Hallo zusammen,

Meine Situation ist die folgende: Nach dem Tod unseres Vaters haben meine 2 Geschwister und ich sein Haus als Erbengemeinschaft geerbt. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus und besteht aus 3 Wohnungen. In 2 der 3 Wohnungen wohnen mittlerweile meine Schwester und mein Bruder. Die dritte Wohnung ist aktuell vermietet.

Eine Erbengemeinschaft ist ja eigentlich nur temporär vorgesehen und sollte über kurz oder lang aufgelöst werden.

Meine persönliche Idee wäre hier, da es schon 3 abgeschlossene Wohnungen sind, aus diesen auch 3 Eigentumswohnungen zu machen (da wir 3 Geschwister sind würde sich das natürlich gut ausgehen). Da meine Schwester dieses Jahr heiratet, würde ich die Auflösung der Erbengemeinschaft so schnell wie möglich veranlassen, da im Falle ihrer Heirat ja ihr Ehemann entsprechend Erbberechtigt ist und ja ggf. im Falle dass ihr etwas zustößt in die Erbengemeinschaft mit reinrutschen würde (was wir natürlich nicht hoffen wollen).

Meine Frage ist nun: Macht eine Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine Eigentümergemeinschaft in diesem Falle Sinn oder gibt es noch Alternativen?

Mir ist wichtig, dass man möglichst notariell eine saubere Trennung hat und jeder seinen Anteil am Erhalt des Hauses leistet. (Aktuell wird die Miete der 3. Wohnung fast ausschließlich zum Erhalt des Hauses hergenommen, meine Geschwister wohnen mietfrei, zahlen lediglich Nebenkosten und zahlen keinen Beitrag im Sinne von Instandhaltung etc.)

Danke schon mal im Voraus für jede Antwort.

Erbe, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Erbengemeinschaft
fehlerhafte Heizkostenabrechnung

Liebe User, ich habe ein Problem mit meiner Heizkostenabrechnung. Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Im Dez 2011 habe ich meine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2010 erhalten. Leider musste ich feststellen, dass diese Abrechnung fehlerhaft ist. Es wurde mir von Minol 1248 kWh berechnet obwohl ich nur 83 kWh im Jahr 2010 verbraucht habe. Der niedrige Wert (83kWh) wurde auch nochmals von Mitarbeitern von Minol bestätigt und schriftlich festgehalten, die bei einer Ablesung im Feb 2012 in meiner Wohnung waren. Ich habe anfang Januar meine Hausverwaltung über die falsche Abrechnung in Kenntnis gesetzt. Diese behaupten aber jetzt schon seit fast 2 Monaten, dass sie sich mit Minol in Verbindung setzen, bis heute aber ohne Ergebnis. Ich habe mich bereits selbst mit Minol in Verbindung gesetzt. Die bestätigen zwar, dass die Abrechnung falsch ist, aber eine Lösung wird mir da auch nicht aufgezeigt. Deren Aussage ist nur dass ich nicht ihr Vertragspartner bin und ich mich an meine Verwaltung wenden soll. Was kann ich selbst tun um der Sache auf die Sprünge zu helfen. Durch die zu hohe Heizkostenabrechnung muss ich jetzt ja zu viel Zahlen, kann ich hier Geld zurückbehalten? Wie könnte eine Lösung aussehen, die mir Minol oder meine Hausverwaltung anbietet? Ist es mit einer neuen Heizkostenabrechnung überhaupt getan oder stimmt dann evtl die Gesamtbilanz gar nicht mehr und ist es daher gar nicht so einfach meine Heizkostenabrechnung zu ändern? Vielen Dank für die Hilfe

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Heizkostenabrechnung
Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

Hallo

Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:

Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.

Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.

Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.

Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.

Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.

Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.

Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.

Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.

1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?

Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?

2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)

Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.

3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?

Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.

Danke sehr Grüsse

Wohnrecht, Miete, Eigentumswohnung, erbpacht, Grundbuch, lebenslanges Wohnrecht, Notar, Teilungserklärung, Lebenslang
Fassade ohne Zustimmung aller Eigentümer gestrichen

Guten Morgen zusammen,

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass die Fassade gestrichen wird. 4/4 Eigentümern stimmten zu. Ferner wurde besprochen, dass über die Farbe noch abgestimmt wird.

Vor einem Monat dann fand ich nach der Arbeit ein Baugerüst vor und die Fassade wurde gestrichen in einem sehr dunklen Anthrazitton.

Mir persönlich gefällt die Farbe gar nicht und ich habe der Farbe auch nicht zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Verwalter war angeblich die Malerfirma an einem Tag im Haus und hat Muster an die Wand gemalt. Alle Anwedenden wurden zu der Farbe befragt und haben dieser Zugestimmt.

Da ich an dem Tag nicht im Haus war, konnte ich an der "Abstimmung" nicht teilnehmen und meine Argumente gegen die Farbe nicht einbringen.

Die Firma behauptet nun sie habe richtig gehandelt, sie hätte Muster gezeigt und alle beteiligten hätten zugestimmt.

Meines Wissens ist eine Änderung der Farbe der Fassade eine Bauliche Veränderung und muss von ALLEN Parteien zugestimmt werden. Die Farbe der Fassade vorher war ein Blassgelb. Von Blassgelb auf Dunkelanthrazit ist halt schon ein extremer Unterschied.

Wer hat in dem Fall recht? Hat der Verwalter richtig gehandelt (bzw die Malerfirma) oder hätten 4/4 Parteien zustimmen müssen?

Wenn ich in Recht bin, welchen Anspruch habe ich? Darf ich einen neuanstrich zu lasten der Firma verlangen in einer Farbe der alle Parteien zustimmen?

Wohnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, BGB, Eigentumswohnung, Jura, Weg, Beschluss, Eigentümerrecht
Ich habe meinen Origninalvertrag für einen Wohnungskauf verlegt oder verloren

Hallo,

ich habe im Jahre 2003 eine Eigentumswohnung gekauft und mit dem Bauherrn sehr viel Ärger gehabt. Es waren Mängel etc., die bis heute nicht erledigt sind und ich plage heute noch mit Anwälten und Gerichten herum. Aktuell hat mich der Insolvenzverwalter verklagt, weil ich mit einer Grundschuld von 50.000,00 Euroauf der Eigentumswohnung des insolventen Bauherrn eingetragen bin. Ich habe ihm die Löschung verweigert, weil der Bauherr lt. Lageplan von meinem Stellplatz 80,0 cm für seinen daneben liegenden Stellplatz genommen hat. In einem Gespräch Ende 2011 hat der Insolvenzverwalter gesagt, da ich schon soviel Ärger mit der Wohnung gehabt habe und ein Teil des Stelllplatz sowieso mir gehört, wolle er dafür sorgen, dass ich den besagten Stellplatz des insolventen Bauherrn ganz bekomme, da ja zu dessen Wohnung noch ein zweiter Stellplatz gehört. Dann sollte die Wohnung verkauft werden und ich habe es abgelehnt, die Löschungsbewilligung zu erteilen, da der Insolvenzverwalter beide Stellplätze verkaufen will. Mein Anwalt hat ihn angeschrieben, was mit dem Stellplatz ist, denn er will etwas verkaufen, wo ein Teilstück mir gehört und ich dieses auch bezahlt habe, aber er hat sich nicht geäußert. Stattdessen ist mir eine Klage ins Haus geflattert.

Die Verhandlungen mit Anwälten etc. habe ich mit meinem damaligen Lebensgefährten geführt, dem ich voll vertraut habe. Er hat zig Kopien vom Kaufvertrag und den dazugehörigen Auflassungen gemacht und ich habe jetzt festgestellt, dass sich der Originialvertrag mit den dazugehörigen Auflassungen nicht mehr in meinen Akten befindet und ich vermute, dass er die Unterlagen aus der Akte genommen hat. Da wir nicht im Guten auseinandergegangen sind, wir er mit die Unterlagen nicht aushändigen. Ich weiß, dass er noch Unterlagen hat, habe aber immer gedacht, es seien nur Kopien. Kann er etwas mit dem Originalvertrag anfangen und was kann ich tun, damit ich wenigstens eine Zweitausfertigung erhalte. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Hoppypferd

Haus, Finanzen, Kaufvertrag, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung
Fälligkeit von Hausgeldzahlungen? (Deutsches WEG-Recht)

Die Frage bezieht sich auf die Regelung der Fälligkeit - und bei Zahlungsverzug - der Vorfälligkeit von Hausgeldzahlungen bei einer Eigentumswohnung.

Altes Recht bis 2007

Eine Eigentümergemeinschaft konnte bis 2007 nur für einen konkreten Wirtschaftsplan die Vorfälligkeit durch einfache Mehrheit regeln. Dazu wurde - und da finde ich reichlich Beispiele - zunächst der Betrag für das gesamte Wirtschaftsjahr fällig gestellt. Dann wurde den Eigentümern die Ratenzahlung in gleichen Monatsbeträgen gestattet. Für den Fall von Zahlungsrückstand mit mindestens 2 Monatsbeiträgen wurde dann der verbleibende Betrag für den gesamten Rest des Wirtschaftsjahres in einer Summe sofort fällig gestellt.

Neues Recht seit 2007

Seit der WEG-Reform kann die WEG das nicht nur für einen konkreten Wirtschaftsplan beschließen, sondern als allgemein geltende Regelung. Dazu fehlte der Versammlung laut BGH (Urteil/Leitsätze von 2003) früher die Beschlusskompetenz.

Die Falle, die man sich stellt

Bei Zwangsverwaltung oder Eigentümerwechsel muss der Zwangsverwalter oder der neue Eigentümer keine "alten" Forderungen begleichen (die schon vor Beginn der Zwangsverwaltung bzw. vor dem Verkauf fällig geworden sind).

Meine Frage:

Wie muss ein Beschluss zur Regelung der Vorfälligkeit gefasst werden, damit man eben nicht in diese Falle tappt?

Ist es besser, einfach nur zu beschließen, dass im Fall des Zahlungsverzuges der gesamte Hausgeldbetrag für den Rest des Wirtschaftsjahres sofort in einer Summe fällig wird? Also nicht zuerst fällig stellen, dann stunden, und bei Zahlungsrückstand die Stundung aufheben?

Oder sollte sich die WEG nur vorbehalten, den Betrag in einer Summe fällig stellen zu können - ohne dass da irgend eine Automatik eingebaut ist?

Hat jemand eine Idee, wie ein solcher Beschluss lauten sollte? Prof. Dr. Dr. Google hat dazu bei mir bisher leider nur Müll ausgespuckt.

Eigentumswohnung, Weg, faehigkeit, hausgeld, Beschluss
Hilfe Opa Pflegeheim was passiert mit der Wohnung?

Hallo,Ich habe mal eine Frage - vielleicht könntet ihr mir weiter helfen....mein Opa hat eine Eigentumswohnung die auf mich überschrieben wurde schon vor langer Zeit. Er hat bis zum ableben Wohnrecht. Jetzt ist es aber so, daß er 86 ist und öfters was vergisst oder einfach hier und da etwas passiert...oder hinfällt...jetzt hatte er diese Woche einen Herzinfarkt und liegt im Krankenhaus. Nun haben wir schon länger an ein Pflegeheim gedacht, ...eigentlich ist er kein Pflegefall..aber halt alt und alleine zuhause, muss bestimmte Medikamente nehmen ect. Aber da nun dies passierte müssen wir früher oder später daran denken. Meine Mutter hat sich in einem Pflegeheim mal nach den kosten erkundigt...1600 Euro bei Pflegestufe 1 muss er noch selber tragen...lange rede kurzer sinn...da würde er jeden Monat 400 euro minus machen wenn er die kosten der Wohnung noch tragen muss. Gibt es noch andere alternativen zum Pflegeheim? Ich glaube Altenheim in dem Sinn ist 1. auch nicht billiger und 2. ist man da glaube ich mehr alleine als im Pflegeheim. Also er kann halt weder selbst kochen noch macht er seine Wohnung sauber ect...aber die kosten für ein Pfleheim ist ja immense. Und was uns auch im Magen liegt..das passiert mit der Wohnung...laut Sparkasse ( Verwalter der Eigentumswohnungen) müssen die Nebenkosten ja weiter gezahlt werden...aber er kann doch nicht sein Pflegehim PLUS die Wohnung zahlen ??? Und meine Mutter lebt ( leider) seit kurzem von der Sozialhilfe und wir selbst haben ein Haus abzuzahlen plus dieses jahr ging so viel schief, wir brauchten eine neue Küche und bei der gelegenheit hat man fest gestellt das das Haus noch total alte Stoffstromleitungen hat die teils schon gebrennt haben...es MUSSTE ALLES neu gemacht werden....die Küche kam somit 3mal so teuer PLUS das Auto meines Mannes ging kaputt und er brauchte ein neues....Schulden über Schulden....was sollen wir jetzt tun? Eigentlich war mal geplant-als alles noch in Ordnung war, das meine Eltern ( meine Mutter ist allerdings jetzt geschieden) ihre Sachen haben und ich bzw wir die Wohnung verkaufen können damit wir auf einmla einen Batzen für das Haus abzahlen können...das ist zwar schön ( natürlich nicht schön wenn der Opa deswegen stirbt) aber nun kommt das mit dem Pflegeheim dazwischen...was machen wir denn jetzt :( ????????

Familie, Geld, Schulden, Altersheim, Erbrecht, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Pflegeheim, pflegschaft, Sozialhilfe, wohnrecht auf lebenszeit, Überschreibung
2 Haus Eigentümer, wer zahlt wieviel bei einer Reparatur?

Eigentümer A und B besitzen eine ETW mit jeweils einer Garage. Eigentümer A besitzt noch eine Hobbywerkstatt, die mit den Garagen direkt verbunden ist. Die Hobbywerkstatt ist auch in seiner Besitzurkunde vermerkt. Es wurde das Garagendach saniert. Ein gemeinsames Hauskonto besteht nicht.

Der Auftrag wurde von A nur "grob" besprochen. Er wollte sich um einen Handwerker kümmern. Nach 3 Monaten passierte immer noch nichts. In der Zwischenzeit beglich Eigentümer B eine gemeinsame Rechnung i.H. von 1.800€.

Eigentümer A meinte, jeder bezahlt erstmal seins und dann wird abgerechnet. Nachdem 1 weiterer Monat verstrich und kein Handwerker in Sicht war, forderte Eigentümer B von Eigentümer A 900€ innerhalb 1 Woche als ausgleich für die ausgelegte Rechnung.

Eigentümer A beauftragte stattdessen eilig einen Handwerksbetrieb, dessen Angebot angeblich schon seit 2 Monaten vorlag. Ohne dass Eigentümer B das Angebot je zu Gesicht bekam, wurden ihm 1.500€ mitgeteilt. Eigentümer B vermutete das als Gesamtsumme, da ein früheres Angebot vor 1 Jahr auch 3.000€ betrug und von beiden Eigentümern als zu hoch abgelehnt wurde.

Meinungen?

Zahlen beide Eigentümer jeweils die Hälfte, oder würde Eigentümer A den Reparaturanteil seiner Hobbywerkstatt selbst bezahlen? Die Aufteilung wäre dann in etwa 1/3 zu 2/3.

Außerdem verlangt ein Eigentümer A nachträglich für in den letzten 12 Monaten durchgeführte eigene Handwerksleistungen am Haus von Eigentümer B 500€ (20€/Std.), ohne dass das abgesprochen war.

Wie sieht das rechtlich aus?

Reparatur, Eigentum, Eigentumswohnung
Ärger mit dem Miteigentümer einer ET-Gemeinschaft wegen Werbeschild am Haus

Hallo zusammen.

ich habe derzeit Ärger mit einem Miteigentümer einer ETG, dessen Hausverwaltung ich (leider) übernommen habe. Ich versuche mein Problem gut verständlich darzustellen.

In unserer ETG gibt es 6 Eigentümer. 4 bewohnen eine ETW, 2 besitzen Ladenflächen. Bereits ca. 4 Jahren hat der Mieter des Ladenbesitzers ein Werbeschild (ca. 200x30cm) an der Fassade über den Schaufenstern angebracht. Dies hätte er damals nicht ohne Zustimmung der ETG tun dürfen. Das Schild hat uns aber bisher nicht weiter gestört, weil es auf der anderen Seite des Hauses angebracht ist. Nun geht es darum, dass die Fassade renoviert werden soll. Dazu muss das Schild abgenommen werden. Anschl., so habe ich es als Hausverwalter bestimmt, darf das Schild nicht wieder angebracht werden, weil sonst wieder Schäden an Gebäude entstehen und das Anbringen des Schildes lt. Teilungserklärung nur mit voller Zustimmung der ETG gestattet werden kann. Nun stellt sich der Ladeneigentümer quer und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht" in Bezug auf das Schild, das es bereits seit 4 Jahren angebracht ist.

Wie bekomme ich das Schild ab, ohne es groß auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? Die Rücklagenkasse wird nach der Renovierung leer sein.

Hoffentlich finde ich hier jemanden, der mir auf die schwierige Problematik eine Antwort geben kann.

Vorab schon mal besten Dank.

LG

Wohnrecht, wohnen, Renovierung, Eigentum, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Neubau oder sanierter Altbau?

Hallo liebe Gute-Frage Team User,

wir stehen kurz davor uns eine Wohnung zu kaufen, hatten eigentlich auch schon das passende Objekt gefunden, allerdings rät uns jetzt im Bekanntenkreis leider jeder etwas anderes. Jetzt haben wir zwei Objekte mit ca 110 qm im Auge:

Einerseits haben wir einen 1997 grundsanierten Altbau in einem klassischen 4 stöckigem Berliner Wohnhaus im Auge. Es ist eine schöne Wohnung, ohne große Schnörkel, Deckenhöhe 2.95 m, im 2.Stock. Die Wohnung würde noch auf Kosten des Verkäufers renoviert werden, wie zB neues modernes Bad, neuer Boden, Grundrissanpassung etc Der Schnitt der Wohnung gefällt uns sehr gut, auch wenn sie nur im Seitenflügel liegt und wir eine reine Ostausrichtung hätten. An dem Haus würde uns im ersten Jahr allerdings erwarten dass das Dachgeschoss zu Wohnungen ausgebaut wird. Und die nächsten Jahre öfter mal so eine kleine Renovierung einer Wohnung anfallen wird. Die Lage des Hauses ist an einer ruhigen Straße an einem Park in guter Prenzlauer Berg Lage.

Alternative wäre Neubau:

Das Objekt wäre in zwei Jahren fertiggestellt. Es handelt sich um einen schönen modernen Nebau mit großen Fenstern, einer Deckenhöhe von 2,85 m und einer hochwertigen Ausstattung. Sie würde uns ca 15% mehr kosten. Die Lage wäre sehr ähnlich, tendentiell einen kleinen Tick schlechter, aber die Wohnung ist auch nur 500 m von der anderen entfernt. Allerdings geht die Ostseite der Wohnung in Richtung einer 4 spurigen stark befahrenen Straße und dort fahren auch Tram und die Hochbahn (Ubahn), das macht ca 50% der Wohnung aus. Die Fenster sind 3fach verglast. Die Westseite der Wohnung läge ruhig Richtung Park.

Was sind eure Erfahrungen? Lieber Altbau oder Neubau? Wie entwickelte sich der Wiederverkaufswert solcher Immobilien und gibt es Unterschiede bei der Vermietung bzgl Preis?

Vielen Dank schonmal im voraus

Wohnung, Berlin, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung, Wohnungskauf
WEG: Fenstersanierung in Eigentumswohnung

Hallo, es geht um folgendes und zwar wurden in unserem Haus mit 10 Pateien (WEG) im laufe der Letzten 40 Jahre die Fenster ausgetauscht gegen neue, außer das große in meiner Wohnung (Einzigste Wohnung mit so einem Fenster) weil es ein eisiges Panoramafenster ist, wegen der Kosten streuben sich die anderen Eigentümer dies in angriff zu nehmen. Es wurde wohl mal beschlossen das Fenster solange wie möglich drin zu lassen.

Nur jetzt ist die Frage wie lange ist möglich lange?

Jetzt kommt es zu einer Renovierung der gesamten Wohnung und das Fenster ist gerade komplett frei also könnte ohne Schäden an meinem Sondereigentum getauscht werden.

Das Fenster wurde schon mehrfach neu abgedichtet, eine Scheibe ist nicht mehr gerade in der Fassung und hält anscheind nur noch an vollgeschmierten Silikon. Die Dichtungen sind alle sehr Porös und teilweise einfach mit silikon überschmiert. Das Kippen der Tür ist schwergängig und funktioniert nur nach mehrmaligen versuchen (Reperatur nicht mehr möglich da dies nicht mehr hergestellt wird) Nach freilegung des unteren teils ist sichtbar das unter den Fliesenkanten Wasser eingedrungen ist (Feucht und schwarzer schimmel am Fenster im Innenraum)

Was kann ich tun das der Austausch genehmgt wird wenn man sich weiter weigert? (bzw. hat der Verwalter direkt abgewunken das es nicht gemacht wird) Wäre ja damit einverstanden das man es wieder repariert nur wielange soll das jetzt wieder halten und wenn alles wieder mit Regips verbaut wird dann ist es wieder teurer denn früher oder später muss es wohl mal gemacht werden.

Würde mich über Tipps freuen!

Fenster, Austausch, Eigentumswohnung, Weg, Gemeinschaftseigentum
Kann man ein Sondernutzungsrecht für KFZ-Stellplätze zuweisen ohne Eigentum zu besitzen?

Hallo,

brauch kurz eure Hilfe! Ich erkläre kurz die jetzige Situation. Ich habe mir vor einem halben Jahr eine Eigentumswohnung mit Garage in einem 3 Parteien Haus gekauft. Vor dem Haus ist ein kleiner Hof mit 3 weiteren KFZ-Stellplätzen (der gesamte Hof ist Gemeinschaftsgrundstück inkl. der Stellplätze) , diese wollte der Verkäufer jeweils für 5000 Euro anbieten als Sondernutzungsrecht für ein Stellplatz. Allerdings habe ich mir anfangs kein Sondernutzungsrecht gekauft und die Nachbern auch nicht. Bisher haben wir einfach geparkt, wo grad frei war. Da wir nicht mehr Autos haben als Stellplätze hat das wunderbar funktioniert.

Jetzt wo schon alle drei Wohnungen Verkauft sind und der Verkäufer kein Eigentum mehr an dem Haus besitzt, hat er uns nochmals (halbes Jahr später) das Sondernutzungsrecht zum kauf angeboten, da er sonst anderweitig die Stellplätze nutz. Darauf hin haben wir (mein Nachbar und ich) zugesagt. Der Termin beim Notar war auch schon, letzte Woche Freitag (22.03.13).

Meine Frage ist nun, ob er uns überhaupt ein Sondernutzungsrecht für die Stellplätze rein rechtlich verkaufen darf, da er kein Eigentum mehr an dem Haus bzw. Hof besitzt? Oder darf er das Sondernutzungsrecht auch zu einem späteren Zeitpunkt vergeben?

Hab auch schon beim Grundbuchamt angerufen, jedoch konnten die mir auch keine eindeutige Antwort geben.

Falls relevant: In der Teilungserklärung sind die Stellplätze auch als Stellplätze aufgeführt aber nicht zu den jeweiligen Wohnungen zugeordnet.

Bin für jede Antwort dankbar!

MfG

KFZ, Recht, Immobilien, Eigentumswohnung
Nebenkosten Eigentumswohnung

Hallo zusammen ,

wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft die Ende 2013 fertig sein wird. Jetzt interessiert mich mal was wir an Nebenkosten so ca. benötigen werden. Grob habe ich mal mit ca.250EUR gerechnet, meint ihr damit kommen wir hin ?

115m² 2 Personen Erdgeschosswohnung in 4 Stöckigem Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien.

KFW 70 Haus Pelletheizung ( Nur Fußbodenheizung ) beide arbeiten den ganzen Tag , also nur Abends daheim und am Wochenende. Geräte wie Küche sind alle A++. Fahrstuhl im Haus ( müssen wir trotz Erdgeschoss auch bezahlen )

Was denkt Ihr , was muss man so ca. rechnen für : Strom Wasser Heizkosten (lt. Bauträger sehr niedrig bei ca. 250EUR im Jahr , passt das ?) Aufzug Hausmeister Müll Grundsteuer Feuerversicherung oder was man eben benötigt, Hausrat. ... ich habe mal so überschlagen was ich denke : Strom 50 Heizkosten 50 Müll ( zusammen große Tonne ) 15 Wasser 35 Aufzug/Fahrstuhl 15 Grundsteuer : hab ich in meinem Fall extra gerechnet Rücklagen : 20 Hausratsversicherung 12 Haftpflicht : zähle ich nicht zu den „Nebenkosten“

                    197,00

Meint Ihr das passt so ungefähr ? Hab jetzt bei manchen zeitschriften gelesen das die Rücklagen als so hoch sind ,teilweise sollte man diese Instandhaltungsrücklagen bis zu 170 EUR im Monat ansetzen , aber das ist doch wirklich sehr hoch , oder ??

Unser Bauträger sagte mal , es wird wahrscheinlich 2EUR/m² im jahr sein , da das Haus ja ganz neu ist und am Anfang eh nichts anfallen wird. Das wären dann 20 EUR/mtl. , schon ein Unterschied zu den 170 EUR…

Meint Ihr mit 250,00 EUR -270,00 EUR kommt man ca. hin wenn man Hausmeister , Putzfrau , Verwaltungsgebühren , Rücklagen usw noch mit einberechnet ???

Telefon , Kabel zähl ich da auch nicht dazu.

Oder haben wir uns da zu sehr verkalkuliert ?

Eigentumswohnung, Nebenkosten
Ich will meine Einbauküche mitnehmen aber vermieter hat was dagegen

hallo liebe leser meine eltern und ich wohnen seit 1991 zur miete inder selben wohnung. Nun habe ich wir es entlich geschafft, nach langem sparen und viel gedult haben wir uns jetzt eine Eigetumswohnung finaziert und wollen jetzt auch umziehen. Aber der Vermieter will jetzt das wir UNSERE Einbauküche unentgeltlich in der alten Mietwohnung lassen! Weil als wir eingezogen sind 1991in die alte Mietwohnung war eine (uhralte) Einbauküche drin die aber mit der Zeit in die jahre gekommen war. Dann hatten wir einem wasserschade in der Küche und die alte Einbauküche war hin. Der Vermieter hat dann ein andere gebrauchte (schlechter zustand) Einbauküche eingebaut. Nach Jahren war die 2. ALTE Einbauküche abgenutzt(normaler verschleis) und wir hatten die Vermietung drauf hingewiesen, die aber wollte nur Instandsetzung betreiben. Wir habe Vorgeschlagen eine NEUE Einbauküche, ander wir uns auch beteiligen werden einzubauen, die dann auch zb nach beendigung des Mietverhältnisses in der der Wohnung beilben könne. Die Hausverwaltung hat das abgelehnt. Darauf hin haben wir uns, aus den ersparten, eine NEUE Einbauküche geleistet. Davon hatten wir die Hausverwaltung inkenntniss gesetzt und die waren einverstanden damit natürlich wenn die das nix kostet. Haben wir dann auch gemacht und die war sehr teuer ca 7000 euro haben wir bezahlt. Jezt sage der Vermieter/Hausverwaltung das ich die NEUE Einbauküche drin lassen muss! mit der begründung > als wir eingezogen sind vor 20 Jahren war eine Einbauküche drin. Wir würden gern Unsere Einbauküche mitnehmen schließlich haben wir die bezahlt! MeineFrage ist darf der Vermieter/Hausverwaltung das? Würde mich freuen wenn ihr da eine Rat habt

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Eigentum, Eigentumswohnung
Lärmbelästigung durch schreiende und trampelnde Kinder über uns, vor 6.00 h morgens?

Hallo wir wohnen in unserer Eigentumswohnung im EG in einem 4-Familien-Haus.Direkt über uns lebt eine Familie, die mittlerweile nun 3 Kinder haben, das jüngste 1/2 Jahr alt, 5jährig und 9 oder 10jährig das älteste. Übrigens alles Jungs. Ab morgens 5.20 falle ich regelmäßig aus dem Bett, weil die Kinder oder ein anderes Familienmitglied (die Familie hat häufig Besuch von ca. 4 Erwachsenen zur Übernachtung) laut trampelnd durch die Wohnung hüpfen, als wenn sie für ein Wettrennen proben. Kurz darauf hört man dann einen Erwachsenen im Treppenhaus trampeln (noch vor 6.00 h!), dann wieder die Treppe hinauf - auch dies nicht leise, etwas hastend. 6.40 h schreien dann die Kinder so laut und hämmern oder trampeln, dass ich erneut wach werde und schließlich aufstehe. Bereits kurz vor 7.00h erklingt nochmals ein ordentliches Lärmgewitter in Form von Singen, oder Schreien, oder Getrampel oder Gestreite. Heute habe ich mir erlaubt anzurufen und etwas genervt darauf hinzuweisen, dass hier nicht alleine gewohnt wird, worauf hin die Mutter meinte - sie weiß das, könne es aber nicht ändern. Die Familie über uns wohnt in einer Mietwohnung. Die Problematik habe ich öfter angesprochen, jedoch wird wenig bis keine Rücksicht auf die Nachbarn genommen - auch das Treppenhaus wird durch die Kinder heftig verschmutzt, ungeachtet der Tatsache, dass hier noch andere Bewohner leben. Ein Hoch den Kindern, oder wie? Meine Nerven sind ziemlich angeknackst - was können sie raten?

Haus, Wohnung, Lärm, Eigentumswohnung, Kinderlärm
Ruhestörung in der Wohnung über uns

Hallo zusammen, seit kurzem sind wir stolze Eigentümer einer Eigentumswohnung. Wir wohnen im ersten Stock und haben also sowohl über auch noch unter uns jemand der da wohnt. wir haben mit der unteren Partei ein recht herzliches Verhältniss. Die Bewohner über uns machen uns jedoch Probleme. Die beiden sind etwa Anfang Zwanzig, und es kommt nun immer wieder vor das sie nach 22 uhr Lärm machen. Ich war deswegen schon mehrmals Vorstellig gewesen. meist war dann wieder eine Zeit Ruhe, aber dann ging es wieder von vorne los. In den Wohnungen ist überall Laminat verlegt, und die Trittschalldämmung scheint auch nicht die beste zu sein. Als wir nämlich vor zwei Jahren einen Wasserschaden bei uns hatten haben wir gesehen das unter dem Laminat lediglich eine Art Teppich auch dem rohen Betonfußboden liegt. Wir haben nun schon mehrmals an die Hausverwaltung geschrieben, aber da hat sich bis jetzt noch nichts getan. Wir werden jetzt bis zur nächsten Eigentümerversammlung warten und unserem Ärger massiv Luft machen. In der Hausordnung steht eindeutig dirn das jeglicher vermeitbare Lärm zwischen 22 und 6 uhr sowie in der Mittagspause von 12 bis 14 uhr zu unterlassen ist. Ich weiß auch das sich die Hausverwaltung um die Durchsetzung der Hausordnung zu kümmern hat. Jetzt sind wir schon so weit beim nächsten Mal die Polizei ins Haus zu so zu unserem Recht zu kommen. Man kann uns nicht nachsagen das wir nicht alles versucht haben: wir haben Zettel in den Briefkasten geworfen, wir haben selber mit den Beiden gesprochen, und immer wieder kommt es vor das wir Nachts nicht schlafen können oder wir mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen werden. Man hatte manchmal gedacht das oben pausenlos Möbel hin und hergerückt werden, es wird sehr laut gesprochen und es wir scheinbar wahllos durch die Zimmer getrampelt, so wie es sich anhört barfuß. Wir sind nun schon soweit zum Anwalt oder zumindest zur polizei zu gehen. Wir wollen auch von der Hausverwaltung denn namen und die Adresse des Vermieters wissen das der sich darum kümmert. So kann es auf jeden Fall nicht weitergehen. ich habe einen sehr stressigen Job und ich brauche meine Nachtruhe dringend genauso wie unsere Tochter die noch zur Schule geht. Was würdet ihr in unserem Fall noch machen ? Wir befürchten nämlich das die ganze Sache noch einmal eskaliert.

Lärm, Eigentumswohnung, Ruhestörung
Markler fordert Provision obwohl kein Kontakt entstand

Hallo gutefrage.net

Wir haben folgendes Problem.

Wir haben im letzten Jahr eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Diese Wurde durch einen Privatman verkauft der Vertrag wurde eben so mit ihm geschlossen und auch der Betrag für diese wurde an ihn Privat überwiesen. Nun haben wir diese Eigentumswohnung durch einen Notar etc ganz legal überschrieben bekommen etc. so wie es für gewöhnlich läuft.

Nun ist vollgendes passiert. Wir haben bei einer Firma aus München namentlich Bluehomes diese Wohnung vor einigen Monaten eben diese Wohnung gesehen. Mein Vater hat daruf hin von ihnen eine Telefon Nummer sowie Adresse des Privaten Eigentümers bekommen. Nun haben diese den ehemaligen Eigentümer vor einigen Tagen angerufen und zu eben jener wohnung befragt. Der Ehemalige Eigentümer hat die aber nie kontaktiert keinen Marklervertrag abgeschlossen etc. Er kennt diese Firma einfach nicht.

Nun ist es so das diese Firma uns angeschrieben hat mit einer Provisionsrechnung über knapp 2800 Euro welche knapp 3,57% vom Ausgeschrieben Kaufpreis betragen so wie die Wohnung in ihrem Inserat eingeschrieben wurde.

Wie gesagt wir haben bis auf die TelefonNr nie wieder mit denen Kontakt gehabt. Weiter wurde auch diese Summe nicht bezahlt. Wir kauften die Wohnung für weniger vom vorbesitzer (Privatman)

Ein wenig gegooglet habe ich auch dazu, und dazu habe ich gefunden

"Unsere Leistungen sind für Sie absolut unverbindlich. Wir erzielen unsere Provision ausschliesslich vom Käufer der Immobilie. Einen schriftlichen Maklerauftrag benötigen wir NICHT! Die Objektdaten und Bilder würden wir uns von Ihrer Internetanzeige herunterkopieren. " Ist das überhaupt Legal?

Inwieweit kann diese mir Firma Geld von uns verlangen wo doch weder der Verkäufer noch wir, mit denen (Abgesehen von der TelefonNr) in Kontakt getreten sind und auch nichts Unterschrieben bei denen. Es stimmt ja nicht mal der Preis dieser Rechnung. Die Wohnung steht übrigens immer noch auf der Seite

Betrug, Recht, Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Makler
MFH bauen und alle Wohnungen mit Rendite verkaufen?

Hallo liebe User von Gutefrage.net,

mehrere Familienmitglieder waren während meiner Kindheit als Makler tätig (auch selbstständig), weshalb ich sehr früh mit Immobiliengeschäften in Kontakt kam. Von vielen unserer Wohnungseigentümer hörte ich immer beschwerden bezüglich Mietern die nicht zahlen und vieles nur kaputt machen. Ebenfalls kamen Kosten der Renovierung für neue Mieter auf. Um diesen Stress zu umgehen und nicht immer seiner Miete hinterher zu laufen wollte ich eventuell ein Mehrfamilienhaus neu bauen mit top Wohnungen. Das soll heißen, das weder billige Materialien noch sonst etwas verwendet wird, was man sonst zur Kostendrückung nimt. Wenn ich ein MFH mit 10 Wohneinheiten baue und diese 10 Einheiten fest verkaufe umgehe ich das Problem mit der Miete und die Vermieter können mir finanziell gesehen nicht mehr schaden, da sie für Renovierungen selbst aufkommen müssen und ich hätte einen guten Gewinn gemacht. Ich hörte oft das viele Menschen billig Immobilien von Zwangsversteigerungen kaufen, diese aber vorher begehbar sind. D.h. der Kostenfaktor für die Sanierungen können nicht unbedingt genau abgeschätzt werden. Ich habe das Gefühl, dass man mit Neubauten meistens mehr Spart als bereits bestehende Immobilien zu Sanieren. Würde dieses Konzept grob gesehen aufgehen ? Ein gewisser Donald J. Trump baut immerhin auch Wolkenkratzer und verkauft dann die Wohnungen. Da ich in der nähe von Frankfurt wohne, lebe ich ja nicht unbedingt schlecht. Ich denke das dies eine Stadt mit Wachstum ist.

liebe Grüße Shark1992

Haus, Geldanlage, Wohnung, Miete, Geld, Wirtschaft, Immobilien, Eigentumswohnung
Nachbar "trampelt" mit Absicht den Teppich dreckig

Guten Morgen

wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentums und Mietwohnungen, wir haben eine Eigenstumswohnung, der Nachbar (so um die 28 Jahre) und seine Freundin wohnen als einzige in unserer Etage uns gegenüber, mit denen liegen wir seit so 3 Jahren im Clinch, obwohl wir mit ihnen nicht mehr sprechen und nicht mehr grüßen, mobben die beiden (übrigens beide arbeitslos) wo sie nur könnnen, manchmal stopfen sie uns Wochenzeitungen in den Briefkasten, immer öfters schlagen sie ihre Wohnungstür mit einer Wucht zu, das die Wände wackeln nur um uns zu provozieren, und jetzt im Winter (Schnee etc.) trampeln sie sich mit voller Absicht vor ihrer Tür (gerade mal 2,5 Meter von unserer Haustür entfernt) die Schuhe mit dem Matsch und Dreck ab, das man denkt das da ein Elefant am Werk ist, der Mann benimmt sich desweiteren wie ein Rotzlöffel und ist sehr agressiv, einmal haben wir ihn gesagt er solle sich nicht so die Füße abtrampeln, da kommen nur freche Kommentare, anders gesagt sind die beiden nicht ganz "dicht im Kopf", nun mein Anliegen, der Teppich im Hausflur ist ja Gemeinschaftseigentum und werden durch die beiden mutwillig dreckig und kauputt gemacht, was kann man da sonst noch machen, dem Hausverwalter haben wir letzte Wochen mal Bescheid gesagt aber der Rüpel nebenan hat heute wieder auf dem Teppich getrampelt, wie können wir konkret dagegen vorgehen???

Mietwohnung, Teppich, Eigentumswohnung, Nachbarn, Nachbarstreit
Wohnanlage - Hausverwaltungsbeirat - Ist es nicht besser ohne?

Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich selbst bewohne.

Wir haben einen Verwaltungsbeirat, wie das im WEG als Möglichkeit vorgesehen ist. Wenn ein Verwaltungsbeirtat gewählt wird, was keineswegs zwingend vorgeschrieben ist, dann ist es die Aufgabe des Verwaltungsbeirats, die Hausverwaltung in ihrer Arbeit zu unterstützen (was immer das heißen soll) und die korrekte Arbeit der Hausverwaltung zu überprüfen. Und damit Punkt.

Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats hier verhalten sich aber nicht so, wie im WEG vorgesehen, sondern maßen sich an, "uneingeschränkte Chefs des Hauses" zu sein, sowohl Mietern als auch Eigentümern gegenüber. Man kommt sich vor, als würde nicht in einer Wohnanlage wohnen, sondern in einem Gefängnis oder KZ. Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats, auch der Hausmeister, verhalten sich so, als seien sie Gefängniswärter oder KZ-Aufseher, das ist der beste Vergleich - Unvorstellbar bis ungeheuerlich.

  • Man wird von den Verwaltungsbeiräten in rohestem Dominanzgebahren behandelt, befehligt, angeschrien und beleidigt.

  • Der Hausmeister ist der "Boss" im Revier, darf Hausbewohner nach Belieben duzen, auslachen, abschätzig anquatschen.

  • Die Hausverwaltung selbst ist gleichzeitig eine Anwaltskanzlei. D. h.: Man ruft dort am besten nicht an, da sich der Hausverwalter (Anwalt) nicht verhält, wie ein Hausverwalter, sondern wie ein gegnerischer Anwalt, aber nicht auf Juristenniveau sondern auf Gosseniveau: Wenn er überhaupt ans Telefon geht, dann gibt er keine Antwort auf Fragen, spricht überhaupt nicht mit einem über das Aliegen, anstatt dessen wird man in gröbster, herabwürdigenster Art behandelt, wie ein Untertan und zudem hämisch ausgelacht.. Aber der Hausverwalter lässt einen bei einem Anruf reden, um dann "Material" zu haben, das er nach Belieben gegen den Anrufer verwenden kann, indem er ihm einfach das Wort im Mund umdreht bzw. behauptet, man habe Dinge gesagt, die man nie gesagt hat. Zugesagte Rückrufe erfolgen nicht, kein AB, keine Antwort auf E-Mails.

Kurz: Hausverwaltung, Verwaltungsbeirat und Hausmeister sind eine einzige Mafia, die diese Wohnanlage in Gefängnis umgewandelt haben. Die tun so, als würde die Wohnanlage ihnen gehören (was nicht der Fall ist), und als sei man als Eigentümer deren Untertan.

Das bedeutet: Am besten wäre es sowieso, eine andere Hausverwaltung zu bekommen. Aber mir würde es zunächst schon reichen, wenn wenigstens der Verwaltungsbeirat abgeschafft würde.

M. E. ist es besser, keinen Verwaltungsbeirat zu haben: - Die "Arbeit der Hausverwaltung überprüfen" kann schließlich jeder selbst. - Niemand muss die "Arbeit der Hausverwaltung unterstützen". Die Hausverwaltung soll ordenliche Arbeit machen, dafür bekommt sie bei ganz Weitem mehr als genügend Geld. Und ein kriminell agierender Verwaltungsbeirat schadet ganz massiv, und nützt nicht.

Deshalb: Braucht man wirklich einen Verwaltungsbeirat? Oder ist es nicht besser ohne?

War hat hierzu Kenntnisse bzw. Erfahrungen?

Wohnung, Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Verwalter, Wohnanlage

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