Eindeutigkeit und Aussagenlogik?

Ich hab eine Aufgabe zum Beweisen von zwei verschiedenen Aussagen bekommen, hab auch schon versucht sie zu lösen, bin mir allerdings unsicher, ob ich hier richtig liege oder evtl. etwas falsch an meinen Überlegungen ist.

Die Aufgaben lauten:
"a) Beweisen Sie: ∃! x ∈ Q : ∀y ∈ Q : x ⋅ y = y. Sie dürfen dafür Ihre Schulkenntnisse der Grundrechenarten in Q verwenden. Hinweis: Sie könnten zunächst zeigen, dass es ein x mit den gesuchten Eigenschaften gibt, und danach zeigen, dass keine andere als die von Ihnen gefundene Zahl die gesuchte Eigenschaft hat.
b) Gilt ∀y ∈ Q : ∃! x ∈ Q : x ⋅ y = y? Begründen Sie Ihre Antwort."

Meine Lösung bis jetzt wäre:
zu a) Es gibt genau eine rationale Zahl x, die diese Gleichung löst und zwar x = 1. Für y kann eine beliebige rationale Zahl gewählt werden, z.B. y = -5/3. Infolge des Einsetzens erhält man 1 * (-5/3) = -5/3, was y entspricht. Würde man z.B. für x = -1 wählen und mit y = -5/3 multiplizieren, ergibt sich 5/3, was nicht mehr y entspricht.
zu b) Die Gleichung gilt, da man für jede rationale Zahl y genau eine rationale Zahl x findet, sodass x*y=y gilt. Wie in a) veranschaulicht wäre das x=1.

Ich bin mir auch unsicher, ob a) und b) nicht dieselben Aussagen sind und dass nur die Quantoren vertauscht sind? Aber auch was meine Begründungen angeht, bin ich mir unsicher, ob diese ausreichend sind.
Ich würde mich freuen, wenn mir jmd helfen könnte :]

Logik, Aussagenlogik, Beweis
Möglichkeiten zur Bestimmung der Ortskurve?

Hallo liebe Mathematik-Profis,

wir haben uns im Unterricht in letzter Zeit mehr oder weniger intensiv mit der Ortskurve von Funktionen mit Parameter beschäftigt (GK Q1). Dabei haben wir eine Methode gelernt, die ich auch verstanden habe:

Methode 1 Bsp. Berechne die Ortskurve der Tiefpunkte der Funktion f(x)

  1. Tiefpunkt(e) berechnen
  2. Zwei Funktionen mit X= und y= für die Koordinaten des Tiefpunktes aufstellen
  3. Funktion für X= nach dem Parameter umstellen
  4. Die umgestellte Funktion in die Y= Funktion einsetzen und die Funktion noch kürzen. —>Ortskurve

Der Hintergrund ist ja, dass man eine Abhängigkeit zwischen der Y-Koordinate und der X-Koordinate des Tiefpunktes schafft. Die Umstellung des Parameters bewirkt ja, dass der erhaltene Wert direkt in die Funktion y= eingesetzt werden kann. So kann ich letzendlich also den Y-Wert des Tiefpunktes mit Hilfe eines gegeben X-Wertes berechnen.

Die andere Methode geht so:

  1. Tiefpunkt(e) berechnen
  2. Eine Funktion für X= für die X Koordinate des Tiefpunktes aufstellen
  3. Funktion für X= nach dem Parameter umstellen
  4. Die umgestellte Funktion in die Ursprungsfunktion f(x) einsetzen und die Funktion noch kürzen

Auch auf diese Weise kommt man auf die Ortskurve. Aber leider verstehe ich nicht so wirklich, warum das auch funktioniert. Mir ist klar, dass die Ursprungsfunktion f(x) und die Funktion y= für die Y-Koordinate des Tiefpunktes « verwandt » miteinander sein müssen. Aber viel weiter komme ich dann leider nicht.

Kann mir vielleicht jemand die Hintergründe der zweiten Methode erklären? Tut mir leid für so viel Text ;-)

LG

Funktion, Ableitung, Exponentialfunktion, ganzrationale Funktionen, Gleichungen, lineare Funktion, Mathematiker, Nullstellen, quadratische Funktion, Beweis, Funktionsgleichung, Graphen, Parabel, Analysis
Ein Gespräch aufzeichnen ohne das Wissen des Anderen im Arbeitsumfeld?

Hallo Community,

ich weiß ja schon, dass ein Gespräch aufzuzeichnen, ohne das Wissen oder die Zustimmung eines anderen strafbar sein kann. Gibt es dort aber Ausnahmen?

Eine Kollegin von mir die sich gerade in der Ausbildung befindet hat nämlich mit einer Mitarbeiterin ein großes Problem. Diese Mitarbeiterin ist dafür zuständig sie in den Fachbereich einzuarbeiten, jedoch stellt sie ihr laut Aussage meiner Kollegin dabei einige Steine in den Weg - so weit, dass die Einarbeiterin die gemeinsame Chefin und die anderen Mitarbeiter anlügt. Zum Beispiel sagte die Einarbeiterin der Azubine sie dürfe etwas länger Pause machen, schwärzte sie aber dann bei der Chefin an, sie wäre zu spät aus der Pause zurück gekommen und dass sie es der Azubine nie angeboten hatte.

Weiterhin hatten die beiden aufgrund des negativen Verhältnisses zueinander eine Auseinandersetzung die die Azubine so verärgert und getroffen hat, dass sie um eine kurze Pause gebeten hatte um sich etwas zu beruhigen, da sie sehr aufgewühlt war. Sie wollte nur 5 Minuten mit einem Glas Wasser an die Luft um durchzuatmen. Die Einarbeiterin sagte ihr "ja klar, nimm dir 10 Minuten, dann machen wir weiter." sagte dann aber später der Chefin "Azubine ist einfach abgehauen und hat sich der Arbeit verweigert. Sie hat unerlaubt eine zusätzliche Pause gemacht"

Das Problem hier ist, ihre Chefin ist sehr Nett und möchte auch helfen. Jedoch ist die Azubine erst seit einem Jahr dort und die Einarbeiterin schon seit vielen Jahren. Natürlich glaubt die Chefin da eher der Arbeitskraft, die sie seit Jahren kennt. Die Chefin möchte Hilfreich sein aber sagt der Azubine dass es schwer sei für sie, dem glauben zu schenken und dass es sich ja vielleicht um ein Missverständnis handelte.

Gäbe es irgendeine Möglichkeit für solche Situationen, Beweise zu sammeln? Da sie in der Einarbeitung sind sitzen die beiden eigentlich immer in einem gesonderten Besprechungsraum, deshalb gibt es keine Zeugen. Dürfte sie ihren Arbeitsalltag aufzeichnen und dann der Chefin vorlegen, falls die Einarbeiterin diese wieder anlügen sollte? Ich vermute stark, dass es dennoch nicht gestattet ist, aber gibt es in dem Fall dann eine andere Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Vielen Dank für jede Antwort

Ausbildung, Rechte, Gesetz, Chef, lügen, Arbeitskollegen, Aufzeichnung, Beweis, Einarbeitung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Beweis