Auto gekauft Verkäufer will jetzt mehr Geld haben?

Ich habe für meine Frau ein Auto gekauft ( Ford Fiesta ) der Verkäufer sagte das die Kontrollleuchte an ist und er keine Leistung hat. Ich begutachtete das Auto und habe den Fehler gesehen .. habe die Haube zu gemacht und die 800 Euro bezahlt mit Vertrag und alles gesehen wie gekauft ohne Garantie ! 1 Woche vergingen Ich holte Nummernschilder und holte es ab .. ich öffnete die Haube steckte den Stecker vom LMM wieder rein und brachte die Nummernschilder an. Und startete und der Fehler war weg .. ich wünschte der Frau vom Verkäufer noch ein schönen Tag .. doch die Dame wollte mich nicht losfahren lassen .. weil sie der Meinung ist das dass Auto ohne die Lampe im Cockpit nicht defekt ist es 1200 Euro kostet .. ich bin einfach losgefahren .. jetzt ruft mich 2 Tage später Ehemann und sagt . Das Auto war nicht defekt weil seine Frau es ohne seinen wissen schon repariert haben soll. Auf meine Frage - Bei der Begutachtung gemeinsam war das Auto defekt und Vertrag wurde unterschrieben .. jetzt ist es meins .. Antwort, wenn sie noch mal 400 Euro raufpacken gehört es Ihnen ansonsten wird der Vertrag laut seinen Anwalt für ungültig erklärt und das Auto geht angeblich wieder zurück.. - ich habe einfach aufgelegt .. eben bekam ich eine SMS das der Anwalt ein Schreiben aufgesetzt hat wegen Betrug und ich mir jetzt Gedanken machen wie ich demnächst mit der öffentlichen fahren soll! Muss ich was befürchten ?

Recht, defekt, Auto und Motorrad
(Strecken-)Führerschein mit 16 (Sondergenehmigung). Gilt die EU-Richtlinie oder die Fahrerlaubnisverordnung?

Hallo,

ich benötige für meine Schule (~25km Entfernt, 1 1/2 Fahrzeit ÖPNV) und für meinen Teilzeitjob einen Autoführerschein (B), da die verschiedenen Arbeitsplätze weit von Bahnstationen oder Bushaltestellen entfernt sind. Auch Nachts fährt kein Bus mehr.

Die SZ berichtet, dass ein Streckenführerschein mit 16 möglich ist:

,,Macht zum Beispiel ein 16-Jähriger vom Land eine Berufsausbildung in einem Ort, den er partout nicht anders als mit einem Auto erreichen kann, gibt die Behörde dem Antrag womöglich statt, bestimmte Strecken zu bestimmten Zeiten selbst fahren zu dürfen. "

Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-teenager-allein-am-steuer-sondergenehmigung-mit-hohen-huerden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140509-99-05644!amp

Die Ämter geben teilweise ein Mindestalter von 17 Jahren an und berufen sich auf eine RICHTLINIE der EU. (2006/126/EG).

Dort steht:

Artikel 4 6d: ,,Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins bei den Klassen B und BE bis auf 17 Jahre senken.”

Eine Richtlinie muss ins Nationale Recht umgewandelt werden. Dies ist wohl bei dieser Richtlinie, warum auch immer, nicht geschehen, da in der Fahrerlaubnis-Verordnung KEIN Mindestalter genannt wird. Hier ein Ausschnitt:

Artikel 74:

,,(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung genehmigen.

(2) Ausnahmen vom Mindestalter setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus.”

Meine Kollegen, sowie auch ich, meinen, dass immer das Nationale Recht gilt. Somit wäre ein Antrag auf Überprüfung der Aussetzung des Mindestalters möglich. Korrekt?

Freue mich auf eure Expertise.

Auto, Recht, Führerschein, Europäische Union, Fahrerlaubnis, Verordnung, Auto und Motorrad

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