Muss ich auf einem leeren Parkplatz Platz sparend parken?

Ich habe eine Verwarnung bekommen, 10 Euro, weil ich "nicht Platz sparend geparkt" habe.

Nun ist der Parkplatz der Gemeinde aber ca. 400-500 Plätze groß und es parken darauf ca. 10 Autos, der Rest ist leer. Es kommen auch in dieser Jahreszeit keine weiteren Autos dazu.

Der Parkplatz hat keine Markierungen auf der Wiese, wie groß ein Stellplatz sein könnte und es gibt keine Schilder, auf denen eine bestimmte Parkweise (längs, quer) vorgeschrieben ist.

Ich parke also längs zum asphaltierten Weg, weil das Aussteigen da bequemer ist und die Schuhe bei Regenwetter nicht schmutzig macht. Andere parken quer zum Weg.

Tags drauf parke ich hinter einem Fahrzeug, das quer in der Wiese steht, wieder parallel zum Weg, und nütze dabei optimal den Platz hinter diesem Auto aus (neben dem Auto steht ein Baum, da ist also kein so langer Parkplatz wie das Auto daneben, ich würde nicht in der selben Richtung hinten dran passen, mein Heck würde in den Weg ragen). Also so:

============ Weg
+---+  Auto
|   |
|   |  o Baum
+---+

+-----+  Ich
|     |
+-----+ 
============ Weg

Okay, so in etwa, das andere Auto ist länger als meins (Kleinwagen).

Aber wieder ein Knöllchen - "nicht Platz sparend geparkt".

Gibt es eine Rechtsprechung für den Fall, wenn der ganze Parkplatz gähnend leer ist und nicht zu erwarten ist, daß er sich füllen wird, gegen §12 Abs. 6 StVO, daß man wie Sardinen parken muss, wenn doch genug Platz ist und unklar, wie die Stellplätze definiert sind?

Letztes Jahr hab ich in gleicher Weise parkend keine Verwarnung bekommen.

Es geht mir dabei nicht um die jetzt 20 Euro, es geht mir ums Prinzip - Anwalt?

Recht, parken, Parkplatz, Willkür, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Warum verwenden Fahrschulen so PS-starke Autos?

Wenn man gerade den Führerschein bekommen hat und nun mit dem ersten eigenen Auto oder einem Auto seiner Eltern fährt, dürfte einem einiges auffallen.

Zuerst mal ist das erste Auto, das man nach der Fahrschule selbst fährt, meist 1 Benziner. Das merkt man auch beim Anfahren, Rangieren und so, weil man eben mehr Gas geben muss als beim Diesel (bei dem das durchaus mit der Kupplung allein geht) und daher erst einmal wieder öfter abwürgt.

Das andere, was man bemerken wird, ist, dass das eigene Auto deutlich weniger PS haben dürfte als das Fahrschulauto. Bei Überholmanövern oder beim Auffahren auf die Autobahn hat man dann eine spürbar schlechtere Beschleunigung, jedoch ist man noch das Fahrverhalten aus der Fahrschule gewöhnt und dürfte sich bei solchen Manövern durchaus mal verschätzen.

Dass Fahrschulautos Diesel sind, ist klar, weil sie ja so viel bewegt werden und bei Benzinern durch die höheren Spritkosten der Führerschein ja noch teurer würde. Auch wenn man dann vermutlich das Anfahren besser beherrschen würde und die Umstellung Diesel->Benziner entfallen würde - diesen höheren Preis würden unsere Fahrschüler wohl kaum zahlen wollen.

Warum haben die Fahrschulen aber so "dicke Brummer"? Wie soll man lernen, vernünftig zu fahren, wenn man seine ersten Erfahrungen mit 200 PS macht? Wären die Fahrschulautos etwas zahmere Modelle, würde man sich im eigenen Auto auch nicht wie eine Schnecke vorkommen. Oder?

Auto, Technik, Führerschein, Autobahn, fahranfaenger, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Auto und Motorrad
Mit Cannabis erwischt aber noch nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet?

Hi, ich wurde vor ein paar Tagen mit etwas Cannabis von der Polizei erwischt und mache gerade meinen Führerschein. Im Moment nur Theorie (darf auch erst Fahrstunden nehmen wenn ich die Theorieprüfung bestanden habe). Ich habe den Zettel "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis" noch nicht im Bürgerbüro meiner Stadt abgegeben.

Nun meine etwas kompliziertere Frage:

Kann die Polizei sehen dass ich gerade meinen Führerschein mache oder eben nicht (da ich den Zettel noch nicht abgegeben habe), und werde ich dann erst zu einem äG (ärztlichen Gutachten) gebeten sobald ich den Zettel abgegeben habe oder kann sich die Führerscheinstelle auch so schon melden und bescheid wissen ohne dass ich den Zettel abgegeben habe. Eigentlich müsste mich die Behörde ja nicht "auf dem Schirm" haben. Nur meine Fahrschule. Aber das ist ja privat. (Bild von der Rückseite des Zettels lege ich bei)

(Die leeren Felder im Bild werden dann von der Behörde ausgefüllt).

Die Polizei hat mir gegenüber nichts erwähnt was mit meinem Führerschein zu tun hat. Sie haben auch nicht gefragt ob ich einen habe oder ihn gerade mache.

Mir ist klar, dass ich mit einem äG rechnen muss nur nicht wann, da ich eben nicht weiß ob dies von dem oben benannten Zettel abhängt den ich eben noch nicht abgegeben habe.

Ob die Anzeige fallen gelassen wird oder nicht kann ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Danke schon mal für Eure Antworten. LG

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Polizei, Recht, Führerschein, Autofahren, Cannabis, Fahrerlaubnis, Antrag stellen, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad

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