Minderjährige nach Deutschland bekommen VISA Südafrika?

Hallo,

wird eine unfassbar komplizierte Frage und brauche dringend eure Hilfe, wenn Ihr euch mit VISA auskennt.

Also ich bin 19, meine Freundin aus Südafrika 15. Wunderbares Mädchen, die leider viel erlebt hat. Missbrauch vom Vater und Mutter ist Drogenabhängig. Habe sie also aufgenommen bei mir in meinem Haus in SA. Nun ist die Frage... Wie kann ich ihr ein VISA geben, dass sie nach Deutschland kommt, möglichst ohne die Eltern zu involvieren.

1. Ehe. In SA darf man mit 15 heiraten. Kann sie dann die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen? In DE ist nähmlich Ehe erst ab 18.

2. Sprachschule in Deutschland. Wobei mir nicht klar ist, ob sie minderjährig ein Jahr Schulpause genehmigt bekommt, um dann später auf eine deutsche Schule zu gehen (dann also Schulvisa). In dem Fall könnt ihr mir gerne erklären, wie genau das funktioniert. Man muss dann zur Botschaft nach Pretoria persönlich mit einem Elternteil? Oder wird man da nicht kontrolliert... Wie gesagt vorzugsweise irgendwie ohne Eltern nur mit Unterschrift oder sowas.

3. Beruf. Ich kann einen hohen Beruf klar machen, den man mit diesem Alter normalerweise nicht bekommt. Aber lässt die Botschaft das zu? Lese immer, dass man Sachen braucht, wie Ausbildung oder Studium, dass sie ja noch nicht hat.

4. ???

Ich danke Ihnen herzlichst. Damit kann ich ein Schicksal eines Mädchens in die richtige Bahn leiten. Und macht mich dann auch glücklich.

Viele Grüße aus Johannesburg

Reise, Südafrika, Recht, minderjährig, Visa, Visum
(Strecken-)Führerschein mit 16 (Sondergenehmigung). Gilt die EU-Richtlinie oder die Fahrerlaubnisverordnung?

Hallo,

ich benötige für meine Schule (~25km Entfernt, 1 1/2 Fahrzeit ÖPNV) und für meinen Teilzeitjob einen Autoführerschein (B), da die verschiedenen Arbeitsplätze weit von Bahnstationen oder Bushaltestellen entfernt sind. Auch Nachts fährt kein Bus mehr.

Die SZ berichtet, dass ein Streckenführerschein mit 16 möglich ist:

,,Macht zum Beispiel ein 16-Jähriger vom Land eine Berufsausbildung in einem Ort, den er partout nicht anders als mit einem Auto erreichen kann, gibt die Behörde dem Antrag womöglich statt, bestimmte Strecken zu bestimmten Zeiten selbst fahren zu dürfen. "

Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-teenager-allein-am-steuer-sondergenehmigung-mit-hohen-huerden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140509-99-05644!amp

Die Ämter geben teilweise ein Mindestalter von 17 Jahren an und berufen sich auf eine RICHTLINIE der EU. (2006/126/EG).

Dort steht:

Artikel 4 6d: ,,Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins bei den Klassen B und BE bis auf 17 Jahre senken.”

Eine Richtlinie muss ins Nationale Recht umgewandelt werden. Dies ist wohl bei dieser Richtlinie, warum auch immer, nicht geschehen, da in der Fahrerlaubnis-Verordnung KEIN Mindestalter genannt wird. Hier ein Ausschnitt:

Artikel 74:

,,(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung genehmigen.

(2) Ausnahmen vom Mindestalter setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus.”

Meine Kollegen, sowie auch ich, meinen, dass immer das Nationale Recht gilt. Somit wäre ein Antrag auf Überprüfung der Aussetzung des Mindestalters möglich. Korrekt?

Freue mich auf eure Expertise.

Auto, Recht, Führerschein, Europäische Union, Fahrerlaubnis, Verordnung, Auto und Motorrad
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