ich habe eine Frage zu Thema Schenkung. Und zwar überlegt meine Großmutter sich eine Schenkung ihrer Eigentumswohnung an mir. Der Verkehrswert, der im Ruhrgebiet liegenden Wohnung, wird aller Wahrscheinlichkeit nach unter dem Freibetrag von 200.000 € für Enkel liegen. Momentan ist es nicht unwahrscheinlich, dass meine Großmutter in ein Seniorenheim kommt. Wenn das der Fall ist, würde sie für die Kosten der Heimunterbringung, die je nach Dauer hoch sein könnten, ihre Eigentumswohnung veräußern müssen, weil sie für die Kosten zunächst selber aufkommen müsste. Die Frage ist nun, ob nach einer Schenkung die Kosten für die Heimunterbringung von mir später gefordert werden können?
Heimkosten nach Immobilenschenkung an Enkel zurückforderbar??
Finanzen,
Steuern,
Recht,
Erbrecht,
Heimkosten,
Schenkung,
Steuerrecht,
Wirtschaft und Finanzen
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.