Ist es zulässig, dass die Polizei Passbilder für Ermittlungen nutzt?
Gerade bei Geschwindigkeitsvestößen ermittelt die Polizei den Fahrer gerne mit Vergleichsfotos, die offensichtlich vom Einwohnermeldeamt, also mein 2. Passbild, stammen. Ich werde wohl kaum zugestimmt haben, dass dieses zweite Foto zu Ermittlungszwecken genutzt werden kann.
Nach welcher Rechtsnorm kommt die Polizei an diese Fotos?
12 Antworten
Beim elektronischen Identitätsnachweis hat die Koalition Empfehlungen der Datenschützer zumindest teilweise aufgegriffen. Die Meldeämter werden so verpflichtet, die Antragsteller für einen Personalausweis über die künftig standardmäßig aktivierte eID und nötige Sicherheitsvorkehrungen besser zu unterrichten und "auf die Möglichkeit einer Sperrung" der Funktion hinzuweisen. Bei der Vergabe der Berechtigungszertifikate muss der Diensteanbieter versichern, "den betrieblichen Datenschutz" einzuhalten und einen Zweck für die Nutzung der eID angeben. (kbe)
Die Ordnungsbehörden dürfen das Lichtbild zum Zweck der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatisierten Verfahren abrufen, wenn die Personalausweisbehörde auf andere Weise nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde.
Steht im Personalausweisgesetz, die dürfen das ausdrücklich - und das völlig unabhängig davon, ob Du irgendwo zustimmst oder nicht.
Und ach ja, führt das auch nicht zum Ziel, weißt Du, was die liebe Pozelei dann macht?
Die nehmen das Blitzerfoto und klingeln bei Deinen Nachbarn. Irgendwer erkennt den Mensch auf dem Foto garantiert......
Nach welcher Rechtsnorm kommt die Polizei an diese Fotos?
Bei Straftaten ist 163 (1) einschlägig, bei Ordnungswidrigkeiten ebenso i.V.m. 46 OWiG
Die StPO ist mir durchaus bekannt. Vor allem auch deshalb, weil dort die erkennungsdienstliche Behandlung geregelt ist ; - )
Wenn ich meine Passbilder beim Amt hinterlasse, habe ich wohl kaum zugestimmt, dass die zur Strafverfolgung zur Verfügung stehen.
Wenn ich meine Passbilder beim Amt hinterlasse, habe ich wohl kaum zugestimmt, dass die zur Strafverfolgung zur Verfügung stehen.
Brauchst du auch nicht, 163 StPO gibt der Polizei die Befugnis die Daten beim EMA abzufragen.
Das ist klar, nur dass ein Passbild nicht unter Daten fallen dürfte. Meine Körpergröße und Augenfarbe ist auch nicht im Onlinezugriff.
Unter Daten versteht wohl jeder Buchstaben und Zahlen.
Dann frag z.B. mal einen Datebankprogrammierer. Daten können alle möglichen Informationen sein in allen möglichen Formaten.
Das betrifft aber doch gar nicht Dich.
Im Anhörungsbogen wird entsprechend mitgeteilt, ich wars, oder ich nicht, ich weiß nicht, wer ich war auf dem Foto bin.
Erst dann wird doch gefahndet/verglichen.
Dann bekommt ja die erste Post der Halter, und nicht der im Haushalt lebende.
Und wenn der Dich reinhaut, ist doch alles so gewollt, oder?
So wie es wohl Praxis ist, holt sich der ermittelnde Beamte die Daten und Fotos aus dem Einwohnermeldeamt und geht dann zum Haushalt, um die Fotos, die ja auch schon bis zu 10 Jahren alt sein können, mit den Wohnenden abzugleichen.
Quatsch, die gehen erst los, wenn der Halter glaubt, schummeln zu können. Also bitte!
Soweit logisch, es geht ja schließlich um die Kohle; wenn zahlt wird, ist es der Bußgeldstelle egal. Anders dürfte das bei einem Fahrverbot aussehen.
Nach welcher Rechtsnorm kommt die Polizei an diese Fotos?
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würdest Du einen grundsätzlichen Unterschied zu einer Personenkontrolle unter Vorlage des Personalausweises sehen ?
Definitiv, denn ICH zeige denen meinen Ausweis.
Die Frage hat sich aus einer anderen Frage generiert, in der es um Beleidigung im Straßenverkehr ging, und der FS sich wunderte, warum die Polizei ihm keine Fotos zur Identifizierung vorlegte.
Wie schon geschrieben: Wahlbildvorlage im Strafverfahren und damit würde mein Personalausweis nicht zur Verfügung stehen.
Nö, muss man nicht. Schon deshalb nicht, weil es keine Mitführpflicht gibt.
Daumen hoch! Wenn ich den Artikel richtig verstehe, kann ich beim BPA-Antrag die Weitergabe sperren lassen?