bewerbung arbeitsmarktdienstleistungen, korrektur?

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Ausbildungsportal Azubi.de bin ich auf die von Ihnen ausgeschriebene Stelle für eine Ausbildung zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen aufmerksam geworden und bewerbe mich hiermit auf diese Position.

Im Sommer dieses Jahres habe ich meine Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft und Verwaltung abgeschlossen und bin seitdem auf der Suche nach einer Berufsausbildung, die sich mit meinen persönlichen Interessen und Stärken deckt. Durch die in dem Berufskolleg behandelten Themen, konnte ich schon einige Einblicke in die zukünftigen Arbeitsbereiche der Ausbildung werfen, wodurch sich mein Interesse an der Ausbildung nochmal verstärkt hat. Zudem interessiere ich mich für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.

Durch meine Nebenjobs und Praktika habe ich schon einige Berufserfahungen sammeln können. Ich bin überzeugt davon, meine sozialen Kompetenzen, wie hohes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit, bestens bei Ihnen einbringen zu können. Kunden- und serviceorientierten Umgang kenne ich bereits als Aushilfe im Einzelhandel. Daher weiß ich auch, dass mir besonders die Arbeit mit Kunden sehr viel Freude bereitet und die Ausbildung zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen gut zu mir passt.

Damit Sie einen persönlichen Eindruck von mir gewinnen können, freue ich mich sehr über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

Mit freundlichen Grüßen

medinaselin

habe praktika als floristin und erzieherin, nebenjob bzw aushilfsjobs als kassiererin

falls das irgendwie noch einzubringen ist

Arbeit, Schule, Bewerbung, Wirtschaft, Ausbildung, Agentur für Arbeit, Arbeitsmarkt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Was geschieht bei Ablehnung eines Jobs über das Teilhabechancengesetz?

Ich wurde vom Jobcenter zu einer Kontaktbörse, bezüglich des Teilhabechancengesetzes eingeladen, wo mich ein Arbeitgeber, im Rahmen der Veranstaltung, über ein entsprechendes Stellenangebot informieren sollte und ich mich darüber hinaus bei den anderen Arbeitgebern informieren konnte. Dort angekommen wurde ich zum Stand einer Zeitarbeitsfirma geschickt. Diese machte mit mir einen Termin aus. Dort sollte ich dann dahin gedrängt werden, dass ich in der Produktion im Schichtsystem eingesetzt werden soll. Ich habe kaufmännische Berufe erlernt, da ich weder handwerklich begabt und auch nicht körperlich sehr kräftig bin. Des Weiteren habe ich auch bereits Rückenprobleme, nur wurde dafür noch keine Ursache gefunden. Weil ich aber kein Attest habe, wird dies von der Firma nicht akzeptiert. Ein anderes Problem was ich damit habe, ist dass ich eine Wochenendbeziehung, in ca. 70 km Entfernung. Wenn ich dann dauernd an Wochenenden arbeiten müsste und möglicherweise noch an freien Tagen telefonisch abrufbereit sein muss, dann können wir uns kaum noch sehen. Nun traue ich mich nicht, dies als Grund anzugeben, zumal ich glaube, dass es sowieso nicht interessieren würde und ich befürchte, dass man mir dann vorwirft, dass ich mich auch außerhalb meines Wohnortes aufhalte, obwohl ich strikt darauf achte Montag bis Freitag nach Post zu sehen, um erreichbar zu sein.

Im Grunde genommen, bin ich vom Teilhabechancengesetz wenig begeistert, da man da lange Zeit nur Mindestlohn erhält und noch nicht mal Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Lediglich im Hinblick darauf, dass ich den Mangel der geringen Berufserfahrung in meinen erlernten Berufen dadurch verringern kann, halte ich es für akzeptabel. Wenn ich aber nun in eine Tätigkeit gedrängt werden soll, die ich nicht will und die mir auch nicht liegt, so entspricht dies nicht dem Sinn des Gesetzes. Auch halte ich es für einen Skandal, dass solche Ausbeuter noch zusätzlich von diesem Programm profitieren und dorthin massenweise Leure verscherbelt werden.

Nun warte ich darauf Jobangebote der Firma zu

erhalten. Wenn es in die Richtung läuft, beabsichtige ich aber es abzulehnen,

da ich damit absolut nicht klar komme. Ich bin sehr verzweifelt. Droht mir

dafür eine Sanktion von 30%? Es war ja eigentlich nicht als

Vermittlungsvorschlag ausgewiesen und wenn ich auf meinen Akaunt bei der

Bundesagentur für Arbeit gucke, so steht dies dort auch nicht bei meinen

Vermittlungsvorschlägen. Wäre ich gar nicht erst hingegangen, hätten mir

wahrscheinlich nur 10% gedroht. Muss ich sogar damit rechnen, wegen

sozialwidrigem Verhalten über 5 Jahre sanktioniert zu werden. Ich denke mir,

dabei muss ja rechtlich berücksichtigt werden, dass mein Gehalt ja weiterhin

vom Staat erhalten würde. Der einzige Unterschied wäre nur, dass ich das Geld

nicht als Arbeitslosengeld 2 bekomme, sondern aus dem Fond für das

Teilhabechancengesetz. Insofern habe ich ja meine Hilfsbedürftigkeit nicht

verlängert.

Recht, Hartz IV, Sanktion, Zeitarbeit, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
GEZ Gebühren- Bedarfsgrenze Befreiung Härtefall?

Hey Leute,

ich hätte mal eine Frage bezüglich des GEZ Beitrages. Ich muss monatlich ja 17,50 zahlen. Nun kann man sich ja als Härtefall befreien lassen wenn die Bedarfsgrenze gemäß Regelung ALGII & Harz IV dadurch überschritten wird.

Die Regelung ist ja bei HarzIV und ALGII 416€ Einkommen. Nun ist meine Frage:

Ich bin in einer Ausbildung bei der ich knapp 400€ Netto im 3ten Lehrjahr bekomme. Letztes Jahr waren es nur 360€ und GEZ zahle ich jetzt schon knapp 1 Jahr..

Nun ist die Frage, zählt nur das als Einkommen? Von meinen Eltern bekomme ich 417€ und Wohngeld auch nochmal 126€. Das heißt ich habe ein monatliches Einkommen von 941Netto bzw. letztes Jahr 911€ Netto.

Das klingt jetzt vielleicht im ersten moment viel. Nun habe ich natürlich etliche Abgaben. Ich wohne komplett alleine, meine Eltern sind 600km weg.

Ich bezahle: 396€ Miete, 44€ Strom, 40€ Internet und jetzt 17,50€ GEZ Gebühren. Jährlich kommt meistens noch eine Rechnung von knapp 500-600€ aufgrund von Gartenarbeiten,Müllentsorgung,Straßenreinigung UND UND UND, Da ich mir kaum Geld zurücklegen kann, muss ich dann immer meine Eltern nach Geld fragen, was mir sehr unangenehm ist. Schließlich bekomme ich schon so viel von Ihnen.

Jetzt ist meine Frage. Wird vom Einkommen 911/941€ alle Ausgaben abgezogen?

Beim Wohngeld wird ja Strom Heizung etc. ignoriert. Am Ende des Monats hab ich ungefähr 400€ für mich, was unter der Grenze liegt. Und durch die Jahresrechnung der Wohnung etc. sind es vllt. sogar nur 340/350€ im Monat, da ich den Rest zurücklegen muss, sonst kann ich meine Rechnung nicht bezahlen. (Zudem gibt es ja immer etwas was mal kommen kann. (Irgendwelche Rechnung, sei es Feuermelderwartung oder sonst irgendwas)

Meine Ausbildung ist für Berufsausbildungsbeihilfe nicht berechtigt und alle anderen Sachen habe ich bereits probiert, es würde nur die Härtefallregelung in Frage kommen. Aber bevor ich jetzt Einschreiben mit Rückschreiben für 10€ dort zur ARD schicke frage ich lieber erst einmal hier nach. Finde es unfair, das leute die mehr Geld haben, auch befreit werden, nur weil sie Sozialleistung beziehen, die ich aufgrund meiner Ausbildung nicht erhalte, oder weil Wohngeld nicht anerkannt wird.

Wäre ich ein Härtefall?

Bitte spart euch die Kommentare mit: es gibt leute die haben es viel viel schlechter. Mir geht es jetzt nur ums Gesetz und ob das in Frage kommt.

Gebühren, Recht, Einkommen, Befreiung, GEZ, Sozialleistungen, einkommensgrenze, Härtefallregelung, Ausbildung und Studium, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
Wäre es gerechtfertigt, wegen einer Epilepsie in einer Behindertenwerkstatt arbeiten zu müssen?

Gehen wir mal von folgender Ausgangssituation aus:

Ein 23-Jähriger leidet unter eine Epilepsie (vor allem Absencen). Aufgrund der Krankheit war es ihm nicht möglich, einen guten Schulabschluss zu machen. Er hat durch Absencen vieles verpasst und bekam dann lediglich ein schlechtes Zeugnis im 3er-Bereich der Noten.

Eine Ausbildung zu finden ist gescheitert und er ist nun von Anbeginn arbeitslos. Aber das Jobcenter ist eingesprungen und versucht jetzt, ihn irgendwie zu beschäftigen - derzeit mit dem Versuch, ihn in eine Behindertenwerkstatt vermitteln zu wollen.

Wohlgemerkt: Er ist nicht behindert und hat keine Intelligenzminderung. Sein IQ liegt bei über 100 und er könnte auch normal arbeiten, insofern der Arbeitgeber auf seine Bedürfnisse eingehen würde und er eine passende Tätigkeit hätte. Der Haken wäre nur, dass er maximal 20-25 Stunden wöchetnlich arbeiten kann.

Das Problem in einer Behindertenwerkstatt wäre u.a. auch der niedrige Lohn von nicht einmal 100€ monatlich. Man bekäme nur ein kleines Taschengeld.

Da er aber auch von etwas leben muss, ist fraglich wie es weitergehen soll? Zumindest wäre eine Arbeit am 1. Arbeitsmarkt nötig für mindestens 80 Stunden/Monat, damit wenigstens (nach Mindestlohn) eine kleine Wohnung gemietet werden kann.

Zumindest wäre die Obdachosigkeit mit einer Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt unumgänglich. Wenn man nur 60, 70€ Taschengeld bekommt, kann man sich keine Wohnung leisten.

Leben, Schule, Miete, Geld, Ausbildung, Epilepsie, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen

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