Hallo, meine Oma hat für meine Enkel schon länger ein Sparbuch eingerichtet, bei dem sie monatlich einzahlt. Meine Kinder bekommen das mit 18 überschrieben oder falls meine Oma verstirbt. Für den Fall, dass sie über Gutachten und Betreuerbestellung eine Vermögensverwaltung vorgesetzt bekommt, darf man dann an das Vermögen auf den Sparbüchern ran?