Scheinstudium / Bafög - Rückzahlung?

Hallo,

ich befinde mich in einer sehr verzwickten Lage (in die ich mich aber selbst geritten habe).

Meine Lage:

Ich habe vor einem Jahr ein Studium an der TU Berlin begonnen im Studiengang physikalische Ingenieurwissenschaft.

Zu diesem Studium bin ich jedoch nie erschienen, da ich die Zeit nutzen wollte um Praktika abzuschließen, um mich dann rechtzeitig zu exmatrikulieren und eine Ausbildung zu beginnen (Für die mir schon ein Angebot gemacht wurde - Den Vertrag werde ich jedoch natürlich erst nach meinem Bewilligungszeitraum unterschrieben).

Damals habe ich aber auf Wunsch meiner Eltern Bafög beantragt und bewilligt bekommen.

Ich dachte damals in meinem Leichtsinn, dass ich nach 5 Jahren einfach alles zu 100% zurückzahlen kann und somit keinen "Schaden" angerichtet habe. Bis ich mich über die Rückzahlung informiert habe und sah, dass nur ein Teil zurück zu erstatten ist, außer es handle sich um zu unrecht Bezogene Zahlungen (Wie mir klar wurde, ist das genau mein Fall).

Ich habe online sehr viel über Rückforderungen mit Zinsen und sogar Strafanzeigen gelesen und weiß nun nicht direkt was ich tun soll.

Mein Plan war es keinen Folgeantrag zu stellen, die Immatrikulationsbescheinigung für dieses Semester einzureichen und nächstes Semester nach meinem Bewilligungszeitraum mich zu exmatrikulieren, damit ich erst nach dem Bewilligungszeitraum das Studium abbreche und somit keinen Leistungsnachweis vorlegen muss. Wie ich gelesen habe, muss ich das Bafög-Amt nicht über eine Exmatrikulation informieren, wenn diese nach dem Bewilligungszeitraum vollzogen wird.

Kann das funktionieren oder kann vielleicht doch nochmal irgendwann nachgefragt werden ??

Vielleicht noch als Nebeninfo:

Ich habe in der kompletten Zeit nicht gearbeitet und abgesehen von den unberechtigten Bafög-Zahlungen kein Geld erhalten. Eben nur unbezahlte Praktika absolviert.

Habe von den Bafög Zahlungen nur die Studiengebühren bezahlt und den Rest nie berührt.

Ich weiß, dass ich an allem selber Schuld bin und das ich mich hätte besser informieren müssen.

Trotz dessen bedanke ich mich bei allen die mir bei meinem Problem helfen wollen.

Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wie kann ein Mensch sein ganzes Leben seinem Chef/seiner Firma witmen?

Vorne weg wenn man als Angestellter 2k-3k verdient ist das sehr gut dagegen sag ich nichts.

aber wenn ich seh das Leute 30-50 Jahre oder sogar bis zur Rente für ihre firma arbeiten die ein scheiß für dich juckt, jeden Tag 5uhr aufstehen frage ich mich du bist doch so viel Jahre dabei warum tust du dir das an? Hast doch bestimmt Geld gespart Versuchs mit der Selbständigkeit. Reiß endlich mal was aus deinem Leben jeden tag das selbe was ist mit dir.

soviel lebenszeit in den du Spaß haben könntest verschwindest du auf Arbeit wenn du Pech hast und Lager Arbeiter bist Haste danach noch einen kaputten Rücken. Das ist doch sinnlos.

ich bin auch angestellt 1 Jahr und kann die Gesichter auf Arbeit nicht mehr sehen, bekomme Depression wenn ich meine Arbeit antrete.. jedoch ist mein Unterschied ich nutze die Arbeit aus Ich sparen jeden Monat meinen Lohn um mich in die Selbstständigkeit zuversuchen. Startkapital etc. Aufzubauen.

ja ich weiß selbstständigkeit ist schwer vorallem am Anfang entweder es klappt oder nicht... aber ich würde es riskieren weil wenn Mans schlau macht hat man ein entspanntes Leben,2,3 mitarbeiter und fühlt sich an wie urlaub für immer.

oder diese Leute wagen den Schritt nicjt weil die Angst haben um ihren Familie oderso.

Leben, Arbeit, Beruf, Finanzen, Selbständigkeit, Geld, Wirtschaft, Menschen, Business, Karriere, Psychologie, Chef, Persönlichkeitsentwicklung, Verdienst, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Ist der Widerspruch dieser GEZ Nachzahlung wirkend?

Hallo zusammen.

Habe heute Post bekommen in der ich eine Nachzahlung bei der GEZ nachgehen soll welche aber meines Wissens nicht nachvollziehbar ist. Ich habe ein Widerspruchsschreiben fertig gemacht was den Sachverhalt erklären sollte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die oben genannte Zahlungsaufforderung vom 03.01.2020 ein. Bei der Wohnung, für die Sie den Rundfunkbeitrag erheben, handelt es sich bis zum Zeitpunkt der Ummeldung (09.10.2019) um einen Zweitwohnsitz. Der Eizugszeitpunkt des Zweitwohnsitz war bereits am (01.06.2014) laut Meldebestätigung, da ich die Ummeldung aus Unwissenheit versäumt hatte. Aufgrund das ich bis (09.10.2019) offiziell noch in (Ort) gemeldet war, welcher in diesem Fall noch mein Erstwohnsitz war, wurde für diese Wohnung der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet. Als Beitragszahler ist Herr (Name) bei Ihnen angemeldet, die Beitragskontonummer lautet (Nummer).

Ich fordere Sie daher auf, die Angelegenheit zu prüfen und eine Berichtigung des zu Unrecht veranlassten Beitragsbescheids zu veranlassen, welcher eine Belastung ab 01.2016 beinhaltet und diesen auf das offizielle Datum meiner Ummeldung (09.10.2019 = 01.10.2019) zu datieren.

[Anlagen]

Meldebestätigung vom 09.10.2019

Kurz und Knapp soll ich jetzt 3 Jahre nachzahlen obwohl ich erst offiziell seit 09.10.2019 gemeldet bin.

Eine Service-Mitarbeiterin der GEZ meinte ich solle die Meldebestätigung hinsenden, da automatisch zurückdatiert wird wenn keine Meldebestätigung vorliegt, was mit diesem Schreiben abgewickelt wird. Und ich solle aufgrund der verspäteten Ummeldung einfach den Wohnzeitraum (Datum-Datum) angeben wo ich vor Ummeldung gemeldet war.

Der Haupt-Knackpunkt welcher mich gerade verunsichert ist da das Einzugsdatum schon seit 2014 ist, aber nicht als Erstwohnsitz.

Worauf sollte ich mich noch einstellen? Ist mein Widerspruch wirkend aufgrund dieser Umstände?

Nein 100%
Ja 0%
Recht, GEZ, Widerspruch, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
Kleinunternehmerregelung Grenze?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

EÜR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatz, Kleinunternehmensregelung, Wirtschaft und Finanzen

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