Einzelarbeitsvertrag; Tarifvertrag?

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Zunächst würde mich mal interessieren, was die Alternative zu einem Einzelarbeitsvertrag ist. Ist das ein Doppel- oder Gruppenarbeitsvertrag?

Die Gemeinsamkeiten sind eher allgemeiner Art. Zum Beispiel, dass es Verträge sind und das sie von zwei Parteien ausgehandelt werden (mit "Parteien“ sind hier keine politischen Parteien gemeint).

Inhaltlich können nur da Gemeinsamkeiten bestehen, wo der Tarifvertrag detaillierte Regeln aufstellt. Ein Beispiel wäre die Urlaubszeit. In einem Arbeitsvertrag darf nicht weniger Urlaubszeit vereinbart werden, als im Tarifvertrag vereinbart worden ist. Wenn der Tarifvertrag für eine bestimmte Berufsgruppe einen Stundenlohn festlegt, darf auch dieser im Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden.

Es steht natürlich jedem Unternehmer frei, ob er sich den Tarifverträgen unterwirft. Allerdings muss er dann bestimmte Kriterien einhalten (hat aber nichts mit Deiner Frage zu tun).

Ansonsten sind Arbeits- und Tarifverträge völlig unterschiedliche Verträge. Der Tarifvertrag ist eher wie ein Gesetz. Er stellt Regeln für die Arbeitswelt innerhalb eines Wirtschaftszweiges fest. Zum Beispiel für die Metallindustrie oder der öffentliche Dienst.

Abgesehen davon, dass es viele verschiedene Tarifvertragsarten gibt.

http://www.tarifregister.nrw.de/tarifsystem/arten/index.php

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, über alles das, was die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen des Arbeitgebers betrifft.

Gruß Matti