Kann mir die Kirchengemeinde einen mit ihr abgeschlossenen Pachtvertrag kündigen?

3 Antworten

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Grundsätzlich sind bei Pachtverträgen die Regelung zu Wohnraummietverträgen anzuwenden.

Die Kündigung eines Pachtvertrages in der Landwirtschaft ist allerdings wegen Eigenbedarf ist nicht möglich. Dies kann auch auf Pachtverträge für Gärten oder Grundstücke angewendet werden.

Nur wenn im Pachtvertrag ausdrücklich geregelt ist, daß Eigenbedarf angemeldet werden kann, ist eine solche Kündigung möglich.

Es kann hier nur ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden - da bist Du dann in einer guten Position --> hier müsste ggf. die Kirchengemeinde eine entsprechende Entschädigungs-/Ausgleichszahlung leisten.

Wenn es soweit ist, sollte das aber dann durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Dann wird der Vertrag einfach nicht mehr weiter verlängert.


rainerpb 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 22:26

die Frage ist ja,ob man den Pachtvertrag in 10 Jahren kündigen kann. Die bisherige Pachtdauer beträgt mal eben 4 Jahre

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Allexandra0809  14.11.2019, 22:27
@rainerpb

Ja klar. Der Vertrag läuft zwar über 30 Jahre, aber er kann jährlich verlängert werden. Wird er nicht verlängert, läuft er eben schon früher aus.

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rainerpb 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 22:30
@Allexandra0809

nein,er läuft zunächst 30 Jahre und kann dann jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden

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Allexandra0809  14.11.2019, 22:32
@rainerpb

Sicher? Während den 30 Jahren kann nicht gekündigt werden? Kann ich mir fast nicht vorstellen, dass eine so lange Laufzeit vereinbart wurde. Gilt diese Frist auch für Dich selbst?

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kabbes69  14.11.2019, 22:32
@Allexandra0809

nee, so einfach ist es nicht. Wenn er über 30 Jahre läuft, kann er frühestens nach Ablauf der 30 Jahre nicht mehr verlängert werden. Die jährliche Verlängerung beginnt dann erst im 31. Jahr.

Der Pachtzeit beginnt am 01.01. 2015 und endet am 31.12. 2045. Er verlängert sich um 1 Jahr, sofern nicht Pächter oder Verpächter bis zum gekündigt haben..(als Beispiel)

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Allexandra0809  14.11.2019, 22:33
@kabbes69

Ja, habe es anders verstanden gehabt. Allerdings finde ich eine Pachtzeit von 30 Jahren schon sehr lange.

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kabbes69  14.11.2019, 22:36
@Allexandra0809

kommt drauf an. Wenn dein Pächter in die Bewirtschaftung erstmal Geld investieren muss, dann will er ja auch die Sicherheit dass sich die Investition lohnt.

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rainerpb 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 22:38
@Allexandra0809

für mich gilt ein halbjährliches Kündigungsrecht jeweils zum Jahresende. Hintergrund ist ,daß das angepachtete Teilstück von der Kirchengemeinde als Gartenland geführt aber nicht genutzt sondern nur notdürftig gepflegt wurde. sie hatten keine wirkliche Verwendung dafür. nur deshalb haben sie es an mich verpachtet und vermutlich stand bei Abschluß des Pachtvertrages nicht fest,daß das jetzige Wohnhaus in 10 Jahren abgerissen werden soll

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Allexandra0809  14.11.2019, 22:40
@rainerpb

Ok. Da sieht die Sache schon anders aus. Du selbst kannst also immer zum Jahresende kündigen. Die Kirchengemeinde war wahrscheinlich froh, dass Du das Stück genommen hast und es pflegst.

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Allexandra0809  14.11.2019, 22:47
@rainerpb

Dann solltest Dir erst mal keine zu großen Gedanken machen. Du weißt ja nicht, ob es wirklich so kommen wird. Wer weiß, was in 10 Jahren sein wird und ob da das Gebäude wirklich abgerissen wird.

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Wenn die Kirche sich das Recht eingeräumt hat den Pachtvertrag vor Ablauf der 30 Jahre wegen Eigenbedarf zu kündigen, dann könnte dies auch zulässig sein. Kommt auf die Formulierung im Pachtvertrag an.


rainerpb 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 22:33

von vorzeitiger Kündigung wegen mölichen Eigenbedarfs steht nichts im Vertrag lediglich das der Pachtzins für die Dauer der 30 Jahre unverändert bleibt.

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kabbes69  14.11.2019, 22:45
@rainerpb

wow, hast du eine großzügige Kirche oder bezahlst du für deinen Garten bereits Baulandpreis?

Ich denke es bleibt dir nichts, wie abzuwarten und dir dann mit Vertrag eine Rechtsberatung zu suchen.

Du könntest vielleicht überlegen der Kirche ihre 100 qm abzukaufen, wobei sich nach meiner Erfahrung die Kirche sich nicht gerne von Grund und Boden trennt.

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rainerpb 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 22:49
@kabbes69

die jährliche Pacht beträgt 100 Euro , ich lebe auf dem Land ,-) Verkaufen werden sie jetzt natürlich nicht mehr, bei einer Neubebauung würden sie sich ja selbst mit einem Verkauf baurechtlich einschränken

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kabbes69  15.11.2019, 14:29
@rainerpb

na ja, im Moment ist es Gespräch. Auf dem Land wird Kirche eher weniger, wie mehr

Im Sinne Baurecht, Abstandsflächen... können Sie deine 100 qm mitrechnen, aber überbauen - nicht ohne mit dir eine Einigung zu erzielen.

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