Kann mir die Kirchengemeinde einen mit ihr abgeschlossenen Pachtvertrag kündigen?
Hallo,
habe von der Kirchengemeinde ca. 100 m2 an mein Grundstück angrenzendes Teilstück ihres Grundstücks angepachtet. Der Pachtvertrag läuft auf 30 Jahre und kann bei Bedarf jährlich jeweils für ein Jahr weiter verlängert werden.
Das angrenzende Grundtück der Kirchengemeinde ist Bauland und mit einem Mehrfamilienhaus bebaut. Das ganze Grundtück ist Bauland.
das von mir angepachtete Teistück wird von mir als Garten genutzt.
Vom Hausmeister der Kirchengemeinde habe ich erfahren,daß das auf dem Grundstück der Kirchengemeinde befindliche Haus in 10 Jahren abgerissen werden soll und das Grundstück neu bebaut würde. Es könnte mir dann vermutlich mein Pachtvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
Die bisherige Pachtzeit beträgt 4 Jahre.
Kann mir jemand sagen,ob es möglich bzw. rechtlich zulässig wäre,den Pachtvertrag in 10 Jahren wegen Eigenbedarfs zu kündigen ?
3 Antworten
Grundsätzlich sind bei Pachtverträgen die Regelung zu Wohnraummietverträgen anzuwenden.
Die Kündigung eines Pachtvertrages in der Landwirtschaft ist allerdings wegen Eigenbedarf ist nicht möglich. Dies kann auch auf Pachtverträge für Gärten oder Grundstücke angewendet werden.
Nur wenn im Pachtvertrag ausdrücklich geregelt ist, daß Eigenbedarf angemeldet werden kann, ist eine solche Kündigung möglich.
Es kann hier nur ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden - da bist Du dann in einer guten Position --> hier müsste ggf. die Kirchengemeinde eine entsprechende Entschädigungs-/Ausgleichszahlung leisten.
Wenn es soweit ist, sollte das aber dann durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.
Dann wird der Vertrag einfach nicht mehr weiter verlängert.
Ja klar. Der Vertrag läuft zwar über 30 Jahre, aber er kann jährlich verlängert werden. Wird er nicht verlängert, läuft er eben schon früher aus.
nein,er läuft zunächst 30 Jahre und kann dann jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden
Sicher? Während den 30 Jahren kann nicht gekündigt werden? Kann ich mir fast nicht vorstellen, dass eine so lange Laufzeit vereinbart wurde. Gilt diese Frist auch für Dich selbst?
nee, so einfach ist es nicht. Wenn er über 30 Jahre läuft, kann er frühestens nach Ablauf der 30 Jahre nicht mehr verlängert werden. Die jährliche Verlängerung beginnt dann erst im 31. Jahr.
Der Pachtzeit beginnt am 01.01. 2015 und endet am 31.12. 2045. Er verlängert sich um 1 Jahr, sofern nicht Pächter oder Verpächter bis zum gekündigt haben..(als Beispiel)
Ja, habe es anders verstanden gehabt. Allerdings finde ich eine Pachtzeit von 30 Jahren schon sehr lange.
kommt drauf an. Wenn dein Pächter in die Bewirtschaftung erstmal Geld investieren muss, dann will er ja auch die Sicherheit dass sich die Investition lohnt.
für mich gilt ein halbjährliches Kündigungsrecht jeweils zum Jahresende. Hintergrund ist ,daß das angepachtete Teilstück von der Kirchengemeinde als Gartenland geführt aber nicht genutzt sondern nur notdürftig gepflegt wurde. sie hatten keine wirkliche Verwendung dafür. nur deshalb haben sie es an mich verpachtet und vermutlich stand bei Abschluß des Pachtvertrages nicht fest,daß das jetzige Wohnhaus in 10 Jahren abgerissen werden soll
Ok. Da sieht die Sache schon anders aus. Du selbst kannst also immer zum Jahresende kündigen. Die Kirchengemeinde war wahrscheinlich froh, dass Du das Stück genommen hast und es pflegst.
Dann solltest Dir erst mal keine zu großen Gedanken machen. Du weißt ja nicht, ob es wirklich so kommen wird. Wer weiß, was in 10 Jahren sein wird und ob da das Gebäude wirklich abgerissen wird.
Wenn die Kirche sich das Recht eingeräumt hat den Pachtvertrag vor Ablauf der 30 Jahre wegen Eigenbedarf zu kündigen, dann könnte dies auch zulässig sein. Kommt auf die Formulierung im Pachtvertrag an.
von vorzeitiger Kündigung wegen mölichen Eigenbedarfs steht nichts im Vertrag lediglich das der Pachtzins für die Dauer der 30 Jahre unverändert bleibt.
wow, hast du eine großzügige Kirche oder bezahlst du für deinen Garten bereits Baulandpreis?
Ich denke es bleibt dir nichts, wie abzuwarten und dir dann mit Vertrag eine Rechtsberatung zu suchen.
Du könntest vielleicht überlegen der Kirche ihre 100 qm abzukaufen, wobei sich nach meiner Erfahrung die Kirche sich nicht gerne von Grund und Boden trennt.
die Frage ist ja,ob man den Pachtvertrag in 10 Jahren kündigen kann. Die bisherige Pachtdauer beträgt mal eben 4 Jahre