Sparbuch ohne Eintrag?

9 Antworten

Ja, verständlich, dass Deine Eltern das so handhaben.

Die wollen Dir das mal praktisch vorführen. Vielleicht die Gelegenheit für Dich die Summe zu bekommen, die Du derzeit benötigst.

Hallo, du bist 18. Wenn du deinen Eltern keine Vollmacht der Bank unterschrieben hast, dürfen SIE es nicht verwenden bzw. es einbehalten.

Aber einfach abheben + leichtsinnig ausgeben wäre auch nicht ok.

Der Betrag wird schon eingetragen in das Buch.


Blindi56  15.11.2019, 16:38

Das stimmt so nicht. Wenn Eltern ein Sparbuch für ein Kind anlegen (auf dessen Namen), gehört es trotzdem den Eltern, solange, bis sie es dem Kind zur Verfügung stellen...was anderes wäre, wenn das Kind eigenes geschenktes oder verdientes Geld einzahlt, aber dann hätte es das Sparbuch ja auch.

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Ranzino  15.11.2019, 17:40
@Blindi56

Nein, mit dem Sparbuch auf den Namen des Kindes treten sie alle Gelder an das Kind ab, sobald dies volljährig wird.
Eltern verschlafen nur gern diesen wichtigen Termin und fallen dann aus allen Wolken, wenn der Nachwuchs auf das Geld Anspruch erhebt. :D

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Blindi56  15.11.2019, 21:56
@Plaritma Dürfen Eltern vom Sparbuch der Kinder abheben?

(red/dpa). Viele Eltern legen für ihre Kinder Konten an. Dort kann alles eingezahlt werden, von Geldgeschenken der Großeltern über Beträge, die das Kind selbst einzahlt, bis hin zum Kindergeld. Können die Eltern über dieses Guthaben bis zum 18. Geburtstag des Kindes alleine verfügen?

Es kommt darauf an: Stammen die Vermögensbeträge wesentlich von den Eltern oder aus Kindergeld, können die Eltern in der Regel über das Vermögen verfügen. Voraus­setzung ist, dass das Sparbuch nicht aus der Hand gegeben wird. Dann ist aus dem Verhalten der Eltern zu schließen, dass sie sich die Verwendung des Spargut­habens mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kinds vorbe­halten wollen.

Schadensersatz wegen Abhebung vom Kindersparbuch?

Im vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall bekamen die Eltern im Jahr 1996 eine Tochter. Im Folgejahr eröffneten sie ein Sparbuch auf den Namen des Kinds. Bis 2010 wurde dort ein Guthaben von rund 17.500 Euro angespart. In den Jahren 2010 und 2011 hob der Vater insgesamt 12.300 Euro von dem Sparbuch ab. Er fragte oder informierte weder seine Frau noch die Tochter.

Die Eltern trennten sich im Jahre 2012, das Sparbuch blieb weiter beim Vater. Dieser übergab es seiner Tochter im Jahr 2015. Diese musste feststellen, dass das Geld im Wesent­lichen abgehoben worden war.

Da der Vater sich weigerte, die 17.300 Euro zurückzuzahlen, beantragte die Tochter beim Amtsge­richt, den Vater dazu zu verpflichten. Das tat das Amtsge­richt im Jahr 2018 auch. Dagegen wehrte sich der Vater erfolg­reich mit seiner Beschwerde.

Keine Pflichtverletzung der Vermögenssorge für das Kind

Das Oberlandesgericht stellte sich auf die Seite des Vaters. So seien Eltern zwar verpflichtet, sich um das Vermögen der Kinder zu kümmern. Auch dürften sie das Geld der Kinder nicht für persönliche Zwecke nutzen. Allerdings habe das Sparbuch bis zum Jahr 2015 nicht im Vermögen der Tochter gestanden. Sofern die Eltern das Sparbuch vorher nicht herausgegeben hätten, liege die Verfügungsgewalt bei ihnen. Man gehe dann davon aus, dass die Eltern sich die Verfügung über das Guthaben bis zur Übergabe oder im Zweifel bis zu ihrem Tod vorbehalten wollten.

Der Vater habe die gesamte Zeit über das Sparbuch in seinem Besitz gehabt. Auch hätten die Eltern bei der Kontoeröffnung im Antrag angegeben, dass bis zur Volljährigkeit der Tochter jeder für sich allein verfügungs­be­rechtigt sein solle. Darüber hinaus stamme das Guthaben vollständig aus dem Vermögen der Eltern. Daher hatte die Tochter keinen Anspruch.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 29. August 2018 (AZ: 2 UF 66/18)

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das ist in ausnahmefällen selbstverständlich möglich. die abbuchung wird dann für bestimmte personen nicht einsehbar dokumentiert.


Blindi56  15.11.2019, 16:39

für Gottinperson macht sdas sicher jede Bank ;-)

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Nimm das Sparbuch, denn es gehört ja dir.

Und wenn du zur Bank gehst, dann buche das Geld auf ein anderes Konto um, wo kein anderer Zugriff darauf hat.

Von einem Sparbuch kann jeder Geld abheben, auch wenn es nicht auf seinen Namen läuft - weiß jetzt allerdings nicht, ob es bei allen Banken so ist.

Wie soll das denn gehen, jede Geldbewegung muss doch verbucht werden. Sonst wäre ja weniger Geld auf dem Konto als im Buch steht, woher soll das kommen?

Hast Du das Geld für das Sparbuch selber verdient und eingezahlt, oder wieso ist es "Dein" Sparbuch? Wenn Deine Eltern Geld für Dich angepart haben, haben die es sicher für einen besonderen Zweck geplant. Aber rede doch einfach mit ihnen und erklär, wofür Du jetzt Geld brauchst.

Ein Sparbuch "gehört" übrigens demjenigen, der es hat, egal, welcher Name da drin steht....


Ranzino  15.11.2019, 17:37
Ein Sparbuch "gehört" übrigens demjenigen, der es hat, egal, welcher Name da drin steht....

Klares nein. Das wäre nur dann egal, wenn es sich halt um Eltern fürs noch minderjährige KInd handelt und die lieben Eltern wie üblich in gesetzlicher Vollmacht handeln.
Nur hat es ich mit dem 18. Geburtstag "ausgevollmachtet" und das Sparbuch samt allen Geldern steht nun in vollem Unfang dem Kind zu.
Im Ernstfall kann das nicht-mehr-kindliche Kind nun sogar zur Bank spazieren und die Auflösung des Sparbuches auch ohhne Vorlage desselben wegen Unwilligkeit der Eltern verlangen; das Sparbuch wird dann für verlustig und ungültig erklärt.
Alles schon passiert :)

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