Bekomme ich mit diesen Daten Bafög?
Hey leute. Ich glaube der bafög rechner spinnt. Er meint, ich bekomme kein bafög. Meine daten:
19 jahre, student 1.semester an Uni
Eigenes Vermögen ca 400€
Eltern leben getrennt sind aber "noch" verheiratet.
Einkommen Vater :41. 000 brutto pro jahr
Einkommen mutter : 27.000 brutto pro jahr.
Beides Arbeitnehmer
Einkommen Schwester : 1.200 brutto monat(Ausbildung)
Kann man mit den angaben schon schätzen, ob ich etwas bekomme?
Habe nämlich meinen minijob gekündigt, da ich es nicht schaffe nebenbei zu arbeiten. Bin also auf bafög angewiesen. Meine eltern haben zudem natürlich noch Abzüge (soli etc) und ordentlich schulden. Meine mutter zahlt in die riester rente, was einem für bafög ja entgegen kommen soll.
4 Antworten
Ich hab das mal in den Bafög-rechner
https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php
eingegeben:
Habe ich schon gemacht. Habe aber ka was ich bei den Anzügen alles zusammen rechnen soll. Habe alle Varianten ausprobiert
und woher sollen wir wissen, was bei Dir alles eine Rolle spielt?
das sind äußerst komplexe Berechnungen ....
Vllt kann man pauschal sagen, ab welchem wert man kein bafög mehr bekommt.
pauschal geht gar nicht .. stell einen Antrag, gib alles an was abgefragt wird und warte ab ....
die zuständigen Ämter haben dafür ein Berechnungsprogramm ....
Würdest Du im Studium bei Deinen Eltern wohnen oder auswärts?
Meine eltern leben getrennt. Während des studiums wohne ich bei meiner mutter
Wenn ich den Bafög-Rechner damit füttere, kommt ungefähr 288 € pro Monat an Bafög raus.
Bei mir spuckt er gar nix aus. Liegt eventuell an denn Sozialabgaben, die ich falsch eingetragen habe. Meine eltern haben die Steuererklärung zusammen gemacht. Und die daten habe ich. Ich weiß nur nicht was ich jetzt bei meinem vater und bei meiner mutter angebe.
Bedeutet bei Papa ca 2400 netto ( 2010 bei LStKl. IV ) / für Mama 1250 (1530 bei LStKl. IV ) Soweit es steuermindernde Ausgaben gibt erhöht sich das Netto im Rahme einer Steurerklärung - und eine solche muss auch für das vorletzte Jahr vor dem Antrag vorgelegt werden.
Deine Schwester hat eigenes auskömmliches Einkommen ( 940 Euro netto ) - findet also bei der Berechnung von Bafög keine Berücksichtigung mehr.
Bei einem solchen Nettoeinkommen kann man bequem den Unterhalt (Unterhaltsanspruch gemäß Düsseldorfer Tabelle 735 Euro incl. !! des gesetzlichen Kindergeldes - 204 Euro pro Kind ) für eine/n außerhalb des Elternhauses lebende/n Studierende/n, aufbringen.
Trotzdem bleibt es Dir freigestellt "zu Überprüfungszwecken" ein Antrag auf Bafög zu stellen.
Ich soll ja im rechner angeben, wie viel soli, Kirchensteuer etc meine eltern in dem jahr bezahlt haben. Und das soll ich vom Steuerbescheid entnehmen. Da aber meine eltern den Steuerbescheid zusammen gemacht haben, weiß ich nicht was ich bei "Abzüge mutter" und "Abzüge Vater" eingeben soll. Bei beiden den selben wert wie auf dem steurbescheid, die summe durch 2 teilen oder einfach den wert bei einem Elternteil eintragen und bei dem anderen 0?