Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Davor hatte ich bereits einen Anhörungsbogen erhalten. Darin hatte ich zugegeben, dass ich der Fahrer war, allerdings den Verstoß an sich nicht. Im Bußgeldbescheid heißt es, dass die Äußerung im Anhörverfahren nicht von der Ordnungswidrigkeit entlastet, Messfehler sind nach Aktenlage nicht erkennbar.
Die Bemerkungen darunter verwirren mich allerdings. "Sie gaben die Fahrereigenschaft und den Verstoß zu". Das stimmt allerdings nicht weil ich nur zugegeben habe der Fahrzeugführer zu sein aber den Verstoß begangen zu haben nicht.
Ist der Bußgeldbescheid jetzt ungültig und lohnt es sich dafür noch Einspruch einzulegen?