Jobcenter überfordert - ALG2 bei Geschäftsführer aufstockung?

Corona setzt meiner Firma zu, nachdem ich die letzten Monate meine Mitarbeiter noch durch Privatkredite an meine UG und die verbleibenden Aufträge über Wasser halten konnte sind meine finanziellen Möglichkeiten erschöpft. Ab nächsten Monat schicke ich meine fest angestellten in Kurzarbeit, meine 450€ kräfte bekommen die stunden zwangsreduziert bzw. bei Weigerung werde ich sie entlassen müssen.

Nun stehe ich vor der komplizierten Lage dass Überbrückungshilfe oder Überbrückungskredite nicht genehmigt werden (bzw. selbst wenn lächerlich zu wenig). Da ich meine privaten Rücklagen als Kredite in die Firma gesteckt habe stehe ich mit dem Rücken zur Wand und soll ALG2 beantragen als Aufstocker... aber schon geht es weiter. Ich bin angestellt in der eigenen Firma, habe noch eine aktuell komplett leer laufendes kleines Einzelunternehmen. Bei der UG kann ich mir kein Gehalt mehr Auszahlen... derzeitige private Einnahmen also 0.

Die UG als juristische person wäre ja nicht teil der Bedarfsgemeinschaft, sehe ich das richtig dass ich dort schlichtweg gar nichts angeben muss außer Gehälter, Kapitalentnahmen etc? Rechtlich wäre das IMHO so richtig, aber da gibt es auch eine Auflistung für die Firmenausgaben. Das dürfte aber nur für die Inhaberfirma gelten, oder? Beim Jobcenter konnte man mir auf die meisten meiner Fragen keine Auskunft geben außer ich soll es einfach beantragen.

Recht, Geschäftsführer, ALG II, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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