Was ist wenn ich in einem Brief (Briefsendung) ins Ausland ein Geschenk (Ware) und nicht nur Dokumente verschickte?
Hallo,
angenommen ich verschicke einen Brief mit der Deutschen Post AG als Briefsendung (z.B.: "Groß" 3,70 € Porto) ins EU-Ausland und es sind gar keine Dokumente drin, sondern was anderes drin, wie ein (kleines) Geschenk. Was kann dann passieren?
Aus den Preisen der DPAG.:
"Ab dem 1.1.2019 können nur Dokumente in Briefen ins Ausland versandt werden. Für den Warenversand können Geschäftskunden die Warenpost International nutzen, Privatkunden nutzen bitte für Waren ins Ausland das DHL Päckchen International (NEU: schon ab 4,89 €) oder das Paket International."
Kann dann die Post sagen, das transportieren wir nicht weiter? Aber es gibt ja auch das Postgeheimnis, welches besagt, das nur der Empfänger den Brief öffnen darf (§ 39 Abs.4 PostG). Also könnte man doch rein theoretisch alles als Briefsendung (z.B. ein Geschenk) verschicken, um weniger Geld für Porto auzugeben, oder ist meine Denkweise da falsch?
DANKE!
NB: Ich habe es 2 Mal mit Erfolg versucht, wobei die Sendungen besonders stabil vorbereitet (verpackt) wurden, das dritte Mal.....weiter lesen...
4 Antworten
Da werden wohl nur Stichproben gemacht, wenn das Format nahelegt, dass darin eine "Ware" enthalten sein könnte. Das Postgeheimnis gilt -in begründeten Tarif-Verdachtsfällen- für die Post nicht. Andererseits ist die Regelung völlig unsinnig, denn Dokumente können auch "Waren" sein (der ganze Autographenhandel lebt davon!) - und (z.B. gebrannte CDs) haben auch dokumentarischen Charakter, nur ohne Papier. Eigentlich ist die Neuregelung nur "Geldschneiderei" der Post, denn als "Warenpost International" kann man die Sendung sogar für 3,20 EUR versenden - aber eben nur als "Geschäftskunde". Dabei ist der Versendungs-/Transportaufwand gleich.
Stichproben wären OK. ... aber, meines Erachtens darf die DPAG höchstens die Sendung röntgen aber auf keinen Fall aufmachen. Die Regelungen nach § 39 Abs.4 PostG finden keine Anwendung, da eine Briefsendungen keine vergünstigte Alternative darstellt (nicht mit Büchersendng zu vergleichen),:
"Postdienstleister dürfen ihnen anvertraute Sendungen nur öffnen,
- um zu prüfen, ob eine Portovergünstigung zu Recht in Anspruch genommen wurde,
- um den Inhalt einer beschädigten Sendung zu sichern,
- wenn weder der Absender noch der Empfänger auf andere Art zu ermitteln sind,
- um eine von der Sendung ausgehende Gefahr abzuwenden.
"
Ich stimme Ihnen zu 100% zu: Die Regelung ist völlig unsinnig und " Geldscheinerei" ist eine schöne Redewendung dafür. In diesem Zusammenhang habe ich diese Online-Petition unterzeichnet:
Es kann der Post als Transport- und Zustellunternehmen doch egal sein, was in einem Brief drin ist! Die Neuregelung (keine "Waren" in Briefsendungen ins Ausland) wird mit einer Maßnahme des Weltpostverbandes "begründet", weil Waren evtl. Zollbestimmungen unterliegen. Dann aber müsste der "Warenversand" in Briefsendungen aber nnerhalb der EU zulässig sein, denn da gibt es keinen Zoll mehr. Und "Geschäftskunden" dürfen weiterhin Waren in Briefen versenden - sogar preislich günstiger als zuvor. So diskriminiert die Dt. Post die einfachen Bürger!
Wie von mineralixx zu Recht bemerkt, ist diese Neuregelung eine reine Geldscheinerei. Die DPAG versucht in der Tat diese Neuregelung durch verschiedene Wege zu rechtfertigen. Bemerkenswert ist dass Sender im Ausland "Ware" in Briefen nach Deutschland verschicken dürfen! Die DPAG interpretiert den Begriff "Ware" in einem ungünstigen Sinn für den Privatkunden. Ware sollte mit Handel zu tun haben, oder ? Nicht vergleichbar mit einem Geschenk. Eigentlich noch schlimmer: In einem Paket mit "Ware" darf ich keine "Dokumente" mitschicken...Das heißt, dass ich meinem Vater zum Geburtstag kein Geschenk UND Grußkarte zusammen in einem Paket schicken darf!
Allerdings wollte ich nicht eine Polemik mit dieser Frage anfangen. Es geht mehr darum, zu wissen ob andere Kunden der DPAG in einer ähnlichen Konstellation ihre Sendung "verloren" haben.
Das Ding kommt zurück, Gebühr 10 EUR, muss dann als Päckchen neu verschickt werden für rd. 10.00 EUR. Nach GB z.B..
Merke: Die Ausländische Post verlangt es so, nicht die DP.
Wenn Die Briten mit Deutschland solche Verträge machen, was hat die Post damit zu tun? Ich fürchte, sie wurde nicht einmal gefragt.
Komisch für mich ist, dass die privaten, die ja mit der Post nichts zu tun haben, es auch so machen (müssen).
Wieso die ausländische Post? Die DPAG ist soweit mir bekannt, die einzige, die die Trennung zwischen Briefsendungen und Warensendungen umsetzt.
Ich habe Aufkleber von den Briten auf dem Umschlag.
Der DP ist der Inhalt egal, so auch die mir bekannten Zusteller.
Verteilt und verschickt an die Grenze und darüber hinaus wird automatisch.
"Der DP ist der Inhalt egal". Eben nicht, die DPAG macht ein Mordstheater mit dieser neuen Regelung.
Und, wer ist der Bestimmer und wer hat den Ärger, wenn alles zurückkommt und der liebe Versender die 10 EUR nicht bezahlt für die ausl. Post?
Ich glaube wir reden nicht über das gleiche Thema. Haben Sie meine Frage gelesen? Es geht um die Regelung der DPAG in Kraft seit dem 1.1.2019, und die die Sendung von ""Ware" in Briefsendungen fürs Ausland verbietet .
Wenn Ware im Brief vermutet wird, kommt der Brief zum Absender zurück.
Danke! Das ist natürlich möglich, wobei die DPAG ein gewisses Risiko eingeht, wenn tatsächlich nur Dokumente drin sind, und die Beförderung aufgrund von "Vermutungen" verweigert. Die Post darf vermuten, aber keine Briefe aufmachen ...
Das macht sie aber! Habe mehrfach Sendungen bekommen, die waren mit "Post-Klebeband" wieder verschlossen, dazu ein Stempel "Für Prüfzwecke durch die Deutsche Post geöffnet.".
Das glaube ich wohl! Allerdings darf die DPAG *nur* in bestimmten Fällen aufmachen. Siehe :
https://www.gesetze-im-internet.de/postg_1998/__39.html
Bei Büchersendungen war es vorgesehen, und dazu gab es sogar wiederverschliessbare Umschläge. Die Prüfung, ob Ware oder Dokumente ist in dieser Regelung nicht vorgesehen.
Bei mir hat sich die DPAG etwas anderes einfallen lassen....
Ich wollte die Spannung steigen lassen ;-).
Ich habe einem Bekannten in Frankreich ein kleines Geschenk (Wert ca. 10€, Porto 3.70€) zukommen lassen. Der Empfänger hat heute bei mir angerufen. Er habe einen leeren Umschlag bekommen. Der Umschlag wurde sorgfaltig geöffnet, wahrscheinlich mit einer Schere. Die beschädigte Sendung wurde dann mit einer durchsichtigen Umschlag versehen. Drin war ein Vermerk von der frz. Post "Sendung wurde beschädigt aus dem Ausland empfangen. Um den Inhalt zu schützen wurde der Brief mit einem weiterem Umschlag geschützt". Aber das Geschenk war weg! Es gab kein Hinweis, dass die DPAG den Brief geöffnet hat....aber wer sonst?
Ja mit Familienbildern, wie sind Sie darauf gekommen?
Eine Geschichte mit fast gleichen Wortlaut ist im Internet zu finden!
Davon abgesehen, werden gerade USB-Sticks sehr oft in den automatischen Briefsortieranlagen aus den Umschlägen gedrückt.
Es gibt nicht den geringsten Anlass, irgend jemanden ohne Beweise des Diebstahl zu bezichtigen.
Hatte ich mir fast gedacht: Die andere Geschichte ist mein Erfahrungsbericht....
Und deswegen hatte ich den USB-Stick in einer Umverpackung einer Weledasalbe (Calendula) verpackt und gegen seitlichen Bewegungen mit Papier gesichert. Der Umschlag war aus Kraftpapier und wurde grosszügig mit Tesaband geschmückt. D.h.: die Sendung wurde absichtlich /mutwillig und sehr sauber geöffnet. Sie haben Recht: Es steht offen, wer der Täter war...vielleicht ein USB-Stick Sammler? Oder die DPAG zu Prüfungszwecken? Auf jedem Fall, USB-Stick ade!
Das hat dann aber wohl kaum etwas mit der Neuregelung der Posttarife (keine Waren in Briefsendungen ins Ausland; Abschaffung der "Büchersendung" usw.) zu tun - sondern ist einfach kriminell: ein Diebstahl. Leider nicht selten - und kommt auch bei Briefsendungen innerhalb Deutschlands vor, selbst mehrfach erlebt.
Diebstahl... selbst mehrfach erlebt.
Und zu welchen Ergebnissen haben die Anzeigen geführt?
Doch, ich unterstelle folgendes: Wie Sie sagen, ist diese Neuregelung Geldscheinerei. Ich vermute viele Sender schicken kleine Objekte ins EU-Ausland als Briefsendung. Das gefällt der DPAG natürlich nicht, und sie will die Kunden dazu bewegen diese Sachen als DHL Päckchen International zu verschicken (Online Frankierung !). Die Post darf allerdings diese Sendungen zu "Prüfzwecke" nicht aufmachen. Es wird dann schwierig die Benutzung des Tarifs DHL Päckchen Int'l zu erzwingen, vor allem da der Unterschied zwischen Dokumente und Ware strittig sein kann, und die Post muss jede Öffnung einer Sendung rechtfertigen. An so ein Verhalten würde sie ganz schnell scheitern. Die Lösung? Ganz einfach! Die Post macht die Sendung auf, entfernt den Inhalt und lässt dem Empfänger einen leeren Umschlag zukommen. Beweisen kann man nichts, es besteht keine Haftung der Post, aber der Kunde wird nächstes Mal eine andere Frankierung wählen. Dieses Verhalten kann ich der DPAG schon zumuten.
Das Hauptproblem für mich: Ich habe drei Patenkinder in der "3. Welt", in Honduras, Indien und Namibia. Ich hatte denen zwei- bis dreimal pro Jahr zu Weihnachten, Geburtstag und Ostern je eine Briefsendung (mit kleinem Püppchen, Spielzeugauto, Quartettspiel u.ä, dazu kleine Süßigkeit) geschickt. Kostete damals 3,70 Euro plus 2,50 Euro Einschreibegebühr, also je 6,20 Euro. Hatte das auch zuvor mal ohne Einschreiben gemacht - aber da kam von 6 Briefsendungen nur eine an ("typisch Entwicklungsland?)! Dieselbe Leistung der Post kostet mich jetzt je 46,99 Euro !!! (Paket Zone 8; Päckchen Welt zu 16,00 ist auch teuer - und unversichert/unregistriert - scheidet also aus). Es tut mir sehr Leid für die Kinder - sie bekommen jetzt von mir nur noch Grußkarten mit Fotos.
Um die 700% teurer, was für eine Frechheit! Haben Sie bei der Konkurrenz (DPD, Germam Parcel, UPS...) geschaut? Demnächst gucke ich mal, ob ich diese Sendungen aus einem Nachbarland (AT) verschicken kann. DPAG ist für mich ein "no go". So verhält sich eine "Firma", wenn sie aus einer Behörde ein Unternehmen mit (quasi-) Monopol wird.
Stimmt nicht, dass die ausländische Post das verlangt - ich versende jetzt "Waren" in Briefen, die ich in Luxemburg oder Belgien aufgebe. Kein Problem! Nur Deutschland setzt diese unsinnige (und für Kunden teure) Regelung durch.