Der Gutachter hat einen Totalschaden festgestellt. Die Versicherung gab mir ein deutlich höheres Restwertangebot als das, was der Gutachter in seinem Bericht gesendet hatte. Die Versicherung berechnet dann den Wiederbeschaffungswert - Restwert richtig?

Kann ich das Angebot der Versicherungsgesellschaft ablehnen, den gesamten Wiederbeschaffungswert erhalten und das Auto selbst verkaufen?