Klarna COEO Inkasso + gerichtlicher Mahnbescheid?
Hallo,
ich habe Ende 2019 eine Bestellung getätigt. Da ich eine Retour offen hatte und nicht wusste, wie hoch der Endbetrag nach der Retour sein wird, hatte ich die Zahlung noch nicht vorgenommen und sie vergessen, da ich nichts weiter hörte. Keine Mahnung per E-Mail oder per Post.
Dann kam ein Inkassoschreiben. Dadurch wurde ich überhaupt erst wieder an die offene Summe erinnert - und hier stand auch der Endbetrag (abzgl. Retoure) drin. Diesen habe ich, mitsamt Mahnkosten (obwohl nie eine Mahnung erhalten) bezahlt. Den zusätzlichen Inkassobetrag habe ich nicht bezahlt!
Jetzt flatterte ein gerichtlicher Mahnbescheid ein. Mitsamt Auflistung durchs Inkassobüro. Diesem habe ich widersprochen.
Nun ein weiterer Brief. Ich könne den Widerspruch noch zurückziehen, um Verfahrenskosten von 220 Euro zu sparen.
Sollte ich die Inkassokosten (70 euro) + Gerichtskosten (wg Mahnbescheid: 32 + 54 Euro) nun bezahlen oder beim Widerspruch bleiben? Wie ist die Beweislast? Ich sehe es eigentlich nicht ein, da ich nie eine Mahnung oder neue Kostenaufstellung nach Retour bekommen habe.
Reden wir hier von einer einfachen Onlinebestellung (klamotten,electroni etc: bestellt?
Ja, Online-Shop: Asos. Zahlungsziel durch Klarna stand 14 Tage im Bestellvorgang - und danach nur in der App. Keine E-Mail, kein Brief.
Gab es eine Rechnung oder dergleichen mit einem Enddatum
Ich prüfe das nochmal, aber ich glaube es war nur das Zahlungsziel von 14 Tagen angegeben. Vor allem aber wartete ich ja auf die Korrektur des Endbetrags wegen Retour.
4 Antworten
Da hat jemand was zu verbergen, anders lässt sich der Brief nicht erklären, kurz zu Erläuterung:
- Abmahnung(BGB §286)
- Gerichtlicher Mahnbescheid
- Gerichtsvollzieher
Bei Inkassobüros sind häufiger schwarze Schafe dabei, wenn du die Sache bezahlt hast, würde ich mal zur Verbraucherzentrale gehen und denen den Mahnbescheid geben. Weil wenn du wiedersprochen hast, aber die Mahnung nie erhalten hast, geht die Sache auf den Prüfstand. Der BGB §286 gilt nicht wenn:
1.
für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2.
der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3.
der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4.
aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
So einfach geht es nicht, das man ohne Mahnung direkt das Inkassobüro aufschwatzt, zweitens sie sind in der ,,Beweispflicht", immer der eine Behauptet muss beweisen das sie Wahr ist. In der Regel wird dies auch als Zahlungserinnerung bekannt. Wenn allerdings du eine Rechnung worauf explizit ein Enddatum bestimmt ist (siehe 1), bist du im Verzug. Ich würde zu einer Verbraucherzentrale gehen, diese können dir genauer sagen ob sich der Einspruch noch lohnt
Er hat ja bereits dem MB widersprochen ;)
Falls es nur um inkassokosten geht hat sich der Einspruch gelohnt da diese Gebühren nicht eingeklagt werden.
Ein erster Hinweis liefert die Gegenseite da man um Rücknahme des Widerspruchs bittet.
Nun ein weiterer Brief. Ich könne den Widerspruch noch zurückziehen, um Verfahrenskosten von 220 Euro zu sparen.
Ich kann rechtlich nicht einschätzen, inwieweit die Forderung aus dem gerichtlichen Mahnbescheid durchsetzungsfähig ist.
Wenn Dein Antragsgegner sich diesbezüglich jedoch keine Sorgen machen müßte, würde sich der genannte Brief m.M.n. erübrigen.
Deswegen vermute ich, daß Du durchaus Chancen vor Gericht hast.
Da ich eine Retour offen hatte und nicht wusste, wie hoch der Endbetrag nach der Retour sein wird
Das kann man ausrechnen. Man kann auch erst die Rechnung komplett zahlen und sich danach Retouren erstatten lassen.
Es werden explizit nur die Inkassokosten von coeo im MB eingefordert ?
Liste Mal auf : Hauptforderung , Nebenkosten etc.pp. Evtl verlink den MB hier ( Namen von Dir abdecken)
Antragsteller ist Klarna oder coeo oder Mumm ?
Ist das noch aktuell ? Hab mich leider 2 Tage nicht eingeloggt
Ja, seitdem kam kein neuer Brief und wir haben auch noch nicht weiter reagiert.
Antragssteller coeo, Prozessbevollmächtigter M. Mumm
Die Forderungsaufstellung ist nachvollziehbar:
Warenlieferung xxx Euro
Zinsen x Cent
Retoure - xxx Euro
Mahnkosten (nie erhalten) 3,60 Euro
Inkassokosten 70 Euro
Zahlung des Schuldners (Warenl. + Mahnkosten) -xxx Euro
Zinsen in Cent
Zinsen in Cent
MB-Antrag Gerichtskosten 32 Euro
MB-Antrag RA-Gebühren 54 Euro
Zinsen in Cent
Die Hauptforderung aus dem gerichtlichen Mahnbescheid ist dagegen nicht nachvollziehbar.
Warenlieferung Rest gem. Rechnung... xx Euro
Mahnkosten vom xx.2019 = 3,60
Zinsen 2 Euro
Die Warenlieferung wurde komplett bezahlt! Und die 3,60 Euro Mahnkosten von diesem Datum über 3,60 ebenfalls!
Nach dem Telefonat im Dezember 2019 mit Klarna sollte die Zahlung direkt an coeo gehen. Die werden diese Zahlung vermutlich prozentual auf die Inkassokosten und Warenlieferung aufgeteilt haben - und tun so als sei bei der Warenlieferung nun noch etwas offen? MB ist übrigens von 09.2020 nachdem die Forderung ohne Inkassokosten in 12.2019 bezahlt wurde.
In dem letzten Schreiben heißt es von M. Mumm auch: vermutlich haben Sie noch Fragen wegen der Hauptforderung und haben deswegen einen Widerspruch eingelegt... ich solle sie anrufen und sie würde zur Klärung beitragen.
Wenn du etwas gekauft hast und eine Rechnung erhälst, gehen viele Rechnungshäuser gar nicht mehr mit Mahnung um. Sie beauftragen gleich ein Inkassounternehmen. Daher wird dir nichts übrig bleiben die Kosten des Inkassounternehmens zu zahlen, da du ja eine Rechnung erhalten hast, die nicht bezahlt wurde.
Nein. Im Zusammenhang mit Klarna wurde auch im Verzugsfall noch nie wg vorger. Inkassokosten geklagt.
Grund : Klarna ist Onlinebezahldienst. Gerichte würden sehr wahrscheinlich Inkassokosten als nicht durchsetzungsfähig erachten
Okay, ich habe die Summe aus dem Mahnbescheid „gefunden“. Ceoe hat von der Überweisung erst einmal die Inkassokosten gegengerechnet. Der überschüssige Betrag aus der Überweisung wurde dann erst für die Warenlieferung genommen.
Damit bleibt ein Fehlbetrag bei der Warenlieferung (vollkommener Quatsch). Damit stehen auch die 7 Cent Zinsen und die 3,60 Mahnkosten und die zweiten Zimsen in Centhöhe noch im gerichtlichen Mahnbescheid als Hauptforderung.