MINIJOB und Ehrenamtlich?
Hallo alle zusammen,
Ich habe an euch eine Frage.
Ich bin Studentin und arbeite bereits in einem Nebenjob, wo ich ca bis zu150€ verdiene. Zusätzlich erhalte ich durch ehrenamtliche Nachhilfe 200€. Jetzt wollte ich wissen. Darf ich eine weitere steuerfreie Beschäftigung ausüben, in der ich nicht mehr als 250€ verdienen würde? Und zu dem, muss ich meine Beschäftigungen irgendwo Angeben bzw. muss ich etwas vorweisen? Zuvor habe ich schon mitbekommen, dass manche 2 Nebenjobs ausüben und diese nicht versteuert werden da sie die 450€ Grenze zusammen nicht überschreiten.
4 Antworten
Es können mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausgeübt werden, wenn keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung besteht und insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient werden.
Die einheitliche Pauschsteuer für 450-Euro-Minijobs in Höhe von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Verdienstes dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt.
Der Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale gelten nicht als Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Sie sind steuer- als auch sozialversicherungsfrei und werden daher nicht mit Minijobs zusammengerechnet.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Falls es sich um die geringfügigen Beschäftigungen als 450-Euro-Minijob handelt, gilt laut der minijob-zentrale.de folgendes:
Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen ArbeitgebernHat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Zuvor habe ich schon mitbekommen, dass manche 2 Nebenjobs ausüben und diese nicht versteuert werden da sie die 450€ Grenze zusammen nicht überschreiten...
Falls deine Minijob-Arbeitgeber jeweils die 2% Pauschalsteuer für dich entrichten, dann mußt du diese Minijoblöhne nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Zusätzlich erhalte ich durch ehrenamtliche Nachhilfe 200€...
Somit hast du den Jahresfreibetrag von 2400€ voll ausgeschöpft. Ein evtl. übersteigender Betrag müßte in der Anlage N angegeben werden, falls keine Lohnsteuer berechnet wurde:
Gruß siola55

Leider schreibst Du nicht, wie Deine Tätigkeiten angemeldet sind.
Bei er ehrenamtlichen Nachhilfe denke ich, ass es über einen Verein, oder eine andere Einrichtung geht und somit die Übungsleiterpauschale zum Tragen kommt.
Der Nebenjob mit den 150,- Euro, da müsstest Du wissen, wie Dein Arbeitgeber as angemeldet hat. Vermutlich ist es ein 450,- Euro Job.
Damit hättest u einen weiteren 450,- Euro Job mit bis zu 300,- Euro frei.
Falls noch aktuell bei dir bzw. als Info hier mal ein paar neue Zahlen:
- die Übungsleiterpauschale ist seit dem 1.1.2021 erhöht worden auf 3.000€ im Jahr bzw. 250€ mtl.
- Das Ehrenamt (nicht zu verwechseln mit der Übungsleiterpauschale!) ist ebenso erhöht worden von bisher 720€ auf 840€ im Jahr!
- zusätzlich kannst du noch eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob ausüben...
https://www.lohn-info.de/arbeitslohn_nebenberuflich_freibetrag.html
Gruß siola55
Die ehrenamtliche Nachhilfe läuft über das Sozialamt, wie sie bereits gesagt haben über die Übungsleiterpauschale. Und der Nebenjob ist als 450€-Job angemeldet. Also könnte ich theoretisch einen weiteren 450€ annehmen, solange ich die 450€ nicht überschreite?
Müsste ich das im Finanzamt/Arbeitgeber oder so melden?