Grundstück verkaufen mit noch nicht erstellter Privatstraße?

Guten Abend,

ich habe Anfang 2018 ein Baugrundstück erworben, sowie einen dazugehörigen Anteil an einer Privatstraße mit eigener Flurstücknummer. Die Privatstraße sollte bereits bis Ende 2018 vom Verkäufer fertiggestellt und nach schriftlicher Aufforderung des Verkäufers in Teilbeträgen bezahlt werden (erste Teilzahlung nach Fertigstellung der Kiesschicht, zweiter Teilbetrag nach Fertigstellung der Asphaltschicht). Dies wurde beim Verkauf alles im Verkaufsvertrag festgehalten.

Nun gibt es zwar schon seit etwas längerer Zeit eine geschotterte Ausführung der Straße, jedoch habe ich bis heute keine Zahlungsaufforderung erhalten. Für mich war das die ganze Zeit kein Problem, da wir sowieso erst später bauen wollten.

Der Verkäufer meinte nun, dass ich meinen Anteil noch nicht zahlen müsste, da die Straße ja noch nicht fertiggestellt ist, allerdings hätten die anderen Eigentümer dies bereits getan. Laut seiner Aussage würde mir das Grundstück rein rechtlich bis dahin noch gar nicht gehören, solange der Teilbetrag an der Privatstraße noch nicht beglichen wäre. Laut Grundbuch bin ich allerdings ganz klar als Eigentümer eingetragen (sowohl beim Grundstück, als auch zu 1/5 an der Privatstraße). Auf Nachfrage wann denn die Straße nun fertiggestellt wird, war seine Antwort, dass dies erst geschieht nachdem wir gebaut hätten, da diese ja sonst beschädigt werden könnte. Für mich klingt das alles sehr komisch und ich will daher nicht bezahlen, bis die Straße fertig ist.

Da ich das Grundstück nun aber wieder verkaufen möchte, hätte ich drei Fragen:

  1. Stimmt meine Vermutung, dass das Grundstück samt Straßenanteil mir gehört oder ist die Aussage meines Verkäufers korrekt?
  2. Muss ich meinen Straßenanteil vor Verkauf bezahlen oder wird das einfach notariell festgehalten, dass der neue Käufer diesen noch an meinen Verkäufer bezahlen muss, sobald die Straße fertiggestellt ist?
  3. Einer der fünf Anteilseigentümer hat 2019 seinen Straßenanteil an die restlichen vier Eigentümer kostenlos abgetreten, was auch notariell festgehalten wurde. Somit gehören mir nun 1/4 der Privatstraße. Allerdings habe ich heute vom Grundbuchamt erfahren, dass ich laut Grundbuch nur zu einem 1/5 Eigentümer bin. Muss das vor dem Verkauf im Grundbuch noch korrigiert werden?

Danke & Gruß

Recht, Grundstück, Wirtschaft und Finanzen
Wie sind die Verdienstmöglichkeiten in einer öffentlichen Apotheke?

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich studiere Pharmazie und erwäge zur Zeit die Arbeit in einer öffentlichen Apotheke. Bis vor Kurzem kam dieser Bereich nicht in Frage. Nach meiner Famulatur habe ich jedoch Interesse an der klassischen Apotheker-Tätigkeit entwickelt.

Da für mich der finanzielle Aspekt ebenfalls von Bedeutung ist, habe ich mich über die Tarifverträge informiert und es ergaben sich dabei einige Fragen:

  1. Wie oft finden normalerweise die einzelnen Dienste (Notdienst, Wochenenddienst) statt?
  2. Zählt der Samstag auch zum Wochenenddienst oder ist der Wochenendzuschlag nur auf den Sonntag beschränkt?
  3. Sonntags sind die Apotheken ja bekanntlich geschlossen. Wird der Wochenendzuschlag nur dann gezahlt, wenn der Notdienst zufällig auf einen Sonntag fällt? Ist im genannten Fall sowohl der Wochenendzuschlag als auch der Notdienstzuschlag fällig?
  4. Die Gehälter im Tarifvertrag fand ich etwas merkwürdig, da die Beträge sehr gerundet und ohne Cent-Angaben waren. So etwa: 3.120,_. Normalerweise ist immer ein Cent-Betrag dabei. Stimmen die Tarifverträge von AXEDA überhaupt?
  5. Wie hoch ist der typische Bruttomonatsgehalt (inkl. Zuschläge) eines Apothekers im ersten Berufsjahr sowie nach 6 Jahren?

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße

Gehalt, Apotheke, Gesundheitswesen, Lohn und Gehalt, Lohnabrechnung, Tarifvertrag, Verdienst, Zuschläge, apotheker, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Habe ich einen Anspruch auf Bordsteinabsenkung durch meine Gemeindeverwaltung?

Ich bewohne eine Doppelhaushälfte in Mecklenburg-Vorpommern, das Haus habe ich vor sechs Jahren gekauft.

Zum Zeitpunkt des Kaufes war auf dem Grundstück keine Zufahrt angelegt. Mittlerweile habe ich jedoch eine Zufahrt geschaffen. Jedoch wurde bei der Neuanlage der Gehsteige bzw. des Straßenbaus vor meinem Anwesen die Bordsteinkante nicht abgesenkt, während alle anderen Anwesen des kleinen Dorfes in dem ich hier lebe eine Bordsteinkanten Absenkung vor ihrem Grundstück angelegt bekommen haben. Somit hat mir die Gemeinde bei diesem Baumaßnahmen, wenn man so will, die Zufahrt zu meinem Grundstück verunmöglicht.

Etwa 3 m rechts von meinem Grundstück wurde eine Bordsteinkanten Absenkung vorgenommen, vor dem Gartenzaun des Nachbarn wo diese jedoch keinerlei Funktion erfüllt und damit auch absolut keinen Sinn macht. Wenn man so will ist diese sozusagen an der falschen Stelle angelegt worden.

Ich habe heute im Gespräch mit dem zuständigen Baureferent erfahren dass ich eine Bordsteinabsenkung von meinem Anwesen genehmigt bekomme, die Gemeinde diese Kosten jedoch nicht übernehmen würde sondern ich diese privat zu tragen hätte.

Ich erwähne noch am Rande dass ich eine 50 prozentige Schwerbehinderung habe und es in der sehr schmalen Straße vor meinem Anwesen weder in noch an der Straße direkte Parkmöglichkeiten gibt.

Ich meine, dass ich wie jeder andere Bürger der Gemeinde einen Anspruch auf eine unbehinderte Zufahrt zu meinem Grundstück habe und ich daher nicht die Kosten der Bordsteinabsenkung selbst tragen muss, sondern dass der Missstand das diese bei der neu bei dem Neubau der Straße nicht angelegt worden ist - bzw an falscher Stelle nämlich zu weit rechts vor meinem Grundstück,, von der Gemeinde zu beheben sei und die Kosten auch von der Gemeinde zu tragen sein.

Ich bedenk bedanke mich schon jetzt für jeden zielführenden und kompetenten Rat in dieser Angelegenheit!

Recht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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