Darf ich mir Lohn zahlen mit dem Stammkapital (Schweiz)?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

ja, Lohn ist eine Betriebsausgabe...


NicoHuber01 
Beitragsersteller
 11.10.2020, 21:04

Danke für die schnelle Antwort :)

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https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/gmbh.html?gclid=EAIaIQobChMItfOr95Cw7AIVWeh3Ch3HzQv1EAAYAiAAEgIC2fD_BwE

Ob da eine Auszahlung einer Superdvidende gerechtfertigt ist?

https://blog.startups.ch/gmbhag-einlage-abheben/

– Das Vermögen muss im Interesse der Gesellschaft verwendet werden. Unzulässig wären etwa von der GmbH/AG gewährte zinslose Darlehen, die dem Unternehmen nichts nützen.
-Sowohl die GmbH wie auch die AG unterliegen der kaufmännischen Buchführung. Jegliche Verwendung des Kapitals muss ordnungsgemäss verbucht werden.
– Allgemein böswilliges Verhalten ist unzulässig. Im Konkursfall riskiert der Inhaber einer GmbH/AG, dass die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung aufgehoben wird, wodurch auch auf das private Vermögen der Unternehmerin selber gegriffen werden kann.