Sondernutzungsrecht am Grundstück wird in WEG nicht eingehalten. Welche Möglichkeiten habe ich als Eigentümer?

2 Antworten

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Rede mal mit dem Verwalter, es gehen beide Lösungen. Allerdings muß die Eigentümergemeinschaft entscheiden. Du darfst nicht alleine den Verwalter beauftragen.

Ich habe das so verstanden, daß es ein Haus mit 12 Wohneinheiten ist und jede Wohneinheit Sondereigentum darstellt. Das ist ja so üblich. Dazu gibt es noch ein Sondernutzungsrecht an 100qm Grundstück für jede Partei, unabhängig von der Fläche, auf der das Haus steht. Ist das auch so im WE Grundbuch eingetragen?


squilo 
Beitragsersteller
 09.10.2020, 22:08

Habe es vielleicht etwas falsch dargestellt. Es sind 12 Reihenhäuser (4 stehen jeweils in einer Reihe) mit 12 Eigentümern. Die Häuser sind Sondereigentum, aber die Fläche außerhalb der Wohnfläche ist ja Gemeinschaftseigentum. Jeder hat zur Terrasse raus einen Gartenbereich, der mehr oder weniger groß eingezäunt ist. Und an diesem Gemeinschaftseigentum besteht gemäß Teilungserklärung ein Sondernutzungsrecht von 100 qm. Das ist so eingetragen.

Aber stellen wir uns mal vor, dass 2 Eigentümer (die mit den großen Grundstücken) gegen eine Auszahlung der anderen Eigentümer sind. Dann kann man die Alternative ja vergessen, weil sowas einstimmig entschieden werden muss. Mir ist es relativ egal, da ich wohl weder profitiere noch Nachteile habe. Dann kann doch andersherum jemand darauf bestehen, dass die Teilungserklärung eingehalten wird. Und dann haben alle Rückbauarbeiten vor sich, was nicht toll wäre. Habe nämlich letztens mit meinem Nachbarn gesprochen, der das im Zweifel so durchsetzen will, da er sich aus mehreren Gründen schon benachteiligt fühlt

BenniXYZ  09.10.2020, 22:15
@squilo

Nach WEG wird nicht einstimmig entschieden, sondern mit Mehrheit. Den Nachbarn kann ich gut verstehen.

squilo 
Beitragsersteller
 09.10.2020, 22:31
@BenniXYZ

Eine Änderung der Teilungserklärung muss allerdings einstimmig entschieden werden. Und das Ausbezahlen würde ja neue Sondernutzungsrechte bedeuten. Und das bedeutet die Änderung der Teilungserklärung. Bei dem anderen Thema bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt einer Abstimmung bedarf, wenn die Änderung der Sondernutzungsrechte nicht zustande kommt. Es geht ja um keine Veränderung, sondern die Einhaltung der bestehenden Regelungen.

BenniXYZ  09.10.2020, 22:43
@squilo

Nein, kommt darauf an, ob es in Form einer Vereinbarung erfolgt, oder in Form eines Beschlusses. Gibt es einen bestimmten Grund, kann ein Beschluß gefaßt werden, also nach Mehrheit. Nur Vereinbarungen sind einstimmig zu treffen.

squilo 
Beitragsersteller
 09.10.2020, 22:47
@BenniXYZ

Danke, aber für die Durchsetzung der bestehenden Regelungen ist der Teilungserklärung benötigt man doch keinen Beschluss, richtig? Die Eingrenzungen der Grundstücke sind ja rechtlich gesehen falsch.

BenniXYZ  09.10.2020, 22:54
@squilo

Das stimmt. Dafür sollte man den Verwalter in die Spur schicken.

DerGeodaet  11.10.2020, 09:21
@squilo

Hallo,

bist du sicher, dass es so ist?

Üblichwerweise wird zu jeder Hauseinheit in der Teilungserklärung auch eine bestimmte Fläche zur Sondernutzung ausgewiesen.

squilo 
Beitragsersteller
 14.10.2020, 22:14
@DerGeodaet

Ja, das ist so. Die Teilungserklärung liegt mir vor. Es wird jeder Einheit eine Fläche von 100 qm zur Sondernutzung zugewiesen. Nur jeder Reihenhauseigentümer hat mehr als 100 qm eingezäunt und dadurch halt auch einen Bereich eingezäunt, der nicht zur Sondernutzung gedacht ist. Weil einer 250 qm und jemand anderes 160 qm eingezäunt hat (einfach nur ein Beispiel), sind die letzten Male auf den Versammlungen schon Diskussionen aufgekommen

DerGeodaet  18.10.2020, 16:17
@squilo

Hallo,

dann würde ich einen Antrag an die Hausverwaltung stellen, dass diese Flächen zu räumen sind. Findet sich ein Mehrheit, sollte es kein Problem sein.

Das hört sich ja wirr an.

Alle Grundstücke also zurückbauen, und wie kommt dann die WEG an ihr Gemeinschaftseigentum, mit einem Hubwagen übers Dach oder wie?

Und wenn Du zuviel eingezäunt hast, fehlt diese Fläche ja Deinen Nachbarn!

Wenn es nur 1.200 m² gibt, laut TE, können nicht 2.000 m² verteilt werden. Es sei denn, die Häuser stehen verkehrt und müssten passend umgesetzt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

squilo 
Beitragsersteller
 09.10.2020, 22:54

Ja, ist etwas verwirrend. In der Teilungserklärung steht einfach nur 100 qm Sondernutzungsrecht niedergeschrieben, obwohl jeder Eigentümer schon immer eine größere Grundstückfläche an sein Haus eingegrenzt hat. Die Fläche fehlt damit niemandem. Jeder hat zu viel und einige haben viel mehr als andere, obwohl eigentlich nur alle 100 qm dürften. Wie das durch die Historie zustandekommen ist, weiß ich nicht.

schleudermaxe  09.10.2020, 22:56
@squilo

Ändert nichts an meiner Antwort. Es kann nur das verteilt werden, was anhand der Pläne auch da ist. Und wenn mehr verteilt wurde, muss diese Fläche ja irgendwo herkommen.

squilo 
Beitragsersteller
 09.10.2020, 23:05
@schleudermaxe

Ich kann es nicht genau erklären. Es wurde 1990 falsch eingemessen oder es wurden einfach größere Grundstücke eingezäunt. Jedenfalls wurden die Sondernutzungsrechte vor einigen Jahren von der Stadt nochmal neu markiert. Seitdem habe ich zwei Markierungsrohre im Garten. Der schmale Gemeinschaftsweg von 1,50 mit Breite, der ausreicht, wäre demnach bestimmt 8 Meter breit.