Anrechnung Plegegeld bei Pflegeperson die ALG2 bezieht?
Ich beziehe seit Kurzem Pflegegeld nach Pflegegrad 2 und möchte von einer Bekannten, die ALG 2 bezieht geplegt werden. Diese hat bei einer Pflege von über 10 Stunden wöchentlich Anspruch auf eine Einzahlung der Pflegeversicherung auf ihr Rentenkonto. In dem Fragebogen werden auch Fragen nach Bezügen nach SGB III gestellt und der Bescheid soll beigefügt werden. Informiert die Pflegekasse das Jobcenter und wird ein Betrag auf ALG 2 angerechnet?
4 Antworten
Das SGB - lll ist ALG - 1, beim ALG - 2 ( Hartz - lV ) handelt es sich um das SGB - ll.
Nicht die Pflegekasse, sondern sie selber ist durch die Mitwirkungspflicht verpflichtet Änderungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen zeitnah zu melden und nachzuweisen, ganz egal ob es dann am Ende zu einer Anrechnung auf ihr ALG - 2 kommt oder nicht.
Pflegegeld ist im Regelfall nicht als Einkommen anzurechnen, dass trifft zumindest dann zu, wenn es sich um die Pflege von Angehörigen handelt oder wenn eine sittliche Verpflichtung bestehen würde, wie z.B. bei einem Lebenspartner.
Gibt im Internet doch einfach einmal ein ,, Anrechnung Pflegegeld auf Sozialleistungen ", da solltest du eigentlich die Voraussetzungen fürs NICHT Anrechnen nachlesen können.
Pflegegeld wird meines Wissens nach nicht auf ALG 2 - Leistungen angerechnet.
Allerdings weiß ich nicht ob sich diese Regelung auf die Pflege Angehöriger begrenzt.
Ich würde empfehlen, eine entsprechende papierschriftliche Anfrage an das zuständige Jobcenter zu richten. Dieses ist auskunftspflichtig.
Das ist in diesem Fall keine eindeutige Sache.
Bei Familienangehörigen und engen Freunden wird das Pflegegeld nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Die Sache ist ungefährlich für die pflegende Person.
Allerdings gilt das nicht für fremde Menschen. Hier kann das Pflegegeld mindernd auf die Sozialhilfe oder ALG II angerechnet werden.
Es geht um die Frage, ob die pflegende Person das aus freundschaftlicher oder familiärer Verpflichtung macht oder um sich etwas dazu zu verdienen. Du solltest die Bekannte unbedingt als "langjährige enge Freundin" bezeichnen.
Hallo es darf was dazuverdient werden, aber wie hoch der betrag heute ist weis ich leider nicht da solltet Ihr beim Jobcenter nachfragen auch bei der Pflegekasse solltet Ihr Euch befragen.
zur Info es gibt da auch noch eine Verhinderten pflege, einfach mal bei der Pflegekasse fragen
ich weis das bei meinem Vater war es genauso