Muss ich den Führerschein neu machen oder kann ich einen neu bekommen?

Hallo Leute, ich brauche hier wirklich niemanden der mir hier meinen Fehler vor die Augen hält.Ich will einfach nur wissen, ob ich mein Führerschein komplett NEU machen muss, oder einfach ein neuen Führerschein nach diesen 3 Monaten beantragen muss, und ein neuen Führerschein gedruckt bekomme.Von dem Brief werde ich nicht wirklich Schlau, da steht nicht wirklich was genau auf mich zu kommt.Von einem MPU ist auch keine rede, also wird mir der Führerschein nur entzogen?

So wie ich es Verstanden habe:

Ich muss mein Führerschein 3 Monate abgeben, kann Antrag stellen das ich ihn wieder bekomme, muss jedoch dann ein neuen Führerschein Bezahlen, weil ich den alten nicht wieder bekomme. Sprich, so als hätte ich ihn verloren und lasse ein neuen herstellen?

Oder wie sieht das aus ?

Also in der Fahrschule neu machen muss ich ihn nicht?

Weiß jemand was mich das kostet? Habe wegen dem letzten Blitzer schon ca. 260€ bezahlt, muss jetzt noch mal 150€ Zahlen.

Dann wenn ich ihn wieder bekomme bestimmt noch mal ? Wieviel? Weiß das jemand?

Vielen dank jetzt schonmal für Hilfreiche antworten!

Falls die Bilder nicht zu erkennen sind, die ich hier hochgeladen habe :

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MPU, Führerschein, Weg
Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung in meinem Wohnzimmer erhalten, niemand will bezahlen, jeder schiebt es auf den anderen (Hausverwalter, Nachbar, Nachbarhausverwalter, Haftpflichtversicherung), wer muss nun für den Schaden aufkommen ?

Ich hatte vor längerem bemerkt das die Wand hinter meinem Kunststoffregal im Wohnzimmer feucht ist und die Tapete sich löste und mich deshalb gleich an den Nachbarn (Migrationshintergrund, bewohnt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung) gewandt da ich schon öfters Duschgeräusche in der früh gehört habe.
Der sagte kann nicht sein, ich habe die Dusche vor 4 Jahren neu gemacht !
Vorher hatte ich zusätzlich meinen Hausverwalter wegen dem Wasserschaden angeschrieben, schließlich befinden sich an der Stelle in meiner Wohnung im Wohnzimmer in diesem Bereich keine Wasserleitungen oder Heizrohre.
Da dann immer noch Wasser rüberkam und er immer noch duschte habe ich einen Feuchtigkeitsmesser besorgt und dem Nachbarn angeboten in seinem Bad zu messen, er hat es abgelehnt und weiter morgens geduscht.
Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.
Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.
Die Nachbarhausverwaltung (des Nachbarn) hat mir geschrieben das der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner der Nachbarwohnung aufgefordert wurde sein Bad in Ordnung zu bringen und gesagt empfohlen dem Nachbarn (mit anderem Hausverwalter)die Rechnung zu schicken, er wäre bereit die Rechnung zu übernehmen.
Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.
Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen (da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).
Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.
Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung, die des Nachbargebäudes oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

Dusche, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausverwalter, Nachbarn, Wasserschaden, Weg, Wohnungseigentum, Wohnzimmer
Eigentumswohnung, zu wenig Licht durch Baum vor dem Fenster

Guten Tag, liebes Forum! Ich habe eine Eigentumswohnung in einer Anlage mit 24 Wohneinheiten. Haupteigentümer besitzt 20 Wohnungen und die Abstimmung erfolgt nach Wohneigentumsanteilen. Insofern haben die vier anderen Eigentümer (einschließlich meiner Wenigkeit) nie eine Chance, etwas gegen die Meinung des Haupteigentümers durchzusetzen. Die Hausverwalterin ist eine unfreundliche und unfähige Neurotikerin, die nur tut, was der Haupteigentümer ihr befiehlt. Dieser ist ein Makler, der alle Klischees des Maklers erfüllt. D.h. er kauft auf, vermietet, aber lässt nichts reparieren, nichts in Stand setzen, verkauft, wenn das Objekt sich nicht mehr rechnet. Ich schicke dies voraus, damit mir bitte niemand antwortet, ich solle mein Anliegen einfach der Hausverwaltung vortragen und die würde sich dann der Sache annehmen. Nun meine Frage: Vor meinem Arbeits-, Schlafzimmer steht ein Lebensbaum, dessen Äste mir Sonnenlicht und Lichteinfall nehmen und zwar zu einem mittlerweile nicht unerheblichen Umfang. Man kann die Äste einfach zurückschneiden, das könnte auch unser Hausmeister, doch -wie gesagt - diese Bitte an die Hausverwaltung zu stellen, hat keinen Sinn. Ich müsste mit Hilfe eines Anwaltes mein Anliegen durchsetzen. Daher möchte ich von euch wissen, ob ich einfach selbst den Rückschnitt vornehmen (lassen) kann oder wie meine Aussichten sind, wenn ich tatsächlich einen Anwalt beauftragen muss, der mein Anliegen gegen die Hausverwaltung durchsetzt?

Eigentumswohnung, Weg

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