Unsere Eigentümergemeinschaft möchte bestimmte Kosten (z.B. Müll) auf die Anzahl Bewohner im Haus umlegen (statt wie bisher auf Eigentumsanteile). Wie soll das praktisch möglich sein?
Da das Haus sowohl von Eigentümern wie von Mietern bewohnt wird müssten doch alle Einheiten befragt werden wie viele dort wohnen, da der Hausverwaltung nur der Eigentümer bekannt ist. Hat die Hausverwealtung überhaupt eine rechtliche Möglichkeit die Anzahl der Bewohner fest zu stellen, z.B. wenn er der Meinung ist, dass die Anzahl zu niedrig angegeben wurde?
Ich freue mich zwar über gutgemeinte Tipps, richtig weiter helfen mir aber nur Fakten (z.B. § aus dem WEG, Urteile von Gerichten usw.).