Hallo,

darf man, z. B. während einer nichtöffentlichen Versammlung oder Sitzung (z. B. in der Politik oder unter Wohnungseigentümern, geschäftlichen Besprechungen und dergleichen) - und obwohl ein stichpunktartiges Protokoll angefertigt wird - ohne Wissen der anderen mit dem Smartphone die Sitzung "mitschneiden"?

Quasi um Beweise oder ähnliches in der Hand zu haben, um das später dann zu "verwerten"? Als Beweis z. B. in einer Verhandlung oder in einer späteren Sitzung?

Die ganzen Nebensätze und evtl. anfallende Anschuldigungen oder Beleidigungen stehen ja nie in solchen Protokollen drin...



Vielen Dank schonmal, vielleicht hat ja jemand ne Antwort auf so eine knifflige Frage...