Was genau bezahlt die Gebäudeversicherung alles und was die WEG-Gemeinschaft?

Mal ein kleines Beispiel. Ein Haus mit 5 Etagen. Es gibt zunächst ein Wasserrohrbruch in der Steigleitung in der 3.Etage. Der Verwalter lässt aber nur die Steigleitung vom Erdgeschoss bis zur 3.Etage erneuern. Gebäudeversicherung zahlt einen Teil dazu. Die Wände müssen jetzt aufgemacht werden, um an die Rohre zu kommen. Die Fliesen die weg gekloppt werden, gibt es nicht mehr zu kaufen. Hat der Bewohner jetzt Anspruch darauf, dass ihm das ganze Badezimmer neu gefliest wird, damit wieder alles einheitlich ist? Wer würde das dann bezahlen? Die Versicherung mit Sicherheit nicht, also müßte die WEG-Gemeinschaft einspringen. Besteht denn hier eine automatische Pflicht dazu? Kann der Verwalter das ganze ohne Sonderversammlung und Beschluss der WEG dann einfach auf Gemeinschaftskosten so beauftragen?

Zumal dann nur 6 Wochen! später in den oberen Etagen ein Wasserrohrbruch in den noch verbliebenen alten Leitungen aufgetreten ist? Dann gab es einen erneueten Wasserschaden, diesmal nur Feuchtigkeitsschäden, in den unteren Wohnungen, hier wurde dann aber wieder fleißig renoviert.

Wenn das Gemeinschaftseigentum das Sondereigentum schädigt, gibt es dann automatisch einen Erstattungsanspruch des einzelnen Eigentümers an die Gemeinschaft?

Grüße an alle und genießt das schöne Wetter.

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