Hallo,
hatte heute Post von der Hausverwaltung im Briefkasten. Geht um eine vermietete Eigentumswohnung. Kenne also die Gegebenheiten vor Ort jetzt nicht so genau.
Jedenfalls wird zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung geladen. Es geht darum einen Miteigentümer per Unterlassungsklage zu verbieten, Gemeinschaftseigentum zu privaten Zwecken zu verwenden.
Eingebracht wurde der Antrag vom Verwaltungsbeirat.
Wir sollen als WEG jetzt also die Hausverwaltung ermächtigen einen Rechtsanwalt aufzurufen, damit Unterlassungsklage eingereicht werden kann.
Oder: Sofern die Verwaltung selbst im Namen der ETG Klage erhebt, wird ihr eine Sondervergütung nach den Vergütungssätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gewährt. (Also Klage ohne Anwalt?!)
Beginn der Versammlung ist um 15 Uhr. Für mich sehr merkwürdig.
Finde das Vorgehen jetzt sehr hart, kenne aber leider die Umstände nicht, da die Versammlungen immer so früh am Nachmittag sind und ich dann keine Zeit habe dort hinzugehen.
Wie seht ihr das ganze so?