Entführt?

Hi also seit Wochen habe ich immer morgens wo ich zur schule gegangen bin 6.00uhr so ein mann gesehen auf einer Bank wo er geraucht hat ich muss halt immer zum Bus und der ist in so einem Gang mit vielen Bäumen und sehr dunkel also er ist da seit 2-3 Wochen und er kamm mir immer so komisch vor er hat sich wohl gemerkt wann ich immer los gehe so wie auch immer am freitag bin ich dann ganz normal los gegangen und er war da wider so dann laufe ich denn weg wider er dauert so 2 min aufeinmal sehe ich ihn in meinen Augenwinkel ich habe dann panisch mein handy raus geholt und so getan als ob ich telefoniere mit einem freund ich hab so getan als ob er meinte das der Bus grade kommt dann hab ich gesagt ok ich renne so dann war ich wider auf offener Straße wo eigentlich viele leute sind zu meinem Pech war dar keiner so dann war da ein auto und der mann war direkt hinter mir so ich bin kurz neben dem auto stehen geblieben und er war direkt hinter mir und ist schnell an mir lang gelaufen weil da jetzt auch einer war dann wo ich auf meinen Bus gewartet habe habe ich gesehen das er wider zurück geht da war mit klar das er mich 100% entführen wollte ich habe jetzt angst morgen zur schule zu gehn habt ihr idden was ich machen kann (mein eltern sind arbeiten sie können mich nicht fahren und sind schon ap 5 uhr weg) sorry wenn ich fehler im text habe musste schnell schreiben weil ich gleich los muss

Polizei, Recht, Gesetz, Justiz, Strafrecht, Weg, Entführung
Feldweg neben Bahn - Betreten erlaubt?

Hallo,

ich hätte eine Frage ob ich einen Feldweg betreten darf – folgendes:

 Unser Bahnhof am Dorf ist außerhalb, da geht eine gerade Teerstraße, welche mit dem Auto befahren werden darf, hin. Parallel (ca. 15-20 Meter) zur Straße verläuft ein Feldweg, und neben dem Feldweg (ca. 5 Meter) sind die Gleise. Der Feldweg ist ca. 200 Meter lang und biegt dann zur Straße ein.

 Ich gehe öfters auf dem Feldweg, weil der einfach schöner zu laufen ist. Gestern hat mich die Frau, die am Bahnhof Dienst hatte (Gleise stellen etc.) in recht autoritärem Ton angesprochen, dass das kein offizieller Weg wäre und ich da runter gehen solle.

Es sind da auch tatsächlich zwei Schilder (durchgestrichene Person) angebracht, dass man in das Areal nicht gehen dürfe, allerdings nur von der Bahnhofsseite her. Auf der entgegengesetzten Seite (am anderen Ende der 200 Meter) sind keine Schilder zu sehen.

Begründung von ihr: Es könne sein, dass ein Lokführer dann eine Vollbremsung hinlegt (wohl weil er meint, dass jemand im Gleis ist).

Sie hat auch noch gemeint, dass Leute, die mit Hunden da laufen, ein Problem wären, weil der Hund ins Gleis rennen kann.

Insofern bin ich nicht der einzige, der da gerne läuft.

Nun geht die Bahnstrecke dann weiter eine Straße und dann ein Feldweg an den Gleisen entlang, mit nur wenig mehr Platz zwischen Weg und Gleise.

Insofern kann der Abstand alleine nicht das Problem sein. An manchen Stellen gibt es eine Böschung, die wohl ein gewisses Hindernis darstellt.

Mein Gedanke noch zur Offizienz des Weges: Im Falle der Nicht-Offizienz des Weges könnte der Zugführer aufgrund dessen denken, dass sich jemand ins Gleis aufmachen will, weil der da eigentlich nicht sein dürfte und im Fall eines offiziellen Weges kann ihm das egal sein, weil derjenige da eben auf der Offizienz auch drauf sein darf?

Aber rechtfertigt das deshalb ein so striktes Verbot, nicht ganz normal auf einem Feldweg laufen zu dürfen?

Kenne mich mit all den Gegebenheiten, Umständen und Richtlinien nicht aus, bin deshalb dann auch erstmal von dem Weg runter, aber ich will doch nochmal nachfragen, ob ich das nun wirklich muss.

Danke und Grüße

Christian

Recht, Bahn, Weg, Feldweg
Welchen Weg bei Wahl meines Weges gehen?

Hallo

Ich würde euch gerne um eure Meinung fragen

Ich möchte Regisseur werden, weiß aber nicht, ob ich an einer Filmschule Film studieren sollte oder doch lieber mir das alles selber beibringe und parallel dazu etwas anderes studiere?

Ich habe viele gefragt und ch habe verschieden Ansichten gehört!

Durch ein anderes Studium habe ich eine gewisse Sicherheit, aber schaffe ich dann auch den Durchbruch (wenn man das parallel macht?

An einer Filmschule knüpfe ich direkt Kontakte, baue mir ein Netzwerk auf, aber das alles ohne Sicherheit. Außerdem gibt es viele, die meinen, ihnen hätte ein anderes Fach auch für die Arbeit+Leben viel geholfen wie zB Psychologie! Außerdem gibt es ja einige, die es auch ohne Filmschule geschafft haben!

Ich könnte auch etwas ähnliches wie Film studieren, das aber nicht direkt Film ist. So knüpfe ich vllt erste kleine Kontakte, habe eine gewisse Sicherheit. Aber ist das auch der richtige Ansatz?

Es fällt mir schwer, eine Entscheidung zu treffen und vllt könnt ihr eure Meinung äußern! Vielleicht kennt ihr jemanden in dieser Branche und könnt mir davon erzählen!

Könnt ihr bitte eure Wahl auch begründen?

Film auf Filmschule 83%
Etwas ähnliches wie Film 17%
Parallel - Selbstlernen + anderes Studium 0%
Liebe, Leben, Arbeit, Beruf, Lernen, Film, Studium, Schule, Familie, Zukunft, Angst, Sicherheit, Netzwerk, Schreiben, Bildung, Beziehung, Psychologie, Network, Chance, Entscheidung, Filme und Serien, Hochschule, Lebenslauf, Leidenschaft, Meinung, Regisseur, Universität, Unsicherheit, Wahlen, Weg, Entscheiden, Zukunftsangst, Kontakte knüpfen, Lebensweg, Passion, Ausbildung und Studium, Umfrage
Gemeinschaftseigentum verdreckt durch die Hunde einer Mieterin. Wer ist verantwortlich?

Hi :),

erstmal vorneweg: ich habe selbst einen Hund und somit auch großes Verständnis bei diesem Thema :)

Ich bin Eigentümer einer Wohnung (EG) eines Gemeinschaftseigentums mit 5 weiteren Eigentümern. Jedoch bin ich der einziger Eigentümer, der auch selbst in der Wohnung lebt. Alle anderen sind vermietet.

Leider ist es so, dass die Hunde (2 große Schäferhunde) einer Mieterin (im OG) den Hausflur extrem verdrecken. Die Hunde sind ständig ohne Leine unterwegs, rennen selbständig den Hausflur auf und ab, reiben sich sind dabei an den Wänden, sodass diese bis hin zu der Wohnung der Mieterin einen dicken schwarzen Streifen aufweisen sowie auch überall Hundehaare und Dreck (von den Pfoten) zu finden ist. Außerdem (da die Hunde auch draußen selbstständig unterwegs sind) erledigen sie ihr Geschäft oft auf meinem privaten Stellplatz, das ich immer wieder wegräumen muss. Darüber hinaus hat meine Frau panische Angst vor fremden Hunden und steht ständig vor den Hunden ohne Leine. Auch kleine Kinder sind immer wieder Hausflur unterwegs.

Ich habe die Mieterin darauf angesprochen, jedoch ohne Erfolg. Die oben genannten Punkte sind jeden Tag an der Tagesordnung und der Zustand wird immer schlimmer.

Auch den Vermieter (also Miteigentümer) und die Hausverwaltung habe ich darauf angesprochen. Diese blocken komplett ab und sagen, dass ich das mit der Mieterin klären soll und sie nichts machen können.

Das Gemeinschaftseigentum wird hier aber beschädigt/verdreckt und die Mieterin handelt dabei ohne Rücksicht/Verantwortung.

Meine Frage wäre, wer in diesem Fall verantwortlich ist und wie die Rechtslage aussieht. Wer muss sich um die verdreckten Wände kümmern, dafür sorgen, dass die Hunde nicht ohne Leine im Flur rumrennen oder ihr Geschäft auf meinen Stellplatz erledigen? Wer muss das letztendlich auch bezahlen, wenn bspw. eine Reinigungsfirma vorbei kommt bzw. die Wände gestrichen werden?

Info: mein Hund kann das definitiv nicht sein, da dieser noch nie im Hausflur war, ausschließlich über die Terrasse in die Wohnung kommt und unter der Woche aktuell bei meinen Eltern ist, da meine Terrasse aufgrund des frischen Einzugs noch nicht ready ist :)

Freue mich auf eure Antworten.

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Hund, Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Gesetzeslage, Weg, Gemeinschaftseigentum
WEG-Reform 2020: Treppe zur privaten Terrasse bei fehlenden Stimmen abbauen?

Eine Frage aus aktuellem Anlass, über dessen Antwort wir uns sehr freuen würden, da hier jeder etwas anderes behauptet.

Wir sind Besitzer einer Eigentumswohnung innerhalb eines Hauses mit 5 weiteren Eigentümern (also insgesamt 6 Eigentümer).

Beim Kauf der Wohnung (Untergeschoss mit Terrasse) wurde uns von den ehemaligen Eigentümern gesagt, dass der an unserer Terrasse angrenzende Bereich einem Sondernutzungsrecht unterliegt und von uns beliebig genutzt werden kann. Direkt nach diesem Bereich (ca 2-3 Meter groß) kommt unser privater PKW Stellplatz.

Da wir diesen Bereich als Zugang zu unserer privaten Terrasse nutzen (nachdem wir beispielsweise unser Auto am besagten Stellplatz geparkt haben), haben wir uns entschieden eine Treppe (3 Stufen) von diesem Bereich zu unserer Terrasse anzubringen. Der Bereich wird ausschließlich nur von uns genutzt und auch gepflegt.

Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass dieser Bereich zum Gemeinschaftseigentum gehört (es war vor vielen Jahren mein ein Mini-Spielplatz da). Einer der anderen Eigentümer hat sich darüber anscheinend bei der Hausverwaltung beschwert, welche jetzt fordert, dass wir die Treppe wieder entfernen. Es hieß, dass wir die Treppe behalten dürfen, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung dafür geben. Laut der Gesetzesänderung ist dafür aber nur die einfache Mehrheit nötig.

Wir haben die anderen Eigentümer angeschrieben und haben ingesamt (inklusive unserer Stimme) 4 Stimmen von insgesamt 6 Eigentümern. Nur einer stellt sich quer und beschwert sich weiterhin bei der Verwaltung (er ist wohl bekannt dafür, dass er sich über alles beschwert). 

Wir hätten zwar aktuell die einfache Mehrheit an Stimmen, der Hausverwalter meint aber, dass wir ALLE Stimmen brauchen. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus?

Angeblich behauptet der eine einzige Eigentümer auch, dass die Treppe das Fenster seines Hobbyraumes abdeckt. Dies ist aber definitiv nicht der Fall. Die Treppe hat nur 3 Stufen und nimmt nicht mal 5% des Fensters ein (eigentlich gar nicht - siehe Bilder). Witzig ist, dass der Eigentümer nicht selbst in der Wohnung lebt sondern diese vermietet ist und der besagte Hobbyraum im Keller überhaupt nicht von der Mieterin genutzt wird. Und wenn die Tatsache stimmt, dass da früher mal ein Spielplatz war, hat dieser definitiv mehr eingenommen als unsere kleine Treppe.

Der Miteigentümer will sich einfach nur beschweren und stellt sich stur. Zumal gesagt werden muss, dass der besagte Bereich früher total verdreckt, voller Hundekot und auch sonst ungepflegt war und wir die komplette Pflege übernommen haben. Sieht jetzt total sauber und gepflegt aus. Also eher ein Vorteil für alle anderen Eigentümer.

Müssen wir die Treppe abbauen, wenn nicht alle Eigentümer ihre Zustimmung geben?

Freue mich über eine Aufklärung :)

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Recht, Gesetz, Eigentumsrecht, Eigentumswohnungen, Weg, Wohnungseigentumsgesetz
Wie gewährt man einen Zugang zum Heizraum ohne Zugang zum Haus zu gewähren?

Hallo zusammen,

wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen. Es unterliegt dem WEG-Recht. In dem Haus (freistehendes Einfamilienhaus) ist ein Heizraum im Keller welcher Gemeinschaftseigentum mit einem anderem Haus in unmittelbarer Nähe ist. Wir würden dann mit den Besitzern des anderen Hauses zusammen eine Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) bilden.

In der Teilungserklärung steht:

"Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums 2 ist jedoch der jederzeitige Zugang zum gemeinsamen Heizungsraum, der sich im Gebäude 1 befindet zum Zwecke der Bedingung und Wartung der Heizung insbesondere bei Störungen und das Betreten der Fläche gestattet, um hierüber zu seiner Sondernutzungsfläche zu gelangen."

Aufteilung: Nach betreten der Haustür kommt man nach rechts in den Wohnraum und nach links in den Keller.

Die Eigentümer des anderen Hauses mit denen wir eine WEG bilden haben uns eröffnet dass sie den Haustürschlüssel haben um in den Heizraum zu kommen.

Problem: Ich betrachte es als äußerst unangenehm wenn andere Parteien Zugang zu meinem Haus haben.

Der Anwalt von der Rechtschutzhotline hat uns gegenüber seine Ansicht geäußert dass wir den Schlüssel nur bei Abwesenheit >3 tage überlassen müssten.

Könnt ihr das bestätigen?

Idee darauf basierend: Austausch Schloss gegen Sicherheitsschloss mit Sicherheitsschlüssel (nicht einfach kopierbar), Einbau einer zweiten Tür SEPARAT ABSCHLIEßBAREN TÜR unmittelbar nach der Haustür (Windfang), Anbringung eines Schlüsseltressors mit Pincode außen wo der Schlüssel bei geplanter Abwesenheit >3 Tage hinterlegt wird.

Wäre das aus eurer Sicht ein gangbarer weg?

Weitere Fragen:

1.) Die Kellerwand ist in Richtung Straßenseite leicht feucht das Mauerwerk im Wohnzimmer darüber (Putz wurde entfernt) fühlt sich minimal feucht an, ohne das ich es beschwören könnte, die Tapete ist allerdings trocken, schimmel nicht zu sehen, im Wohnzimmer riecht es leicht modrig --> Ist hier Wasser hochgezogen? Was tun? Leider hatte ich mein Feuchtigkeitsmessgerät und mein Hygrometer nicht dabei, würde wirklich gerne wissen wie feucht der Keller ist und ob die Wand feucht ist oder trocken.

2.) Baujahr ist 1904, das Mauermaterial besteht aus unförmigen Felsbrocken und Sand --> hält das noch länger?

Das war's schon mal,

Danke im Voraus für eure Antworten

Haus, Recht, Hauskauf, Weg, Wegerecht, Wohneigentum

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