Wasserdruck zu niedrig, Eckventil defekt?

Ich habe in der Küche unter der Spüle einen Durchlauferhitzer und an der Küchenspüle eine Niederdruckarmatur. Ein Eckventil unter der Spüle sorgt für den Wasserzulauf einmal zur Niederdruckarmatur und zum Zweiten versorgt dieses die Spülmaschine mit Wasserzulauf. Alles ist hunderprozentig richtig angeschlossen.
Sowohl die Niederdruckarmatur als auch das Eckventil mit allen dazugehörigen Zu- und Ablaufschläuchen, wie auch der Ablaufsiphon wurden vor einem Jahr komplett von einer Fachfirma erneuert. Die Spülmaschine ist brandneu!

Die Spülmaschine bekommt aber keinen Wasserzulauf und zeigt die folgende Fehlermeldung: "Wasserzulauf zu gering". Ich habe testweise den Zulauf zur Spülmaschine einmal abgeschraubt, einen Eimer darunter gestellt und Wasser laufen lassen, um zu testen, ob und wie das Wasser herausläuft. Wasser kommt, aber recht langsam und mit wenig Druck, also offensichtlich unzureichend für die Spülmaschine.

Sämtliche Nachbarwohnungen haben dieses Wasserdruckproblem nicht und auch im Bad ist alles okay.

Kann es sein, dass dieses Eckventil, das vor einem Jahr montiert wurde, defekt ist? Ich habe dieses Wasserdruckproblem denn genau seit dieser Montage. Vorher war alles in Ordnung. Wer sich jetzt wundert, warum ich das jetzt erst bemerke: Ich habe die Spülmaschine tatsächlich 8 Monate nach dem Einbau des neuen Ventils, der Niederdruckarmatur etc. angestellt. Als sie dann kein Wasser bekam, dachte ich, sie sei kaputt, weil sie schon alt war. Ich habe sie entsorgt und die neue gekauft, die nun dasselbe Problem aufzeigt. Wer hat eine Idee, woran es liegen kann?

Technik, Sanitär, Technologie, Wasserdruck, Eckventil
Eigentumswohnung, zu wenig Licht durch Baum vor dem Fenster

Guten Tag, liebes Forum! Ich habe eine Eigentumswohnung in einer Anlage mit 24 Wohneinheiten. Haupteigentümer besitzt 20 Wohnungen und die Abstimmung erfolgt nach Wohneigentumsanteilen. Insofern haben die vier anderen Eigentümer (einschließlich meiner Wenigkeit) nie eine Chance, etwas gegen die Meinung des Haupteigentümers durchzusetzen. Die Hausverwalterin ist eine unfreundliche und unfähige Neurotikerin, die nur tut, was der Haupteigentümer ihr befiehlt. Dieser ist ein Makler, der alle Klischees des Maklers erfüllt. D.h. er kauft auf, vermietet, aber lässt nichts reparieren, nichts in Stand setzen, verkauft, wenn das Objekt sich nicht mehr rechnet. Ich schicke dies voraus, damit mir bitte niemand antwortet, ich solle mein Anliegen einfach der Hausverwaltung vortragen und die würde sich dann der Sache annehmen. Nun meine Frage: Vor meinem Arbeits-, Schlafzimmer steht ein Lebensbaum, dessen Äste mir Sonnenlicht und Lichteinfall nehmen und zwar zu einem mittlerweile nicht unerheblichen Umfang. Man kann die Äste einfach zurückschneiden, das könnte auch unser Hausmeister, doch -wie gesagt - diese Bitte an die Hausverwaltung zu stellen, hat keinen Sinn. Ich müsste mit Hilfe eines Anwaltes mein Anliegen durchsetzen. Daher möchte ich von euch wissen, ob ich einfach selbst den Rückschnitt vornehmen (lassen) kann oder wie meine Aussichten sind, wenn ich tatsächlich einen Anwalt beauftragen muss, der mein Anliegen gegen die Hausverwaltung durchsetzt?

Eigentumswohnung, Weg
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